International School Hamburg (ISH) ­ Neubau am Hemmingstedter Weg in Osdorf

Im Winter 2009 wurde der Neubau der Internationalen Schule Hamburg (ISH) am Hemmingstedter Weg (Osdorf) fertiggestellt. Es handelt sich dabei um ein 2.600 Hektar großes Gelände auf der Nordseite des Botanischen Gartens Klein Flottbek.

Die Kosten für Planung und Realisierung des Neubauvorhabens wurden aus Eigenmitteln des Trägervereins „Internationale Schule e.V. Hamburg" und Kauf der ISH-Immobilie am Holmbrook sowie durch Investitionszulagen der Stadt aufgebracht.

Die HSH Nordbank AG finanziert das neue Schulgebäude für den Verein „Internationale Schule e.V. Hamburg". Das Investitionsvolumen für das Gebäude am Hemmingstedter Weg im Hamburger Stadtteil Osdorf beträgt rund 25 Millionen Euro.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Internationalen Schule in Hamburg (ISH) wurde am Standort Holmbrook/Othmarscher Kirchenweg am 19. Oktober 1971 für die Dauer von 60 Jahren ein Erbbaurecht bestellt, das am 16. Januar 2007 einvernehmlich aufgehoben wurde. Als Ersatz wurde an dem rund 26.000 m² großen städtischen Grundstück Hemmingstedter Weg am 16. Januar 2007 für die Dauer von 60 Jahren gegen Zahlung eines jährlichen Erbbauzinses zugunsten der ISH ein Erbbaurecht bestellt. Zu einzelnen Grundstücksgeschäften und den damit zusammenhängenden Verkaufserlösen und/oder Entschädigungsleistungen äußert sich der Senat mit Blick auf die Verhandlungsposition der Stadt grundsätzlich nicht; sämtliche Grundstücksgeschäfte mit der ISH sind der Kommission für Bodenordnung zur Zustimmung vorgelegt worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Die Hamburger Schulbehörde hat die alte Immobilie der ISH am Holmbrook gekauft. Welche Summe wurde für die alte Immobilie Internationale Schule Hamburg (ISH) bezahlt?

2. Welche Faktoren haben bei der Festlegung des Kaufpreises eine Rolle gespielt und in welchem Ausmaß haben sie sich jeweils niedergeschlagen?

3. Wurde ein Verkehrswertgutachten für die alte Immobilie der ISH am Holmbrook in Auftrag gegeben beziehungsweise eine Richtwertauskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte eingeholt?

a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in wessen Auftrag wurde die Immobilie taxiert?

b. Wenn ja, in welcher Höhe wurde der Wert der Immobilie taxiert und welchen Inhalt hat das Verkehrswertgutachten beziehungsweise die Richtwertauskunft und welchen Stand gibt sie wieder?

Im Rahmen der Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags vom 19. Oktober 1971 hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg am 8. November 2004 auf Antrag der zuständigen Behörde die im Eigentum der ISH aufstehenden Gebäude nach den damals geltenden Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken bewertet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Wenn nein, weshalb nicht?

Entfällt.

4. Die Internationale Schule Hamburg (ISH) hat seit 2009/2010 ihren Sitz am Hemmingstedter Weg (Osdorf). Welchen Betrag hat die Freie und Hansestadt Hamburg für das 2.600 Hektar große Gelände auf der Nordseite des Botanischen Gartens Klein Flottbek erhalten beziehungsweise wie hoch ist die jährliche Pacht/Miete?

Siehe Antwort zu 1.

5. Wurde ein Verkehrswertgutachten für das 2.600 Hektar große Gelände am Hemmingstedter Weg in Osdorf in Auftrag gegeben beziehungsweise eine Richtwertauskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte eingeholt?

a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in wessen Auftrag wurde das Grundstück taxiert?

b. Wenn ja, in welcher Höhe wurde der Wert für das Grundstück taxiert und welchen Inhalt hat das Verkehrswertgutachten beziehungsweise die Richtwertauskunft und welchen Stand gibt sie wieder?

In enger Abstimmung zwischen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg und der Finanzbehörde im Jahr 2006 ist eine Richtwertauskunft eingeholt worden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Wenn nein, weshalb nicht?

Entfällt.

6. Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Drs. 18/4338 am 31.05. beschlossen und den Senat ersucht, aus dem Volumen des Investitionsfonds Hamburg 2010 (SIP-Fonds) für 2006, den Titel 9890.791.05, Mittel in Höhe von 600.000 Euro als Investitionszulage für den Neubau der Internationalen Schule am Hemmingstedter Weg zur Verfügung zu stellen.

Auf welche Gesamthöhe beliefen sich alle Zahlungen der Freien und Hansestadt Hamburg für den Neubau der Internationalen Schule am Hemmingstedter Weg?

Per Zuwendungsbescheid vom 14. Dezember 2006 wurden der Internationalen Schule Hamburg insgesamt 1,6 Millionen Euro für Planungskosten bewilligt und ausgezahlt. Darin enthalten sind 0,6 Millionen Euro aus dem Sonderinvestitionsprogramm Hamburg 2010 (SIP 2010).

7. Eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm waren für den Neubau der ISH am neuen Standort erforderlich. In der Drs. 18/7509 heißt es: „Die vorgesehene Änderung des Landschaftsprogramms und des Arten- und Biotopschutzprogramms hat überwiegend erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt. Um das Ausmaß der negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung zu mindern und auszugleichen, sind im nach folgenden Bebauungsplanverfahren Maßnahmen festzusetzen, die bei Umsetzung einen positiven Effekt auf die Umwelt erzielen werden."

Welche Maßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen

a. zur Sicherung des Wasserhaushaltes,

b. zur Verbesserung des Landschaftsbilds und

c. zur Verbesserung der negativen Auswirkungen auf den Freiraumverbund sind im Bebauungsplanverfahren festgesetzt worden beziehungsweise vertraglich zugesichert worden?

Im Bebauungsplanentwurf Osdorf 41 sind unter § 2 die folgenden Festsetzungen, die die angesprochenen Fragen berühren, angeführt: „Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:

1. Auf den privaten Grünflächen sind Gebäude und Nebenanlagen unzulässig;

2. Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig;

3. Auf der Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen sind insgesamt 14 großkronige Bäume zu pflanzen. Die Stellplatzanlagen sind mit Hecken oder dicht wachsenden Gehölzen einzufassen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Bepflanzung erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Neupflanzungen zu schließen;

4. Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind Baumreihen zu pflanzen. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer Baumreihe erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Neupflanzungen zu schließen;

5. Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 12

cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen;

6. Ein Anteil von 15 % der Dachflächen ist mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen;

7. Zur Beleuchtung der Sportplätze ist nur die Verwendung von Natrium-Niederdruckleuchten zulässig. Die Lichtquellen sind zu den offenen Freiflächen hin abzuschirmen;

8. Ein Anteil von 60 % der Schulhofflächen sowie ebenerdige Stellplätze sind in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen;

9. Das auf den Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist vorrangig auf den Grundstücken zu versickern. Dabei ist das auf den Fahrwegen und Stellplätzen anfallende Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone zu versickern;

Die festgesetzte Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Teich zu erhalten und zu pflegen; 11. Zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wird die mit „Z" gekennzeichnete Fläche den Flurstücken 29 (teilweise), 179 und 180 der Gemarkung Rissen und den Flurstücken 2516, 2749, 2750 und 2865 der Gemarkung Sülldorf für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet."