Tierversuche in Hamburg

Die Notwendigkeit von Tierversuchen ist ein sensibles Thema, welches kontrovers diskutiert wird. Durch die Versuche werden unter anderem Erkenntnisse in der Grundlagenforschung erzielt, Produkte sicherer gemacht oder die Entwicklung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten erprobt.

Die Versuche unterliegen einer strengen Prüfung durch die zuständige Behörde. Über Vorhaben wird erst nach intensiver Beratung über die Unerlässlichkeit des Versuchs entschieden.

Kritiker weisen darauf hin, dass Tierversuche nicht durchgängig notwendig, sondern durch andere Methoden ersetzbar seien.

Wir fragen den Senat:

Eine differenzierte Erfassung der Tierversuche nach Anzahl, Zweck der Tierversuche und den durchführenden Einrichtungen wird nach wie vor von der zuständigen Behörde nicht vorgenommen. Nachfolgende Angaben sind vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) übermittelt worden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Neuanträge. Fortsetzungs- und Änderungsanträge finden keine Berücksichtigung.

Im Jahr 2008 wurden 67, im Jahre 2009 79 Anträge gestellt und genehmigt. Im Jahre 2010 wurden seit Jahresbeginn 62 Anträge genehmigt (Stichtag 21.10.2010). Weitere 31 Anträge sind in Bearbeitung. Zurückgezogene Anträge gab es nicht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des UKE wie folgt:

1. Wie viele Anträge auf Tierversuche wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 in Hamburg an jeweils welche Behörde gestellt?

In Hamburg wird statistisch nur die Zahl der bearbeiteten und nicht der gestellten Anträge erfasst. Zuständige Behörde ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG).

Aufgrund vorgesehener Antragsablehnung wurden zwei Anträge vor Bescheidung zurückgezogen.

2. Von wem wurden die jeweiligen Anträge gestellt?

Die Anträge wurden von wissenschaftlichen Einrichtungen gestellt.

3. Wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte mit Angabe der jeweiligen Gründe) und wie viele wurden gegebenenfalls zurückgezogen?

Siehe Antwort zu 1. In allen drei Fällen wurden die Anträge wegen eines Verstoßes gegen § 7 Absatz 2 (Unerlässlichkeit des Tierversuchs) und § 7 Absatz 3 Satz 1 Tierschutzgesetz (ethische Vertretbarkeit) abgelehnt. Die Anzahl zurückgezogener Anträge wird statistisch erst seit dem Jahr 2010 erfasst. Für das 1. bis 3. Quartal 2010 wurden zwei Anträge zurückgezogen.

4. In wie vielen Fällen hat die Tierversuchskommission jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 ein von der Entscheidung der Behörde über die Genehmigung eines Versuchs abweichendes Votum abgegeben und mit welcher Begründung?

Die Tierversuchskommission berät die zuständige Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen. Die zuständige Behörde folgt grundsätzlich dem Votum der Kommission und leitet das entsprechende Verwaltungsverfahren ein. Die Daten werden statistisch nicht erfasst.

5. An wie vielen Tieren und an welchen Tierarten wurden in Hamburg jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 Tierversuche durchgeführt?

(Bitte Zahlen insgesamt und nach Tierarten aufgeschlüsselt angeben.)

Die Meldung der Tierzahlen für ein Jahr erfolgt gemäß der Versuchstiermeldeverordnung. Hiernach ist die Meldung der Tierzahlen bis zum 31. März des folgenden Jahres bei der zuständigen Behörde einzureichen. Tierzahlen für das noch laufende Jahr 2010 können daher noch nicht angegeben werden. Die Tierzahlen für die Jahre 2008 und 2009 sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

6. Eine differenzierte Erfassung der Tierversuche (vergleiche Drs. 17/3288) nach Anzahl, Zweck der Tierversuche und den in Hamburg durchführenden Einrichtungen soll nicht möglich sein, da diese Angaben statistisch nicht erfasst würden. Ist diese Angabe noch aktuell und wenn nein,

a. wie viele Anträge auf Tierversuche wurden jeweils in den Jahren 2008, 2009 und in 2010 in Hamburg vom UKE gestellt?

b. wie viele dieser Anträge wurden jeweils bewilligt, wie viele wurden abgelehnt (bitte mit Angabe der jeweiligen Gründe) und wie viele wurden gegebenenfalls zurückgezogen?

Siehe Vorbemerkung.

7. Wie viele Tiere (bitte differenzieren nach Tierarten) sind zu Versuchsund gegebenenfalls anderen Zwecken am UKE untergebracht? Wo und wie sind jeweils welche Tiere untergebracht?

An folgenden Standorten am UKE werden Versuchstiere gehalten (Stichtag 21.10.2010):

· Zentrum für Molekulare Neurobiologie (ZMNH): 6.887 Mäuse

· Campus Forschung: 6.395 Mäuse, 284 Ratten

· Zentralgebäude 1 der Versuchstierhaltung: 10.280 Mäuse, 615 Ratten, 64 Kaninchen, 3 Meerschweinchen, 25 Schafe, 405 Frösche,

· Zentralgebäude 2 der Versuchstierhaltung: 11.035 Mäuse, 35 Schafe, 5 Schweine, 9 Frettchen, 15 Katzen

· Quarantäne: 300 Mäuse Mäuse und Ratten sind in sogenannten Barrieren in Standardhaltungssystemen untergebracht (offene Käfige Typ Eurostandard 2 long oder Typ 3, individuell belüftete Käfige Typ 2 long für Mäuse, Eurostandard Typ 4 für Ratten). Kaninchen, Meerschweinchen, Frettchen, Katzen und Frösche sind in speziellen Tierhaltungsräumen untergebracht.

Schafe und Schweine werden in Gruppen in Tierhaltungsräumen für Großtiere untergebracht und erhalten nach Möglichkeit während des Tages (außerhalb der Fütterungszeiten, zwischen 8 und 15 Uhr) Auslauf auf dem Gelände der Tierhaltung.

8. Welche Vorschriften hinsichtlich Tier- und Emissionsschutz müssen an dem Standort jeweils eingehalten werden und wer überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften in welchen Abständen?

Der Tierschutz wird auf Grundlage des Tierschutzgesetzes überwacht. Zuständig hierfür ist die BSG. In der Regel werden alle Einrichtungen jährlich und anlassbezogen kontrolliert. Für den Immissionsschutz im Bereich des UKE ist das Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig. Als nicht genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BundesImmissionsschutzgesetz unterliegt die Versuchstierhaltung nur einer anlassbezogenen Überwachung. Hinsichtlich Geruchsimmissionen gelten hierbei die Vorschriften der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und die Hinweise aus der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL).

9. In der Umgebung des UKE wurde darauf hingewiesen, dass es häufiger bei bestimmten Windverhältnissen zu Geruchsbelästigungen durch die am UKE untergebrachten Tiere kommen würde.

a. Sind diesbezügliche Beschwerden bekannt und wenn ja, seit wann und wie viele?

Ja, in den letzten Jahren gab es vereinzelt entsprechende Beschwerden. Soweit in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand feststellbar, wurden in den Jahren 2008 und 2009 beim Lob- und Beschwerdemanagement des UKE vier Beschwerden eines Nachbarn über Geruchsbelästigungen durch die Tierhaltung eingereicht.

Dem zuständigen Bezirksamt lagen hingegen keine Beschwerden vor.

b. Werden gegebenenfalls Maßnahmen vom UKE unternommen, um diesen Geruchsbelästigungen entgegenzuwirken und wenn ja, welche beziehungsweise wenn nein, warum nicht?

Ja. Der Presscontainer an den Zentralgebäuden im Bereich Nord (Süderfeldstraße), in dem die Abfälle der Tierhaltungen gesammelt werden, wird nur beim Einfüllen der Rollcontainer geöffnet und am Ende der Woche abgeholt, entleert und gereinigt. Am Wochenende geht von diesem Container keine Geruchsbelästigung aus, da er leer und fest geschlossen ist. Die unter der Woche beim Öffnen der Container verbleibende und bei bestimmten Wetterlagen gegebenenfalls deutlichere Geruchsentwicklung ist nicht zu unterbinden.