HSH Nordbank Umfang der Beauftragung der Prevent AG

Betreff: HSH Nordbank Umfang der Beauftragung der Prevent AG Offenbar hat die HSH Nordbank das Sicherheitsunternehmen Prevent AG nicht nur im Zusammenhang mit der Entlassung des Vorstands Frank Roth und des Leiters der HSH-Niederlassung in New York beauftragt, sondern auch im Rahmen eines „Projekt Silence" zu einer umfangreichen Informationsbeschaffung durch Besuche von öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie Diskussionsforen im Internet.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt:

1. Welche Erkenntnisse gibt es auf Senatsseite über die Tätigkeit der Firma Prevent AG für die HSH Nordbank (etwa mit Blick auf Umfang, Kosten und Ziele der Tätigkeit sowie die hierzu übertragenen und wahrgenommenen Aufgaben)?

2. Ist aufseiten des Senats, etwa den auf Vorschlag der Freien und Hansestadt Hamburg gewählten Aufsichtsratsmitgliedern oder der zuständigen Beteiligungsverwaltung, insbesondere ein „Projekt Silence" bekannt?

Wurden oder werden Informationen dazu eingeholt? Seit wann gibt es welche Erkenntnisse?

Die zuständige Behörde hat sich an die Bank mit der Bitte um Information über die Beauftragung der Prevent AG gewandt. Die HSH teilte hierzu mit: „Mit Beginn des Jahres 2009 wurde die Bank und ihre Mitarbeiter zunehmend massiv bedroht. In anonymen Briefen, E-Mails oder Internet-Blogs wurde zu Angriffen auf das Management und deren Angehörige sowie zu gewaltsamen Protestaktionen gegen die Bank aufgerufen. Dies reichte bis hin zu ernst zu nehmenden Bombendrohungen. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Bank entschieden, ein Projekt zum Personen- und Objektschutz aufzusetzen. Im Rahmen dieses Projektes wurden kontinuierliche Analysen der aktuellen Sicherheits- und Gefährdungslage für die Bank sowie deren Vertreter vorgenommen. Das Projekt wurde Anfang dieses Jahres beendet."

Zudem liegt der für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Behörde ein Schreiben des Vorstandsvorsitzenden der HSH an den schleswig-holsteinischen Wirtschaftsminister vom 22. Oktober 2010 in Kopie vor, in welchem er Auftragsverhältnis sowie Auftragsumfang und -abwicklung mit der Prevent AG insgesamt wie auch im Hinblick auf das sogenannte Projekt Silence näher erläutert. So sei „Silence" ein Projekt der Prevent AG, mit der die HSH seit 2004 zusammenarbeite. Hierbei sei es nach Darstellung der HSH vor allem um Personen- und Objektschutz, Analyse von Sicherheits und Gefahrensituationen und allgemeinen Sicherheitsfragen gegangen. Im Wesentlichen habe eine Gefährdungsanalyse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank sowie für die Bank selbst vorgenommen werden sollen. Die Maßnahmen seien insgesamt im Lichte der Situation und Bedrohungslage zu sehen, in der sich die Bank und einzelne Mitarbeiter im Jahr 2009 befunden habe. Folglich sei aus Sicht der Bank eine entsprechende Beauftragung geboten gewesen. Die Prevent AG sei nach Angaben der Bank hingegen nicht beauftragt gewesen, Personen ­ insbesondere Personen aus Politik, Medien und dem Umfeld der Anteilseigner ­ zu überwachen.

Eine Befassung mit den geschäftlichen Handlungen und Geschäftsbeziehungen des Vorstandes obliegt per Gesetz dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich unter anderem mit dem Thema in seinen Sitzungen am 26. August 2010 und 21. Oktober 2010 befasst und teilt hierzu in einer Pressemitteilung vom 21. Oktober 2010 unter anderem mit: „Die von der KPMG vorgenommene Prüfung von Abrechnungen und Zahlungen für Sicherheitsdienstleistungen an die Prevent AG führt zu keinen wesentlichen Beanstandungen."

Der Präses der zuständigen Behörde ist am 19. Oktober 2010 ergänzend an den Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank mit der Bitte um Aufklärung und Information zu der Beauftragung der Prevent AG sowie die als „Projekt Silence" in der Presse bezeichnete Tätigkeit der Prevent AG für die HSH herangetreten. Hierauf hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit Schreiben vom 22. Oktober 2010 mitgeteilt, dass die Angelegenheit untersucht worden sei und inhaltlich auf die Angaben des Schreibens des Vorstandsvorsitzenden der HSH an den Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein vom selben Tage verwiesen.

Der Senat sieht im Übrigen grundsätzlich davon ab, über Beratungen von Aufsichtsräten zu berichten.

3. Gibt es Initiativen der auf Vorschlag der Freien und Hansestadt Hamburg gewählten Aufsichtsratsmitglieder, Vorwürfen im Zusammenhang mit der Tätigkeit Prevent AG für die HSH Nordbank vonseiten des Aufsichtsichtsrats nachzugehen? Gibt es solche Initiativen von anderer Seite, etwa anderer Mitglieder des Aufsichtsrats oder der Anteilseigner?

4. Welchen Vorwürfen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Firma Prevent AG für die HSH Nordbank wird nachgegangen, auf wessen Initiative, durch wen (etwa Aufsichtsrat, Anteilseigner, Staatsanwaltschaft, BaFin, andere) und seit wann? Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen und welche Ergebnisse konnten bislang erzielt werden?

5. Geht der Senat der Möglichkeit nach, dass auf Vorschlag der Freien und Hansestadt Hamburg gewählte Aufsichtsratsmitglieder, Bedienstete der Beteiligungsverwaltung oder Abgeordnete und Gremien der Bürgerschaft im Auftrag der HSH Nordbank beobachtet beziehungsweise als Quellen ausgewertet wurden?

Wenn ja, seit wann, was wird diesbezüglich unternommen und welche Ergebnisse gibt es bisher?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1. und 2. Im Übrigen liegt das erfragte Verhalten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie der anderer Anteilseigner außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und wird daher auch vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. Hinsichtlich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sieht der Senat im Hinblick auf die Möglichkeit der Beeinträchtigung dieser Ermittlungen von einer Antwort ab.