Wie werden gewerbliche Piercer und Tätowierer in Hamburg auf Einhaltung der notwendigen Hygiene überprüft?

Zum Piercen und Tätowieren sind anatomisches Wissen und Hygienekenntnisse notwendig. Bislang ist rechtlich ungeklärt, wer tätowieren oder piercen darf. Eine offizielle Ausbildung gibt es nicht, genauso wenig ein offiziell anerkanntes und unabhängiges Gütesiegel für Piercing- und Tattoo-Studios. Derzeit ist eine EU-Richtlinie in Vorbereitung, die zukünftig Ausbildung und Hygienestandards für Tätowierer und Piercer vorgeben wird.

Nach einer aktuellen wissenschaftlichen Studie haben Menschen mit Tattoo ein stark erhöhtes Risiko für eine Hepatitis-C-Infektion. Das Risiko für eine Hepatitis-C-Infektion ist dabei auch unabhängig von weiteren Risikofaktoren erhöht. Die Forscher führen dies auf mangelnde Beachtung von Hygienevorschriften in manchen Tattoo-Studios zurück. Sie fordern daher eine stärkere Kontrolle der Betreiber.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Welche Vorschriften gelten in Hamburger Piercing- und Tattoo-Studios hinsichtlich der Hygiene und der Aufbereitung der Arbeitsflächen mit den vorbereiteten Materialien und Arbeitsinstrumenten (bitte insbesondere zu Desinfektionsmaßnahmen, Handschuhen und Einwegmaterial Stellung nehmen)?

Zum Schutz der Beschäftigten gelten in den genannten Betrieben Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Regelungen der Biostoffverordnung, aus der sich die wesentlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergeben. Daneben greifen für Hamburg das Infektionsschutzgesetz sowie die „Hamburger Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten".

2. Wie viele Fortbildungen für Mitarbeiter/-innen aus Piercing- und TattooStudios hinsichtlich Sterilisation, Desinfektion und Reinigung von Arbeitsgeräten und Instrumenten hat es in den vergangenen fünf Jahren in Hamburg gegeben? Wer hat die jeweiligen Fortbildungen angeboten?

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

3. Wer kontrolliert die fachgerechte Säuberung/Aufbereitung von Piercingund Tattoo-Arbeitsinstrumenten in Hamburger Piercing- und TattooStudios?

Die Kontrollen der Piercing- und Tattoo-Studios erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsaufsicht der Fachämter für Gesundheit der Bezirke. Ebenso sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht tätig, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften kontrollieren.

4. Wie hat sich die Anzahl der Kontrolleurinnen und Kontrolleure in den letzten fünf Jahren entwickelt?

5. Welche Qualifikationen müssen die Kontrolleurinnen und Kontrolleure mitbringen, um die fachgerechte Säuberung/Aufbereitung der Piercingund Tattoo-Arbeitsinstrumente und -flächen zu überwachen?

Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbe- und der Gesundheitsaufsicht war in den letzten fünf Jahren konstant. Sie sollten die Ausbildung zum Gewerbeaufsichtsbeamten beziehungsweise Gesundheitsaufseher/Hygieneinspektor absolviert haben.

6. Wie viele Mängel hinsichtlich verunreinigter Piercing- und Tattoo-Arbeitsinstrumente sowie falsch aufbereiteter Arbeitsflächen wurden jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und in 2010 in Hamburger Piercingund Tattoo-Studios festgestellt?

a. In welchen Bereichen wurden diese Mängel jeweils festgestellt?

b. Um welche Mängel handelte es sich dabei jeweils in welcher Häufigkeit?

c. Welche Konsequenzen wurden aus den festgestellten Mängeln jeweils gezogen?

Es wurden insbesondere das Fehlen von Hygieneplänen, nicht zur Instrumentensterilisation geeignete Gerätschaften und fehlende Desinfektionsmittel moniert. Bei festgestellten Mängeln wurden Maßnahmen zur Beseitigung benannt und den Betreibern unter Fristsetzung die Umsetzung der Maßnahmen auferlegt. Gegebenenfalls erfolgten Nachkontrollen.

Im Übrigen werden die erfragten Daten nicht gesondert statistisch erfasst.

7. Wie ist zurzeit der Sachstand hinsichtlich der in Vorbereitung befindlichen EU-Richtlinie, die zukünftig Ausbildung und Hygienestandards für Tätowierer und Piercer vorgeben wird?

Dazu liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

8. Sieht der Senat bis zum Erlass der erwarteten EU-Richtlinie bereits weiteren eigenen Handlungsbedarf, insbesondere in Ansehung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den besonderen Gefahren einer HepatitisC-Infektion in Piercing- und Tattoo-Studios?

Nein.