hamburg kommen relativ häufig eingereichte Anträge und Unterlagen abhanden und gelangen nicht zur Akte oder zum Sachbearbeiter

Postverluste in den Job-Centern ­ Warten auf Eingangsbestätigungen und teure Zugangsnachweise ­ alles stets nur zulasten der Hartz-IVBeziehenden?

In den Job-Centern von team.arbeit.hamburg kommen relativ häufig eingereichte Anträge und Unterlagen abhanden und gelangen nicht zur Akte oder zum Sachbearbeiter. Im Regelsatz sind für die teure Versandart „Einschreiben/Rückschein" keine besonderen Mittel vorgesehen. Die wiederholten Fahrtkosten für das persönliche Abholen von schriftlichen Eingangsbestätigungen zehren die ohnehin nicht ausreichenden finanziellen Mittel weiter auf.

Was können die Betroffenen tun?

Bei mit einfacher Post abgesandten Anträgen kann sich der Antragsteller nicht darauf verlassen, dass dieser auch das Job-Center erreicht. Im Zweifel muss er zudem beweisen, dass sein Gesuch auch tatsächlich die Behörde erreicht hat.

Das Job-Center ist verpflichtet, eine Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Dies ist in den Job-Centern von team.arbeit.hamburg aber aufgrund mangelhafter Organisation zumindest mit erheblichen Wartezeiten verbunden.

Letztlich sind auch nicht alle Standorte mit Außenbriefkästen versehen. So fehlt beim Standort Wandsbek U 25 des Job-Centers Wandsbek in der Wandsbeker Zollstraße 11 ­ 15 ein Außenbriefkasten überhaupt.

All dies belastet Hartz-IV-Geschädigte in erheblicher Art und Weise und schränkt sie in ihren Rechten ein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von team.arbeit.hamburg ­ Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) wie folgt:

1. Wie ist die Verfahrensweise bei der Abgabe von Schriftstücken bei team.arbeit.hamburg

a.) in den Job-Centern

b.) in der Zentrale Wiesendamm geregelt?

Bei der persönlichen Abgabe werden die Schriftstücke mit Handzeichen und Tagesdatum versehen und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Erfolgt der Eingang per Post beziehungsweise durch Einwurf in den Hausbriefkasten, werden alle Schriftstücke mit einem Eingangsdatumsstempel gekennzeichnet. Dieses Verfahren ist bei team.arbeit.hamburg einheitlich geregelt.

2. In welchen Fällen und unter welchen Umständen wird in den JobCentern von team.arbeit.hamburg die Bestätigung des Eingangs von Schriftstücken der Hartz IV beziehenden Bürgerinnen und Bürger verweigert?

3. Wie ist der genaue Ablauf der Erteilung von Eingangsbestätigungen in den Job-Centern geregelt? Gibt es dafür ein beschleunigtes Verfahren, oder müssen sich die Leistungsbezieher in die normalen Warteschlangen mit langen Wartezeiten in der Eingangszone einreihen, obwohl sie nur eine rasche Eingangsbestätigung benötigen?

Eingangsbestätigungen sind dem Kunden auf Verlangen auszustellen. Dies erfolgt entweder auf einer Kopie seiner Unterlagen oder auf einem separaten Schreiben. In den Eingangszonen werden schnell zu klärende Fragen direkt im „Frontoffice", umfangreichere Anliegen im „Backoffice" abgeklärt oder erledigt. Dadurch wird die allgemeine Wartezeit für Kunden minimiert.

4. Gibt es in allen Standorten von team.arbeit.hamburg (also Job-Center und auch andere Standorte wie ausgelagerte U-25-Teams) jeweils einen zu jeder Zeit erreichbaren Außenbriefkasten?

Wenn nein, bei welchen Standorten ist dies nicht der Fall und warum wird nicht für Abhilfe gesorgt?

Nein. In der Wandsbeker Zollstraße befindet sich aktuell kein Außenbriefkasten. Abhilfemöglichkeiten werden von team.arbeit.hamburg geprüft.

5. In welcher Art und Weise und unter welchen Umständen kommt eine Erstattung von teuren Einschreiben/Rückschein-Kosten für Sendungen an team.arbeit.hamburg für Hartz-IV-Beziehende in Betracht?

6. In welcher Art und Weise und unter welchen Umständen kommt eine Erstattung von Fahrtkosten zur persönlichen Abgabe oder dem persönlichen Einwurf von Unterlagen, Anträgen und Schreiben an team.arbeit.hamburg in Betracht?

Eine diesbezügliche Kostenerstattung sieht das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht vor.

7. In welcher Art und Weise können Hartz-IV-Beziehende in Hamburg ihre Schreiben und Anträge an team.arbeit.hamburg auch

a.) in Behörden und Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg sowie

b.) in Stellen der Arbeitsagentur Hamburg zur Eingangsbestätigung und Weiterleitung an die zuständige Stelle bei team.arbeit.hamburg persönlich abgeben?

Ja, es sind die Öffnungszeiten der Dienststellen zu beachten. Im Übrigen siehe § 16

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).

8. Unter welchen Umständen sind auch Verwaltungsstellen von Sozialversicherungsträgern (beispielsweise Krankenkassen-Geschäftsstellen) zur Weiterleitung und Eingangsbestätigung von

a.) Anträgen, Unterlagen und Schreiben

b.) Rechtsbehelfsschreiben an team.arbeit.hamburg verpflichtet?

Grundsätzlich sind Anträge auf Sozialleistungen sowie die mit einem Antrag in Zusammenhang stehenden Unterlagen beim zuständigen Leistungsträger abzugeben. Die Unterlagen müssen aber auch von allen anderen Leistungsträgern, also auch von Sozialversicherungsträgern, entgegengenommen und unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet werden (§ 16 SGB I). Ein Rechtsanspruch auf eine Eingangsbestätigung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

9. In welcher Art und Weise sind in Hamburg auch örtliche Polizeidienststellen zur Weiterleitung und Eingangsbestätigung von

a.) Anträgen, Unterlagen und Schreiben

b.) Rechtsbehelfsschreiben an team.arbeit.hamburg verpflichtet?

Gemäß den Geschäftsordnungsbestimmungen für die Hamburgische Verwaltung (GOBest) leitet auch die Polizei eingehende Schreiben, die nicht für sie bestimmt sind, an die zuständige Stelle weiter. Eine Verpflichtung für die Polizei, Eingangsbestätigungen auszugeben, besteht nicht.

10. In welcher Art und Weise ist team.arbeit.hamburg

a.) in die Behördenpost-Organisation der Freien und Hansestadt Hamburg sowie

b.) in die Poststellen-Organisation der Arbeitsagentur Hamburg eingebunden? team.arbeit.hamburg nimmt die Leistungen der Postaustauschzentrale des BehördenTransport-Services der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in Anspruch. In Liegenschaften der FHH wird zum Teil die Poststelle der hamburgischen Verwaltung zugleich auch von team.arbeit.hamburg genutzt. Zudem werden die Kurierfahrten durch die FHH erledigt. Bei der Agentur für Arbeit hat team.arbeit.hamburg die Dienstleistung Post- und Botendienste für die agenturverwalteten Liegenschaften eingekauft.

Vereinzelt wird von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von team.arbeit.hamburg die Postfrankierung vorgenommen. Die dienststelleninterne Postsortierung erfolgt ebenfalls durch team.arbeit.hamburg

In welcher Art und Weise können die Hartz-IV-Beziehenden diese Stellen zur Erleichterung des zugangsgesicherten Schriftverkehrs mit team.arbeit.hamburg nutzen?

Einen direkten Zugang durch die Kunden von team.arbeit.hamburg gibt es nicht. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 7. a.) und 7. b.).