Umweltschutz

Hubschrauberstaffel unserer Hamburger Polizei

Auf meine Anfrage in Drs. 19/6518 hat der Senat ausgeführt, welche Aufgaben die Hubschrauberstaffel der Polizei wahrnimmt. Danach übt die Staffel insbesondere Aufgaben der Verkehrsaufklärung und -überwachung aus (anteilig 18,1 Prozent im Jahr 2009), außerdem Aufgaben der Überwachung im Rahmen des Umweltschutzes (8,0 Prozent), der Elbüberwachung (13 Prozent), der Aufklärung (14,4 Prozent), der Fahndung und Suche (29,1 Prozent) sowie der Foto-/Videodokumentation (7,3 Prozent) aus. Weitere Aufgaben sind Durchsagen und Warnungen über Lautsprecher und der Transport von Führungs- und Einsatzkräften sowie Einsatzmitteln.

Ich frage den Senat:

1. Welche Kosten entstehen jährlich durch die Hubschrauberstaffel der Polizei (bitte aufschlüsseln nach Personalkosten, Kraftstoff, Wartung, Unterbringung et cetera)? Inwieweit sind Abschreibungskosten und Ähnliches zu berücksichtigen?

Abschreibungskosten werden im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

2. In welcher Höhe trägt Hamburg diese Aufwendungen, inwieweit beteiligen sich jeweils welche Dritten an den Kosten?

Die Kosten trägt die Polizei Hamburg in voller Höhe. Für Hubschraubereinsätze im Rahmen des bestehenden Elbeabkommens erfolgt jährlich eine Kostenerstattung durch Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf Basis der geleisteten Flugstunden.

Darüber hinaus erstattet Schleswig-Holstein auf der Grundlage eines bilateralen Verwaltungsabkommens Kosten für die Inanspruchnahme von Polizeihubschraubern. Im Jahre 2009 erfolgten Einnahmen in Höhe von 50.498 Euro.

3. Welche Kosten sind seit Erwerb der Hubschrauber wann für welche Reparaturen entstanden?

Erforderliche Reparaturen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb der Hubschrauber erfolgten im Rahmen der Garantieleistung des Herstellers.

4. Wie viele Bedienstete des Polizeivollzugs und des Verwaltungsbereichs sind als Besatzung und ansonsten im Bereich der Hubschrauberstaffel tätig? Wie viele und welche Stellen gibt es und welche sind besetzt?

In der Hubschrauberstraffel sind zehn Polizeivollzugsbedienstete als Besatzung (Pilot beziehungsweise Flugtechniker), ein Polizeivollzugsbeamter für zentrale Aufgaben sowie ein Technischer Angestellter als Werkstattleiter tätig.

Die Stellenausstattung und -besetzung stellt sich wie folgt dar:

5. Wann wurden die Polizeihubschrauber jeweils zu welchem Preis erworben? Wie wird der aktuelle Wiederverkaufswert eingeschätzt?

Die Anschaffungskosten für die beiden Hubschrauber betrugen im Jahr 2004 jeweils 5,2 Millionen Euro. Eine aktuelle Schätzung bezüglich des Wiederverkaufswertes liegt nicht vor.

6. Mit welchem Einsatzzeitraum der Hubschrauber rechnete man seinerzeit, für wie viele Jahre sollten die Hubschrauber eingesetzt werden?

Für die Hubschrauber wurde eine technische Nutzungsdauer von 19 Jahren festgelegt.

7. Mit welchem Wert sind die Hubschrauber in die Konzernbilanz der Stadt Hamburg eingegangen?

Die Hubschrauber werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 10,4 Millionen Euro und einem Buchwert zum 31. Dezember 2009 in Höhe von 7,4 Millionen Euro im Anlagevermögen der Konzernbilanz der Stadt Hamburg geführt.

8. Inwieweit greift Hamburg ­ im Rahmen von Polizeieinsätzen oder bei anderen Anlässen ­ auf Hubschrauber zurück, die Dritten gehören, und wer stellt sie Hamburg zu welchen preislichen und sonstigen Bedingungen zur Verfügung?

Die Polizei Hamburg greift im Rahmen von Polizeieinsätzen oder sonstigen Anlässen grundsätzlich nicht auf Hubschrauber Dritter zurück. In Ausnahmesituationen besteht die Möglichkeit, Hubschrauber der Bundespolizei anzufordern. Für den Einsatz eines typgleichen Hubschraubers stellt die Bundespolizei gemäß den Bestimmungen über wirtschaftliche Leistungen des Bundesgrenzschutzes zugunsten Dritter 588 Euro je Flugstunde in Rechnung.