Elbphilharmonie/Zahlungen an die STRABAG im Zusammenhang mit einer Vergaberüge
Nach einem europaweiten Bieterverfahren zur Realisierung einer Elbphilharmonie hat einer der beiden als preferred bidder ausgewählten Bieter, die STRABAG SE, eine Vergaberüge eingelegt. Die Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt nahm die Vergaberüge an, mit der Folge, dass bis zu einer gerichtlichen Entscheidung ein gesetzliches Vergabeverbot eintrat. Auf Bitten des damaligen Ersten Bürgermeisters war der „Projektkoordinator des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg für die Elbphilharmonie" in diesem Zusammenhang nach Wien gereist, um Gespräche mit der STRABAG zu führen. Daraufhin hat die STRABAG die Vergaberüge zurückgezogen. Auf die Frage, ob dabei Geld geflossen sei, soll der Projektkoordinator im November 2006 Pressevertretern geantwortet haben: „Wir haben ein Gentlemens Agreement getroffen".
In der Vernehmung des früheren Chefs der Senatskanzlei, Staatsrat a.D. Dr. Schön, in der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses Elbphilharmonie am 17. September 2010 hat sich herausgestellt, dass der STRABAG im Zusammenhang mit dem Rückzug ihrer Vergaberüge eine Zahlung in Höhe von 3 Millionen Euro in Aussicht gestellt wurde.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1. Wie viele Vergaberügen wurden in den Jahren 2006 bis 2010 jeweils eingereicht?
2006: 11
2007: 16
2008: 20
2009: 15
2010: 18
2. Wie viele dieser Vergaberügen in den Jahren 2006 bis 2010 wurden
a) positiv beschieden,
b) abgelehnt,
c) zurückgezogen oder
d) haben sich auf welche andere Weise erledigt?
Positiv beschieden: 20
Abgelehnt: 29
Zurückgezogen: 23
Sonstige Erledigung: 8
3. Im Zusammenhang mit wie vielen der zurückgezogenen Vergaberügen aus den Jahren 2006 bis 2010 gab es
a) Vereinbarungen des Auftragsgebers mit einem Bieter, Zwei.
b) Zusicherungen des Auftragsgebers bezüglich künftiger Aufträge an einen Bieter,
c) Zahlungen des Auftragsgebers an einen Bieter?
Keine.
4. Was war der Inhalt des Gentlemens Agreements, in dessen Folge die STRABAG ihre Vergaberüge zurückgezogen hat?
5. Inwieweit trifft es zu, dass der STRABAG für die Rücknahme ihrer Vergaberüge ein Geldbetrag zugesichert wurde?
6. Inwieweit trifft es zu, dass die Zahlung des Geldbetrags entfallen sollte, wenn die STRABAG bei zukünftigen Auftragsvergaben hinreichend zum Zuge kommen sollte?
Siehe Drs. 18/5373. Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die maßgebliche Unterlage der Bürgerschaft vorliegt.
7. Bei welchen öffentlichen Auftragsvergaben in den Jahren 2006 bis 2010 erhielten die STRABAG SE oder mit ihr verbundene Unternehmen den Zuschlag?
Im Jahr 2010 wurde der Auftrag über ein „Digitales Notruf- und Funkabfragesystem (DiNoFas) für die Polizei und Feuerwehr Hamburg" an die Center Communication Systems GmbH, Wien, vergeben. Es handelt sich hierbei um eine hundertprozentige Tochter der STRABAG SE.
Im Modell Hamburg Süd wurden an die STRABAG SE durch die SAGA GWG Gewerbe im Jahr 2010 im Rahmen von Bauvorhaben an der Schule Rotenhäuser Damm zwei Aufträge und an der Gesamtschule Kirchdorf vier Aufträge vergeben.
Im Übrigen siehe Anlage.
8. Wurden im Zusammenhang mit der vorgenannten und zurückgezogenen Vergaberüge an die STRABAG Zahlungen geleistet, jeweils wann und in welcher Höhe?
Nein.
9. Wer hat wann im Zusammenhang mit der Vergaberüge an die STRABAG Zahlungen geleistet?
10. Wann flossen unmittelbar oder mittelbar aus welchen Haushaltstiteln Mittel für die Zahlungen an die STRABAG?
Inwieweit war dieser Mittelabfluss von der Zweckbestimmung des Haushaltstitels gedeckt?
Entfällt.
12. Wie und wann hat die Bürgerschaft den Senat ermächtigt, Zahlungen an die STRABAG im Zusammenhang mit ihrer Vergaberüge zu leisten beziehungsweise zu finanzieren?
13. Inwieweit ging der Senat in diesem Zusammenhang finanzielle Verpflichtungen gegenüber der STRABAG oder der ReGe zulasten des Haushalts ohne eine entsprechende Ermächtigung durch die Bürgerschaft ein?