Handwerk

Kündigung des Großkundenabonnements des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV)

Die ProfiCard ist das sogenannte Jobticket des HVV, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Betrieben mit mindestens 20 Abnehmern ermöglicht, zu vergünstigten Konditionen gegenüber den regulären Abonnementpreisen die Leistungen des HVV in Anspruch nehmen zu können. Der HVV bietet diese speziellen Konditionen zu vier unterschiedlichen Tarifen an. Für die Inanspruchnahme der Tarife GKA 50, GKA 90 und GKA plus müssen mindestens 100 derartiger Karten von einem Unternehmen abgenommen werden, für den Tarif GKA extra mindestens 20.

Da gerade kleinere Betriebe für sich allein von diesem Angebot ausgeschlossen sind, hat der HVV im Jahr 1993/1994 der Vereinigten Innungsgeschäftsstelle Hamburg (VIG), einem Zusammenschluss von derzeit 23 Handwerksinnungen und handwerksständischen Organisationen mit Sitz in Hamburg, den Abschluss eines Großkundenabonnements angeboten, was es der VIG ermöglichte, diese ProfiCards als Vertriebspartner an ihre Mitgliedsbetriebe weiterzugeben. Jährlich hat die VIG mehr als 550 ProfiCards mit einem monatlichen Umsatz von rund 28.000 Euro bezogen.

Nun wurde dieses Abonnement der VIG seitens des HVV zum 31.12. gekündigt. Ob auch anderen Nutzern dieser speziellen Abonnements oder Vertriebspartnern gekündigt wurde, ist nicht bekannt.

Wir fragen den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) und der S-Bahn Hamburg GmbH wie folgt:

1. Wie viele ProfiCards hat der HVV in den letzten vier Jahren insgesamt ausgegeben? (Bitte für die Jahre 2007 ­ 2010 getrennt angeben.)

2. Wie viele Unternehmen haben eine derartige Vereinbarung über den Bezug eines Großkundenabonnements mit dem HVV getroffen? (Bitte für die Jahre 2007 ­ 2010 getrennt angeben.)

4. Wie viele ProfiCards wurden folglich in den letzten vier Jahren in den einzelnen Tarifen ausgegeben? (Bitte getrennt für die einzelnen Tarife sowie zusätzlich getrennt nach den Jahren 2007 ­ 2010 angeben.

Nein, 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind grundsätzlich die Mindestabnahmemenge. Bei dem Vertrag mit der Vereinigten Innungsgeschäftsstelle Hamburg (VIG) handelte es sich um eine versuchsweise Sonderregelung.

6. Wie viele Kleinst- und Mittelständische Betriebe mit einer geringeren Abnahmeanzahl des HVV-Großkundenabonnements als 20 haben in den Jahren 2007 ­ 2010 über einen Vertriebspartner jeweils wie viele ProfiCards bezogen?

Keine, im Übrigen siehe Antwort zu 5.

7. Aus welchen Gründen wurde der VIG das HVV-Großkundenabonnement gekündigt?

Fahrkarten im GKA sind wesentlich günstiger als solche im Regelabonnement. Diese starke Rabattierung kann im Sinne eines stimmigen Tarifsystems nur gewährt werden, wenn dadurch Einnahmesteigerungen durch Neukunden und Verkauf höherwertiger Fahrkarten erzielt werden.

Dies ist nach den Erkenntnissen des HVV vorrangig bei größeren Unternehmen der Fall, wo das Angebot gut kommuniziert werden kann.

Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Teilnehmern ist hingegen die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die oben beschriebenen Kalkulationsziele nicht erreicht werden können.

Der Vertrag mit der VIG wurde vor 16 Jahren als Versuch abgeschlossen. Eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit führte zu dem Ergebnis, dass die Einnahmeverluste für den HVV die Mehreinnahmen deutlich übersteigen. Da aber durch die lange Laufzeit ein Vertrauensschutz geboten ist, wird der HVV in Abstimmung mit der zuständigen Behörde in diesem Fall von der Kündigung zunächst absehen. Es soll gemeinsam mit der VIG versucht werden, die Regelung auf eine neue Grundlage mit verbesserter Wirtschaftlichkeit zu stellen.

8. Wie viele Betriebe mit einer geringeren Abnahmezahl als 20 sind von dieser Kündigung betroffen?

9. Wie viele Nutzer betrifft diese Kündigung (Bitte getrennt angeben, ob es sich dabei um Auszubildende, Vollzeit-, Teilzeit- oder geringfügig Beschäftigte handelt und ob diese die ProfiCard für den Gesamtbereich oder nur für drei Ringe nutzen)?

10. Welche Bedingungen haben sich seit dem Unterbreiten des Angebots 1993/1994 an die VIG geändert, sodass die Kündigung aus der Sicht des HVV erforderlich war?

Entfällt.

11. Wurde die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in diese Entscheidung miteinbezogen?

Wenn ja, hält die Behörde den Ausspruch der Kündigung für richtig und wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 7.

12. Welchen weiteren Abnehmern der sogenannten ProfiCards wurde ebenfalls eine Kündigung zu welchem Zeitpunkt ausgesprochen? (Bitte für jedes Unternehmen getrennt unter Angabe der jeweiligen Anzahl der Karteninhaber angeben.) Keinem.

13. Beabsichtigt der HVV insgesamt die sogenannten ProfiCards und/oder speziell den Tarif GKA extra abzuschaffen?

Wenn ja, zu wann und welche Mehreinnahmen verspricht sich der HVV von der Abschaffung, wenn berücksichtigt wird, dass einige dieser wegfallenden Abonnenten dann wieder mit dem Auto zur Arbeit fahren werden?

Wenn nein, warum wurde dann der VIG gekündigt?

14. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass Hamburg alles tun sollte, um eine Benachteiligung der vielen Kleinstbetriebe zu vermeiden und auch als „Umwelthauptstadt 2011" verpflichtet ist, alles zu tun, um eine Rückkehr der bisherigen Nutzer dieser ProfiCards zur Autonutzung zu verhindern?

Wenn nein, warum nicht?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.