Lurup-Center am Eckhoffplatz: Wann kommt es endlich?

Warum unterstützt der Senat nicht die Bemühungen für eine Lösung für die Postfiliale, damit der Umbau beginnen kann und die Post auch künftig in Lurup ihren Standort behält?

Der Eckhoffplatz soll seit vielen Jahren endlich zu einem attraktiven Einkaufsstandort umgestaltet werden: Mithilfe eines neuen Einkaufszentrums, dass vor Ort schon unter dem Titel „Lurup-Center" bekannt ist, soll das frühere Luruper Stadtteilzentrum als Einkaufsstandort wiederbelebt werden. Dies ist nach der Schließung der Bücherhalle, des Finanzamtes als auch der ARGE bitter nötig ­ was vor Ort bei allen Parteien unumstritten ist.

Nach langen Verhandlungen, auch über Grundstücks- und Mietangelegenheiten, könnte in Kürze mit der Bebauung begonnen werden. Vonseiten der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes wurden alle erforderlichen Schritte schnell in die Wege geleitet, sodass von dieser Seite der Neugestaltung des Eckhoffplatzes nichts im Wege steht.

Der Investor ist in seinen Planungen sehr weit fortgeschritten, viele der bislang genutzten Immobilien wurden bereits geräumt und stehen leer. Die Verhandlungen stocken jedoch weiterhin bei der Immobilie, die von der Postbank genutzt wird. Solange diese Immobilie nicht absehbar frei wird und sich die Postbank für eine neue Mietfläche vor Ort entscheidet, kann der Bauherr nicht mit der Umgestaltung beginnen. Angesichts des öffentlichen Interesses an dem Projekt ist jetzt ein Handeln des Senats und der zuständigen Behörde geboten.

Die Bezirksversammlung Altona hatte im Mai 2010 in einem einstimmig verabschiedeten Antrag die Leitungsebenen der zuständigen Fachbehörden, insbesondere die Wirtschaftsbehörde, gemäß § 27 BezVG aufgefordert, mit den Verantwortlichen der Postbank AG in Bonn Kontakt aufzunehmen und den Investor bei den Verhandlungen zu unterstützen (vergleiche Drs. XVIII2095).

Diese Bitte wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen privaten Dritten handele. Dies ist formal richtig: Dennoch könnte der Senat mit einer Verhandlungsunterstützung zum Gelingen des LurupCenters beitragen und damit neben der Neugestaltung zum Umbau des Eckhoffplatzes für den gesamten Stadtteil Lurup einen Aufwertungsprozess in Gang zu setzen.

Es wäre zumindest fahrlässig, wenn der Senat und die zuständigen Behörden nicht den Versuch unternehmen würden, dem Wunsch der Bezirksversammlung Altona zu entsprechen.

Um diese und andere offene Punkte für die Bevölkerung vor Ort zu klären, frage ich den Senat:

Die Realisierung des Einkaufszentrums am Eckhoffplatz in Lurup wird von den zuständigen Behörden als wertvoller Baustein einer positiven Stadtentwicklung eingeschätzt; sie haben sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten konstruktiv an diesem Prozess beteiligt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Post AG (DP AG) wie folgt:

1.) Welche Bedeutung hat nach Meinung des Senats und der zuständigen Behörden die Realisierung des geplanten Einkaufszentrums für den Stadtteil Lurup und seine Umgebung?

2.) Stimmt der Senat der Auffassung der Menschen in Lurup zu, dass die Realisation dieses Einkaufszentrums zur Belebung des Eckhoffplatzes führen und das Nahversorgungsangebot für die Menschen in Lurup deutlich verbessern würde?

Wenn ja, welche Folgerungen zieht er hieraus?

Wenn nein, warum nicht und wie wird diese Auffassung begründet?

Die Realisierung des geplanten Einkaufszentrums als Stadtteil-Zentrum soll die Versorgung für die Bewohner des Stadtteils verbessern.

3.) Warum war nach Meinung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt die von der Bezirksversammlung Altona erbetene Unterstützung nicht möglich? Bitte begründen.

Die zuständige Behörde sah und sieht keine aussichtsreiche Möglichkeit, in der gewünschten Weise in einer rein zivilrechtlichen Angelegenheit zwischen privaten Dritten erfolgreich Einfluss zu nehmen.

4.) Die oben genannte Aufforderung gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz richtete sich nach Auffassung der Bezirksversammlung in erster Linie an die Wirtschaftsbehörde, welche sich unter anderem für die Realisation solcher wirtschaftlichen Vorhaben einsetzt.

a) Warum antwortet dann in diesem Fall die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt?

Da sie für das Zentrenkonzept die zuständige Behörde ist.

b) Welche Position verfolgt die Wirtschaftsbehörde in dieser Angelegenheit?

Im Sinne des § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) ist die Behörde für Wirtschaft und Arbeit für das geplante Einkaufszentrum Eckhoffplatz nicht die zuständige Behörde.

c) Wurde diese Bitte von den zuständigen Behörden an die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH weitergeleitet beziehungsweise zur Kenntnis gegeben?

Wenn nein, warum nicht?

Eine Weiterleitung an die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH (HWF) erfolgte nicht, weil die Pflege von Nahversorgungsbelangen nicht zu den Aufgaben der HWF gehört.

5.) Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sehen der Senat und die zuständigen Behörden, die Verhandlungen des Investors des geplanten LurupCenters mit der Postbank indirekt oder direkt zu unterstützen? Bitte darstellen.

Die zuständige Behörde sah und sieht keine aussichtsreiche Möglichkeit, in der gewünschten Weise in einer rein zivilrechtlichen Angelegenheit zwischen privaten Dritten erfolgreich Einfluss zu nehmen.

6.) Welche Grundstücke sind vom geplanten Vorhaben betroffen? Bitte benennen sowie nach Möglichkeit kartografisch aufzeigen.

7.) Welche Ausmaße und wie viele Stockwerke soll das geplante Einkaufszentrum nach den Bestimmungen des Bauvorbescheids haben?

Für das Lurup-Center ist eine Grundfläche von insgesamt 14.989 m² vorgesehen:

· erster Bauabschnitt (Diakoniegebäude): 992 m²;

· zweiter Bauabschnitt (Selbstbedienungsmarkt, Mall, Einzelhandel): 13.997 m².

Die Bruttogeschossfläche beträgt 16.926 m²:

· erster Bauabschnitt:1.984 m²;

· zweiter Bauabschnitt:14.942 m².

Der erste Bauabschnitt verfügt über zwei Geschosse mit jeweils 992 m² Bruttogeschossfläche, der zweite Bauabschnitt über zwei Geschosse mit 13.997 m² im Erdgeschoss, 945 m² im Obergeschoss, zuzüglich 11.868 m² offenem Parkdeck.

8.) Anwohner befürchten, dass das neue Einkaufszentrum baulich sehr nahe an das existierende Hochhaus am Eckhoffplatz anschließen könnte.

Wie sehen hier die Bestimmungen nach dem Bauvorbescheid aus? Welche Abstandsregelungen gelten hier? Bitte darstellen.

Es sind zwei Hochhäuser von dem geplanten Vorhaben betroffen, wobei die Abstandsregeln der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) gelten:

· Eckhoffplatz 3/Luruper Hauptstraße 136: An dieses Hochhaus wird direkt im Norden und Osten angebaut.

· Eckhoffplatz 16: Dieses Hochhaus steht in einem Abstand von 5 m zum geplanten Lurup-Center.

Die notwendigen Abweichungen nach § 69 HBauO für die Überdeckung von Abstandsflächen des Lurup-Centers mit denen der Wohnhochhäuser (§ 6 HBauO) wurden unter folgenden Bedingungen im Vorbescheid erteilt:

· Nachweis der ausreichenden Belichtung der Wohnungen des ersten und zweiten Obergeschosses der benachbarten Wohnhochhäuser durch ein Gutachten;

· Nachweis des ausreichenden Brandschutzes durch ein Gutachten;

· Nachweis der Umweltverträglichkeit durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg (HmbUVPG) und gegebenenfalls nachfolgend einer vom Antragsteller in Auftrag zu gebenden Umweltverträglichkeitsprüfung.

9.) Wie lange dauert noch der Mietvertrag, den die Deutsche Post für ihren Standort am Eckhoffplatz hat?

Bei der Filiale Hamburg 53, Lüttkamp 2, handelt es sich um ein Finanzcenter der Postbank.

Die Postbank hält am Standort Lurup fest und beabsichtigt, die Filiale in neuen Räumlichkeiten in dem neu entstehenden Lurup-Center weiter zu betreiben. Diesbezügliche Gespräche mit dem Investor des Centers sind bereits positiv verlaufen, der Vertrag ist aber noch nicht unterzeichnet. Der Umzug der Filiale ist für Mitte bis Ende 2011 geplant.

10.) Wie viele Postkästen gibt es im Stadtteil Lurup?

a) Bitte aufzählen und deren Standorte benennen.

Angaben über Briefkästen werden durch die DP AG nicht stadtteilbezogen erhoben.

Im Bereich der Postleitzahl 22547 gibt es Briefkästen an folgenden Standorten: Ammernweg 43, Elbgaustraße 105, Elbgaustraße 112, Fahrenort 53, Farnhornweg 53, Farnhornstieg 24, Lüttkamp 2, Lüttkamp 57, Luruper Hauptstraße 43, Luruper Hauptstraße 205, Luruper Hauptstraße 283, Oderstraße 15, Ottensener Straße 110, Schnackenburgallee 202, Sprützmoor 24, Ueckerstraße 52.

Die Standorte der Briefkästen sind auch im Internet unter www.deutschepost.de/standortsuche abrufbar.

b) Bleiben die bestehenden Standorte bestehen oder gibt es Überlegungen der Post, hier Postbriefkästen abzubauen?

Wenn ja, wo?

Die DP AG plant derzeit keinen Abbau von Briefkästen in diesem Bereich.

c) Ist die Zahl der Standorte der Postbriefkästen unabhängig vom Bestand der Postfiliale am Eckhoffplatz?

Wenn nein, warum nicht?