Kindertagespflege

Kita-Anträge und Bewilligungsbescheide: Wie viele Eltern müssen wo wie lange warten?

Hamburgs Eltern sind darauf angewiesen, dass ihre Anträge auf einen Kita-Gutschein in Zusammenhang mit ihren Rechtsansprüchen gemäß Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) in angemessener Zeit beschieden werden.

Ich frage den Senat:

Die Bearbeitungsdauer und damit die Wartezeit der Anträge für einen Kita-Gutschein hängt nicht nur von der Mitarbeiterkapazität ab, sondern wird maßgeblich davon beeinflusst, wann die vollständigen Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden. Den Eltern wird empfohlen, möglichst drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn einen Antrag zu stellen. Auch bei mehrwöchigen Wartezeiten kann die Bewilligung rechtzeitig vor dem von den Eltern gewünschten Betreuungsbeginn vorliegen. Der zuständigen Behörde sind keine Fälle bekannt, in denen Träger von Kindertageseinrichtungen aufgrund fehlender Bewilligungen eine Erst- oder Weiterbetreuung verweigert hätten.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen die folgt:

1. Wie viele Stellen stehen in den Hamburger Bezirken beziehungsweise Ämtern für die Beratung und Antragsbearbeitung zum Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) zur Verfügung und wie viele dieser Stellen sind ­ jeweils ­ derzeit besetzt? (Bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt sowie das Stellensoll ohne Leitungskräfte und das Beschäftigungsvolumen.) Stellen-Soll und Beschäftigungsvolumen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle (Stand 01.09.2010/ohne Leitungskräfte und ohne Beschäftigte des Bereichs Kindertagespflege). Teilzeitbeschäftigte sind auf Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse umgerechnet. Welche durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten für die Betroffenen bei der Bearbeitung ihrer Kita-Gutscheinanträge gemäß KibeG ­ bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge ­ gibt es derzeit bei welchen der unter 1. gefragten Stellen? (Bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt.)

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

3. Wie lang waren diese Wartezeiten unter 2. zum 31.12.2008, 30.06. und 31.12.2009? (Bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge sowie für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt.)

Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten im Bezirksamt Altona betrugen zu den erfragten Zeitpunkten vier bis sechs Wochen. Im Bezirksamt Bergedorf betrugen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten 1,6 Tage (31. Dezember 2008), 6,2 Tage (30. Juni 2009) sowie 8,3 Tage (31. Dezember 2009).

Im Übrigen werden die darüber hinaus erfragten Daten statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

4. Wie hoch ist der „Antragsstau" (bitte jeweils: unbearbeitete Anträge sowie noch nicht abschließend bearbeitete Anträge) derzeit ­ jeweils ­ bei den unter 1. gefragten Stellen? (Bitte jeweils Neubescheidung und Folgeanträge für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt.)

Die Anzahl der noch nicht beziehungsweise noch nicht abschließend bearbeiteten Anträge ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle (Stand 31.08.2010).

Die darüber hinaus erfragten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.