Telefon TV sowie RadioAnlagen betreibt das UKE gemeinsam mit einem externen Dienstleister

Wie rechtfertigen sich die Preisstrukturen jeweils?

Im UKE ist die Radioversorgung kostenlos. Im Übrigen siehe Vorbemerkung zu diesem Fragenabschnitt und Antworten zu den vergleichbaren Fragen unter den Fragenkomplexen IV. 14. und IV. 15.

f. Werden die Anlagen jeweils intern oder extern betrieben?

Telefon-, TV- sowie Radio-Anlagen betreibt das UKE gemeinsam mit einem externen Dienstleister. Die Wartung der Anlagen erfolgt durch einen externen Dienstleister.

g. Können jeweils eigene Geräte mitgebracht werden und wenn nein, warum nicht?

Im UKE ja, soweit die Behandlungs- und Betriebsabläufe nicht beeinträchtigt werden.

17. Gibt es jeweils die Möglichkeit, auf das Internet zuzugreifen?

a. Stellen die jeweiligen Krankenhäuser Rechner zur Verfügung und wenn ja, wie viele und wie teuer ist die Nutzung, beziehungsweise wenn nein, warum nicht?

Im UKE ja, pauschal 1 Euro pro Tag. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

b. Ist es jeweils möglich, einen eigenen Rechner mit Kabel/WLAN anzuschließen?

Im UKE: Nein.

c. Wie ist die Gebührenstruktur jeweils?

Im UKE ja, pauschal 1 Euro pro Tag. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

d. Wie hoch sind die jeweiligen Einnahmen aus den Internetgebühren?

Wie hoch sind die jeweiligen Ausgaben für die Rechner/Internetzugänge und wie hoch sind die Gewinne jeweils?

Bei den nachgefragten Daten handelt es sich um Betriebsgeheimnisse des UKE als ein im Wettbewerb stehendes Krankenhaus, zu denen der Senat keine Auskunft gibt.

18. Wie können die Nutzungsgebühren jeweils bezahlt werden?

19. Ist Bargeldzahlung möglich und wenn nein, wie wird bei Patientinnen und Patienten ohne Girokonto verfahren?

Die jeder Patientin beziehungsweise jedem Patienten des UKE und des UHZ ausgehändigte „Patientenmedienkarte" kann mit entsprechenden Geldbeträgen an Aufladestationen aufgeladen werden.

V. Duschen/WCs

20. Wie viele Patientenzimmer gibt es in den jeweiligen Häusern?

Das UKE und das UHZ verfügen zusammen über circa 850 Patientenzimmer. Im Übrigen siehe Drs. 19/7181 und Vorbemerkung.

21. Wie viele dieser Zimmer sind jeweils mit einer eigenen Dusche beziehungsweise eigenem WC ausgerüstet?

22. Wie viele Patientinnen und Patienten sind auf die jeweiligen EtagenDuschen und -WCs angewiesen? (Bitte für die einzelnen Stationen aufschlüsseln.)

Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Krankenhausinvestitionsförderung nach dem HmbKHG für die Hamburger Plankrankenhäuser (ohne UKE und UHZ) in den letzten Jahren darauf hingewirkt, dass Investitionsmittel bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Bettenstationen in die Schaffung von Zweibettzimmern mit Nasszelle (Dusche und WC) einfließen. Somit konnte in den vergangenen Jahren durch strukturverbessernde Maßnahmen, auch im Rahmen der Konjunkturoffensive der Freien und Hansestadt Hamburg, ein neuer Standard geschaffen werden.

Abgesehen von Patientenzimmern, die funktionsbedingt nicht mit eigener Nasszelle ausgestattet sind (zum Beispiel Intensivzimmer, Aufnahmezimmer, Neugeborenenzimmer, Säuglingszimmer), sind die Patientenzimmer des UKE ganz überwiegend mit eigenem Sanitärbereich ausgerüstet. Im Neuen Klinikum verfügen die Patientenzimmer der Normalstationen sämtlich über eigene Sanitärbereiche. Dies gilt regelhaft auch für die übrigen Normalstationen im UKE, wobei in verschiedenen Bereichen (zum Beispiel in der Psychiatrie, in der Kinderklinik, in der Suchtstation für Kinder und Jugendliche sowie im UHZ) jeweils zwei Patientenzimmer über einen integrierten gemeinsamen Sanitärbereich verfügen.

Abweichend von diesem Standard der Normalstationen sind die Patientenzimmer der drei Stationen der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht mit direkt zugeordneten Sanitärbereichen ausgestattet. Für diese drei Stationen mit jeweils zwischen sechs bis elf Patientinnen beziehungsweise Patienten stehen pro Station vier WCs, ein Bad und zwei Duschen zur Verfügung.

Außerdem nutzt das UHZ in einem noch nicht sanierten Bereich derzeit drei Zweibettzimmer ohne eigenen Sanitärbereich. Für die dort aufgenommenen Patienten sind ein WC und eine Dusche vorhanden.

Angaben über die Anzahl der Duschen und WCs in den anderen Krankenhäusern liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

VI. Friseur 23. Gibt es in den jeweiligen Häusern Friseurangebote für die Patientinnen und Patienten?

Ein im Gebäude des Neuen Klinikums des UKE privat betriebener Friseursalon bietet seine Dienstleistung auch den Patientinnen und Patienten auf den Stationen an.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

24. Was kostet ein Haarschnitt? Wie ist die Preisgestaltung bei Damen- und Herrenschnitten?

Zu der im Übrigen nicht seiner Auskunftspflicht unterliegenden Preisgestaltung des externen Anbieters im UKE liegen dem Senat keine Angaben vor.

VII. Rollstühle/Sauerstoff 25. Können Patientinnen und Patienten Rollstühle/Gehhilfen und Sauerstoff für Spazierfahrten im Krankenhaus und/oder Wochenendaufenthalte zu Hause, wenn dies medizinisch möglich ist, ausleihen, um ihnen so einen höheren Komfort zu bieten?

a. Wenn ja, welche Krankenhäuser ermöglichen dies und unter welchen jeweiligen Voraussetzungen?

b. Werden dafür Gebühren erhoben und wenn ja, welche?

c. Wenn nein, warum nicht?

Patientinnen und Patienten, die einen Rollstuhl, Gehwagen und Sauerstoff während ihres Aufenthaltes im UKE benötigen, können diese Hilfsmittel bei Bedarf auch für Spazierfahrten beziehungsweise -gänge innerhalb des UKE nutzen. Hierfür fallen keine Gebühren an. Patientinnen und Patienten, die derartige Hilfsmittel für einen längeren und einvernehmlichen Aufenthalt außerhalb der andauernden Krankenhausbehandlung des UKE benötigen, werden bei der Beschaffung auf Wunsch unterstützt.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

VIII. Wärmeregulierung/Klima

Die Anforderungen für Wärme und Raumklima in Patienten- und Behandlungszimmern richten sich nach zahlreichen Normen und Vorschriften, insbesondere nach DIN 1946-4, VDI-Norm 2167 und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Dabei ist eine generelle Klimatisierung aller Räume nicht vorgesehen. Nur in einzelnen Bereichen, wie zum Beispiel Intensivstationen und Operationsräumen, ist es zwingend erforderlich, dass eine bestimmte Klimatisierung vorgehalten wird.

Nähere Angaben über die Raumluft-/Temperatursteuerungen, aktiven und passiven Sonnenschutz der anderen Hamburger Krankenhäuser liegen der zuständigen Behörde zum Fragenkomplex VIII. nicht vor.

26. Wie wird in den jeweiligen Häusern ein komfortables Raumklima in den Patienten- und Behandlungszimmern gewährleistet?

In allen Patienten- und Behandlungsräumen des UKE ermöglichen Thermostatventile an den Heizkörpern die individuelle Regelung des Raumklimas. Einzelne besondere Behandlungsräume sind entsprechend der Zweckbestimmung mit Klima- beziehungsweise Lüftungsanlagen ausgestattet, bei denen die Sollwerte für Temperatur und Feuchte zentral, aber nach den Anforderungen des medizinischen Personals und der Patienten automatisch geregelt werden.

27. Findet jeweils eine Raumtemperaturkontrolle statt?

Wenn ja, wie, was sind die Verlaufsergebnisse jeweils?

Wenn nein, warum nicht?

Eine Raumtemperaturkontrolle des UKE findet nur in den von Klima- und Lüftungsanlagen versorgten Räumen (beziehungsweise Raumgruppen) wie dem OP und den Intensivstationen statt. In diesen durch zentrale Klimaanlagen klimatisierten Räumen werden prinzipiell die Temperaturen der Zuluft und der Abluft gemessen. Wenn ein Grenzwert über- oder unterschritten wird, wird die Zulufttemperatur angehoben beziehungsweise gesenkt. Die in den Patienten- und übrigen Behandlungsräumen mögliche individuelle Regelung der Raumtemperatur wird als ausreichend erachtet.

28. Welche Wärmeschutzvorrichtungen gibt es in den jeweiligen Krankenhäusern (Markisen, Klimaanlagen et cetera)?

Im UKE sind Fassaden, an denen eine ausgeprägte Sonneneinwirkung zu erwarten ist, mit außen- und/oder innenliegenden Beschattungselementen (zum Beispiel Markisen, Jalousien, Vorhänge) versehen. OPs, Intensivstationen und Labore werden von zentralen Vollklimaanlagen versorgt. In dezentralen Räumen mit besonderen Anforderungen werden Kleinkühlgeräte genutzt.

IX. Gastbetten 29. Gibt es in den jeweiligen Häusern Gastbetten für Angehörige?

Im UKE stehen Gästebetten für Angehörige zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

30. Wie viele jeweils?

Die Anzahl der Betten für Gäste des UKE hängt von der jeweiligen Verfügbarkeit freier Bettplätze insgesamt ab. Notfalls wird die Übernachtung auch mit Klappbetten ermöglicht, wenn die Raumverhältnisse anderes nicht zulassen.

Daten zur Auslastung von „Gästebetten" werden vor diesem Hintergrund nicht erhoben. Erfahrungsgemäß werden die Möglichkeiten der Begleitung von Kindern bis zu sechs Jahren besonders häufig in Anspruch genommen, daher sind die Kapazitäten hier zumeist ausgeschöpft.

31. Was kostet eine Übernachtung jeweils?

Bei medizinisch indizierten Fällen (wie zum Beispiel Erziehungsberechtigte von Kleinkindern) im UKE werden 45 Euro pro Tag, bei gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten über die zuständige Krankenkasse, in Rechnung gestellt. In medizinisch nicht indizierten Fällen werden 50,46 Euro pro Tag berechnet.

32. Wie ist die Auslastung der Betten jeweils?

Siehe Antwort zu 30.

X. Patientenverfügung/Sprechzeiten für Angehörige 33. Gibt es in den jeweiligen Häusern Informationen oder Beratungen zu Patientenverfügungen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Zur Information steht im UKE die in Zusammenarbeit mit der Patienten-Initiative e.V. Hamburg und dem Ombudsmann beim UKE herausgegebene Broschüre „Vorsorge für den Fall einer schweren Erkrankung" zur Verfügung. Auf Nachfrage informiert auch der Sozialdienst im Krankenhaus, zudem steht der Ombudsmann für Informationen zur Verfügung. Im Übrigen siehe Drs. 19/7218 und Vorbemerkung.

34. Gibt es in den jeweiligen Häusern geregelte Arztsprechzeiten für Angehörige und wenn ja, welche, beziehungsweise wenn nein, warum nicht?

Im UKE bestehen festgelegte „Arztsprechzeiten" für Angehörige grundsätzlich nicht, Gesprächstermine können individuell unter Berücksichtigung der Betriebsabläufe in der Krankenversorgung vereinbart werden.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.