Konsolidierungsbeitrag der Bezirke

Konsolidierungsbeiträge auferlegt, die diese in den kommenden Jahren erfüllen müssen. Für das Haushaltsjahr 2011 ist eine „Einsparsumme" von 13,88 Millionen Euro vorgesehen, für 2012 eine solche in Höhe von 18,43 Millionen Euro, 2013 sollen glatte 20,00 Millionen Euro und 2014 nochmals 23,36 Millionen Euro eingespart werden. Die Konsolidierungsverpflichtungen haben unter anderem

· die Einschränkung der bezirklichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (in 2011 um 0,5 Millionen Euro, zwischen 2012 und 2014 jeweils um 1 Million Euro),

· die Aufgabe des betriebskostenbezogenen Anteils des Förderfonds Bezirke (in den betreffenden Jahren jeweils um 2,1 Millionen Euro) sowie

· die zentrale Vereinnahmung der aus Großwerbeanlagen erzielten Gewinne, die bisher hälftig den Bezirken zugeflossen sind (Mindereinnahmen zwischen 2011 und 2014 jährlich 3 Millionen Euro), zur Folge. Insbesondere die Mittel aus dem Förderfonds und den Werbeeinnahmen bildeten bisher eines der wenigen und von daher entscheidenden finanzpolitischen Instrumente, mit denen die Bezirke eigenständig Akzente setzen und Projekte fördern konnten. Diese Möglichkeit dürfte nun nach den Konsolidierungsverpflichtungen des Senats weitgehend wegfallen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Seit wann gibt es den Förderfonds Bezirke?

Der „Förderfonds Bezirke" wurde mit der Drs. 18/7617 im Jahr 2008 eingerichtet.

2. Wie hoch ist dieser Förderfonds in den letzten zehn Jahren für die sieben Bezirke beziehungsweise insgesamt jeweils ausgefallen?Wohnumfeldzufriedenheit", da die Datengrundlage für die Ausschüttung bisher noch nicht vorlag. Die Ausschüttung wird noch im Jahr 2010 erfolgen.

Die hohe Ausschüttung in 2009 beinhaltet eine Prämie für die Erteilung der Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan Wilhelmsburg 86 „Obergeorgswerder"

3. Was durfte und was wurde aus dem Förderfonds von den Bezirken in den vergangenen zehn Jahren grundsätzlich bezuschusst beziehungsweise finanziert (werden), was nicht?

4. Wie viele Projekte konnten im Durchschnitt der letzten zehn Jahre aus diesem Förderfonds auf bezirklicher Ebene realisiert werden?

Laut Drs. 18/7617 erfolgen die Ausschüttungen im Verhältnis 60 Prozent zu 40 Prozent Investitions- zu Betriebsmitteln. Die Disposition der Mittel erfolgt durch die Bezirksversammlungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Die bisher aus dem Förderfonds Bezirke bezuschussten beziehungsweise finanzierten Maßnahmen sind in der Anlage 1 dargestellt.

5. Welche Konsequenzen hat es für die Bezirke, dass beim Förderfonds der Betriebskosten-Anteil wegfällt, während der um circa 50 Prozent höhere Anteil für investive Maßnahmen bestehen bleibt?

Betroffen ist die Möglichkeit, einmalige, nicht dauerhafte Zuschüsse zu Sachaufwand zu leisten (siehe Drs. 18/7617).

6. Seit wann gibt es die Regelung, Einnahmen aus Großwerbeanlagen an die Bezirke abzuführen?

7. Wie hoch ist der daraus resultierende Etat in den letzten zehn Jahren für die sieben Bezirke beziehungsweise insgesamt jeweils ausgefallen?

Die Regelung ist mit Verabschiedung des Haushaltsplans 2009/2010 getroffen worden (siehe Drs. 18/7234).

9. Wie viele Projekte konnten im Durchschnitt der letzten zehn Jahre aus diesem Etat auf bezirklicher Ebene realisiert werden?

Die Mittel sind zur Verbesserung der Gestaltung des öffentlichen Raums vorgesehen.

Die bisher aus den Mitteln bezuschussten beziehungsweise finanzierten Maßnahmen sind in der Anlage 2 dargestellt.

10. Welche Konsequenzen hat es für die Bezirke, dass dieser Etat bei den Bezirken wegfällt?

Betroffen ist die Möglichkeit, Maßnahmen gemäß der Zweckbestimmung ohne konkrete Haushaltsveranschlagung zu finanzieren beziehungsweise zu bezuschussen.

11. Was umfassen die bezirklichen Sondermittel insgesamt und wie hoch sind sie in den vergangenen zehn Jahren in den sieben Bezirken jeweils ausgefallen?

Neben den in Ziffer 2 und 7 dargestellten Ausschüttungen standen den Bezirksversammlungen Sondermittel mit folgender Zweckbestimmung zur Verfügung (Umfang siehe Anlage 3):

- Betriebs- sowie Investitionsmittel zur Förderung von Initiativen in den Bezirken

- Unterstützende Maßnahmen der Bezirksversammlung zur Förderung der Entwicklung und Aktivierung von Bauflächen

- Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes

- Mittel des Gestaltungsfonds mit örtlichem Bezug

- Sonderinvestitionsfonds Bezirke

12. Wie verhält es sich ab 2011 mit den sogenannten Verfügungsfonds, die laut Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) allen Stadtteilbeiräten zur selbstständigen Vergabe zugute kommen sollen?

13. In welcher Höhe wurden die Verfügungsfonds in den verschiedenen Stadtteilen in den vergangenen Jahren gewährt und wie sieht es damit ab 2011 aus?

In den vergangenen Jahren wurden die Verfügungsfonds mit jeweils bis zu 20. Euro ausgestattet. Künftig kann das Volumen bis zu 30.000 Euro pro Jahr und Quartier betragen. Im Übrigen werden die zur Beantwortung benötigten Daten nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelauswertung des für die einzelnen Gebiete jeweils gewährten beziehungsweise des ab 2011 erwarteten Umfangs der Verfügungsfonds ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

14. Welche Auswirkungen haben die Konsolidierungsanordnungen für andere bezirkliche „Finanztöpfe"? Um welche und um welche Größenordnung handelt es sich dabei gegebenenfalls?

15. Welche Vorstellungen hat der Senat entwickelt, die auf die bisherigen bezirklichen Zuwendungen angewiesenen vielen kleinen und mittleren Einrichtungen, Vereine und Projekte in ihrer Arbeit und im Einzelfall auch in ihrem Bestand zu sichern?