Verwaltung von Erbbaurechtsgrundstücken

In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage in Drs. 19/6981 hat der Senat dargestellt, dass die Verwaltung von 66 Grundstücken in der Paul-Neumann-Siedlung seit Mai 2008 von der Firma LEO Gesellschaft für Immobilienberatung mbH wahrgenommen wird.

Wir fragen den Senat:

Bei den 70 Grundstücken der Paul-Neumann-Siedlung handelt es sich nicht um Erbbaurechtsgrundstücke, sondern um verwertbare Grundstücke des Allgemeinen Grundvermögens. Diese Grundstücke werden von der Firma LEO Gesellschaft für Immobilienberatung mbH verwaltet.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Für welche Bezirke ist die Vergabe der Verwaltung von Erbbaurechtsgrundstücken erfolgt?

2. Wann erfolgte die Übertragung?

3. Wie viele Grundstücke und Häuser sind hiervon betroffen? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)

4. In wessen Eigentum befinden sich die übertragenen Grundstücke?

Die Vergabe der Verwaltung von Erbbaurechten erfolgt hamburgweit. Der gegenwärtig beauftragte Dienstleister ist seit dem 1. Juli 2010 mit der Verwaltung betraut. Der Auftrag umfasst aktuell 4.568 bebaute Grundstücke, die sich im Eigentum der Stadt befinden.

Aktueller Bestand Stichtag 20.10.

Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Landeshaushaltsordnung, LHO) ist die Verwaltung zur Prüfung verpflichtet, inwieweit staatliche Aufgaben oder öffentlichen Zwecken dienende Tätigkeiten durch Ausgliederung und Entstaatlichung oder Privatisierung erfüllt werden können. Die Verwaltung von Erbbaurechten ist als eine Durchführungsaufgabe identifiziert worden, die nach den Bestimmungen der LHO wirtschaftlicher von einem Dienstleister wahrgenommen werden kann.

6. Welche Aufgaben und Kompetenzen wurden im Detail übertragen?

An den Dienstleister übertragen wurden die mit der reinen Verwaltung der Erbbaurechte verbundenen Tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Eigentümerin beziehungsweise nach deren Vorgaben durch den Dienstleister zu erledigen sind. Dazu gehören unter anderem die Überwachung der Erbbaurechte, Durchführung regelmäßiger Erhöhungen des Erbbauzinses, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Vertragsverlängerungen. Alle sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Aufgaben werden nach wie vor von der zuständigen Behörde wahrgenommen.

7. Wurde die Verwaltung der Erbbaurechtsgrundstücke ausgeschrieben?

Wenn ja, wann?

Ja. Ein europaweites öffentliches Teilnahmeverfahren wurde im August 2009 gestartet. Das nachfolgende Ausschreibungsverfahren wurde im November 2009 begonnen, die Gebotsfrist endete am 18. Januar 2010.

8. An welche Firmen wurde die Verwaltung übertragen? (Bitte nach Bezirken aufschlüsseln.)

9. Wo haben diese Firmen ihren Hauptsitz?

10. Verfügen die einzelnen Firmen über eine Vertretung in Hamburg?

Die Verwaltung der Erbbaurechte wurde hamburgweit der Firma Karl Gladigau GmbH übertragen. Die Firma hat ihren Sitz in Hamburg.

11. Ergeben sich durch die Übertragung der Verwaltung der Grundstücke finanzielle Nachteile für die Freie und Hansestadt Hamburg?

Siehe Antwort zu 5.