Kostenübernahmeverpflichtung

Die Kostenübernahmeverpflichtung durch den Träger der Sozialhilfe und der team.arbeit.hamburg Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II gegenüber dem Vermieter ist auf das Dreifache einer monatlichen Nettokaltmiete zuzüglich einer Verzinsung nach § 551 Absatz 3 BGB begrenzt.

14. Der Senat wird ermächtigt, weitere Sicherheitsleistungen zur Gewährleistung von Versorgungszusagen nach Maßgabe des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung zugunsten Nummer 14

Zur betriebswirtschaftlichen Absicherung der Versorgungsverbindlichkeiten aus nach Maßgabe des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes und des Beamtenversorgungsgesetzes erteilten Versorgungszusagen zugunsten der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und aus von ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erworbenen unverfallbaren und verfallbaren Versorgungsanwartschaften soll jeweils eine Garantieerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg abgegeben werden.

Zum 31.12.2010 bestanden für den nachstehend genannten Empfängerkreis bereits unbefristete Garantiezusagen in Höhe von insgesamt 361,215 Mio. Euro.

Ein Erhöhungsbedarf ergibt sich i. d. R. dann, wenn eine Fortschreibung der Anwartschaften vorgenommen werden muss und versicherungsmathematische Gutachten diesen Erhöhungsbedarf belegen; hierfür müssen weitere Zusagen abgegeben werden.

Die Winterhuder Werkstätten GmbH erhält die Berechtigung, anspruchsberechtigte Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter, die bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB in andere Unternehmen der Dachgesellschaft der drei stadtnahen Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Hamburg (PIER Holding GmbH) wechseln, in die Versorgungszusage einzubeziehen.

15. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung der gesetzlichen Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit zugunsten

a) der vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln finanzierten öffentlichen Unternehmen in privater Rechtsform und

b) weiterer institutionell geförderter Zuwendungsempfänger im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 15 Mio. Euro zu übernehmen.

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist zum Schutz der Arbeitnehmer vor Insolvenz durch den neuen § 8a Altersteilzeitgesetz eine gesetzliche Verpflichtung zur Sicherung für Wertguthaben auf Grund von Altersteilzeitvereinbarungen eingeführt worden. Begünstigt sind die Staatstheater, die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen, der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH, die Hamburg Tourismus GmbH, die Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH.

Zum Nachweis der Insolvenzsicherung ist bei vollständig oder teilweise aus Haushaltsmitteln finanzierten Einrichtungen eine Freihalteerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen.

Zusätzliche Belastungen des Haushalts, z. B. durch eine Erhöhung des Zuwendungsbedarfs, sollen damit vermieden werden.

16. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zum Zweck der Insolvenzsicherung der anteiligen Versorgungsansprüche, die seit dem 1. Januar 2005 beim LBK Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ und seit dem 24. April 2007 bei den Asklepios Kliniken Hamburg GmbH für von der Freien und Hansestadt Hamburg beurlaubte Beamtinnen und Beamten des früheren LBK Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg ­ Anstalt öffentlichen Rechts ­ entstanden sind, zugunsten der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von 3 Mio. Euro zu übernehmen.

Die Betriebsgesellschaft ist als privatrechtliche Kapitalgesellschaft konkursfähig. Der Gläubigerstatus der beurlaubten Beamtinnen und Beamten im Verhältnis zur Kapitalgesellschaft ist schlechter als im Verhältnis zur alten Anstalt öffentlichen Rechts mit Gewährträgerhaftung. Soweit eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in den gebührenpflichtigen Pensionssicherungsverein nicht möglich ist, ist es zur Vermeidung einer Besitzstandsverschlechterung geboten, dass die Freie und Hansestadt Hamburg vorsorglich Garantieerklärungen abgibt.

17. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Abgabe von Freihalteerklärungen für Urlaubsrückstellungen zugunsten von Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzieren, im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 700 000 Euro zu übernehmen Nummer 17:

Bei Zuwendungsempfängerinnen und -empfängern, die nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanzieren, ergibt sich die Notwendigkeit, für Urlaubsansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf das nächste Jahr übertragen werden, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Dies gilt z. B. für die Hamburger Werkstatt GmbH, die Elbe Werkstätten GmbH und die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung.

Die Werthaltigkeit der Rückstellungen kann auch durch eine Freihalteerklärung des Zuwendungsgebers erreicht werden.

18. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Eigenbeiträge der Arbeitnehmer zur Ruhegeldvorsorge im Falle der Insolvenz zugunsten der institutionell geförderten Zuwendungsempfänger

a) Hamburgische Staatsoper GmbH,

b) Deutsches Schauspielhaus GmbH und

c) Thalia Theater GmbH

Seit dem 1. August 1999 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg und der hamburgischen öffentlichen Unternehmen, denen eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung nach dem Ruhegeldgesetz gewährt worden ist, einen Eigenbeitrag zu den Versorgungsausgaben leisten. Zum Nachweis der Insolvenzsicherung ist bei aus Haushaltsmitteln finanzierten Einrichtungen eine entsprechende Freihalteerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehen. Damit sollen zusätzliche Belastungen des Haushalts, z. B. durch Erhöhung der Zuwendung, vermieden werden. im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von insgesamt 3,5 Mio. Euro zu übernehmen.

19. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen für Versorgungszusagen sowie zur Abgabe von Freihalteerklärungen für Urlaubs-, Beihilfe- und Altersteilzeitansprüche zugunsten des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin ­ Stiftung des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von 500 000 Euro zu übernehmen.

Nach § 17 Absatz 6 des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin gewährt die Stiftung die Versorgungsleistungen für das von der Stadt auf die Einrichtung übergeleitete Personal.

Für dieses Personal führt die Stiftung Versorgungszuschläge an die Freie und Hansestadt Hamburg ab. Im Gegenzug erhält die Stiftung in Höhe der angefallenen Versorgungsleistungen eine Zuwendung.

Für neu entstehende Versorgungsansprüche werden Pensionsrückstellungen gebildet. Zur betriebswirtschaftlichen Absicherung soll diesen Rückstellungen eine Garantieerklärung der Stadt gegenüberstehen. Die Höhe dieser Ansprüche wird durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt.

Nach den handelsrechtlichen Vorschriften sind in der Bilanz nur werthaltige Rückstellungen zu bilden.

Für Ansprüche der Beschäftigten gegenüber ihrem bisherigen Dienstherrn oder Arbeitgeber Freie und Hansestadt Hamburg wird die Werthaltigkeit durch Freihalteerklärungen des Stiftungsträgers erreicht.

20. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Abgabe von Freihalteerklärungen für Beihilfe- und Altersteilzeitansprüche zugunsten der Eichdirektion Nord

­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 und im Haushaltsjahr 2012 jeweils bis zur Höhe von 500.000 Euro zu übernehmen.

Mit der Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen soll durch Freihalteerklärungen des Anstaltsträgers erreicht werden.

Die Gewährleistung bezieht sich auf die am 31. Dezember 2003 bestehenden Ansprüche der Beschäftigten gegenüber ihrem bisherigen Dienstherrn oder Arbeitgeber Freie und Hansestadt Hamburg.

21. Der Senat wird ermächtigt, Sicherheitsleistungen zur Gewährleistung weiterer Beihilfezusagen gegenüber ehemals bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigen Personen zugunsten der Hamburg Port Authority ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ im Haushaltsjahr 2011 bis zur Höhe von 4,9 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2012 bis zur Höhe von 5,1 Mio. Euro zu übernehmen.

Mit der Bilanzierung nach handelsrechtlichen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, in der Bilanz werthaltige Rückstellungen zu bilden. Die Werthaltigkeit dieser Rückstellungen soll durch Freihalteerklärungen des Anstaltsträgers erreicht werden.

Die Gewährleistung bezieht sich auf die am 30. September 2005 bestehenden Ansprüche der Beschäftigten gegenüber ihrem bisherigen Dienstherrn oder Arbeitgeber Freie und Hansestadt Hamburg.