Jugendstrafvollzug und Jugendarrest in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand

Jugendstrafvollzug und Jugendarrest in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand

Ich frage den Senat:

b. Wie verteilt sich das Alter, nach Geburtsjahren, der Jugendlichen im Jugendarrest (aufgeschlüsselt für jeweils den 1. Juni der Jahre 2002, 2008, 2009 und 2010 nach weiblichen und männlichen Jugendlichen)?

Die für die Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Auswertung des Computer-Programms „VauZettchen" (Programm für Jugendarrestanstalten), dem sich allerdings keine gültigen und zuverlässigen Daten entnehmen lassen, weil es für die Verwaltung von Daten der Arrestanten und nicht als Statistikprogramm konzipiert ist, hat zu den nachfolgend aufgeführten Ergebnissen geführt.

Das Programm wird seit Januar 2006 in der Teilanstalt für Jugendarrest eingesetzt.

Für das Jahr 2002 liegen deshalb keine Daten vor.

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

b. Wie verteilte sich 2008, 2009 und 2010 (Stichtag jeweils 1. Juni) das Alter, nach Geburtsjahren, der Jugendlichen im Strafvollzug?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.

Eine Auswertung des Programms BASIS (Buchungs- und Abrechnungssystem für den Strafvollzug), dem sich allerdings keine gültigen und zuverlässigen Daten entnehmen lassen, weil es für die Verwaltung von Gefangenendaten in den Justizvollzugsanstalten und nicht als Statistikprogramm konzipiert ist, hat zu den folgenden Ergebnissen geführt. Die Auswertung berücksichtigt über die Jugendlichen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes hinaus alle im Jugendstrafvollzug insgesamt untergebrachten jungen Gefangenen.

Geburtsjahr 1. Juni 2008 1. Juni 2009 1. Juni) im offenen Strafvollzug beziehungsweise im geschlossenen Strafvollzug untergebracht (bitte aufschlüsseln)?

Die Angaben berücksichtigen über die Jugendlichen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes hinaus alle im Jugendstrafvollzug insgesamt untergebrachten jungen Gefangenen.

d. Wie viele Jugendliche waren am 11.10.2010 gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 HmbJStVollzG in Wohngruppen untergebracht (aufschlüsseln nach Anzahl der Jugendlichen und ihrem Alter)? Die Angaben bitte im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Gefangenen aus dem Jugendstrafvollzug angeben.

Am 11. Oktober 2010 waren 77 Gefangene gemäß § 20 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Jugendstrafvollzugsgesetz (HmbJStVollzG) in Wohngruppen untergebracht.

Das entspricht 97,5 Prozent aller Gefangenen des Jugendstrafvollzuges. Die im Übrigen erfragten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

e. Wie viele Wohngruppen mit wie vielen Plätzen gibt es insgesamt in der Anstalt?

Acht Wohngruppen mit insgesamt 98 Haftplätzen.

f. Wie viele Gefangene waren am 11.10.2010 jeweils in den Wohngruppen untergebracht?

Falls ja, nach welchem Verfahren?

Falls nein, wieso nicht?

Ja. Von 2002 bis März 2007 wurden sogenannte durchsetzungsschwache Gefangene von anderen Jugendstrafgefangenen getrennt. Die Zusammensetzung der weiteren Wohngruppen orientierte sich an dem Ziel, subkulturelle Gruppenbildungen zu verhindern. Seit März 2007 werden die Gefangenen den Wohngruppen im Differenzierten Erziehungsvollzug nach Erziehungsgrundsätzen und -schwerpunkten zugewiesen. Es gibt zudem eine Wohngruppe für durchsetzungsschwache Gefangene, in der zudem überwiegend die sehr jungen Gefangenen (14 bis 16 Jahre alt) untergebracht werden.

Weiterhin werden erzieherisch schwer erreichbare und durch Gewaltanwendung auffällige Gefangene in einer Wohngruppe untergebracht.

h. Wie viele Hamburger jugendliche und heranwachsende Frauen wurden jeweils 2002, 2008 und 2009 in der Justizvollzugsanstalt Vechta untergebracht?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Im Zuge einer Einzelfallauszählung sind für 2002 vier und für die Jahre 2008 und 2009 jeweils zwei in der Justizvollzugsanstalt Vechta untergebrachte Hamburger jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene ermittelt worden.