Freigabe der Lehrereinstellung

Betreff: Freigabe der Lehrereinstellung

In Nordrhein-Westfalen wird bereits seit längerem die Hälfte aller neuen Lehrer von den Schulen selbst ausgesucht. Die Schulen haben damit die Möglichkeit, die Nachwuchslehrkräfte, mit denen sie später arbeiten müssen, auch auf Zusatzqualifikationen zu überprüfen. Zum nächsten Schuljahr können auch die Schulen in Niedersachsen erstmals 10 Prozent der Lehrerstellen ausschreiben und neues Personal selbst auswählen, um mehr Eigenständigkeit zu erlangen. Letzte Instanz bei der Einstellung bleiben rechtlich die Schulabteilungen der Bezirksregierungen. Vom Einstellungsvorschlag der Schule können die Bezirksregierungen nur abweichen, wenn Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Maßgebend für das Profil einer Schule sind die Lehrkräfte. Durch die Möglichkeit, die Lehrkräfte selbst „stellenscharf" auszuschreiben, bestimmen die Schulen somit erheblich ihr eigenes Profil. Eine gute aufeinander abgestimmte Lehrerschaft fördert die Motivation der Lehrer und trägt somit zur besseren Verwirklichung des Lehrauftrages bei.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, den einzelnen Schulen ab dem Schuljahr 2000/2001 im Rahmen eines Modellversuches die Einstellungsauswahl von Lehrern in Höhe von bis zu 10 Prozent der ihr zustehenden Gesamtplanstellen zu übertragen.

Das Einstellungsgremium soll aus dem Schulleiter und zwei weiteren Vertretern aus der Lehrerschaft, die durch Mehrheitswahl der Lehrerschaft zu wählen sind, bestehen.

Die zuständige Behörde kann von der Einstellungsauswahl der Schulen nur abweichen, wenn Eignung, Befähigung und Leistung der Bewerber nicht ausreichend berücksichtigt wurden.