wird wie folgt geändert 1 Die Bezeichnungen HammNord HammMitte und HammSüd werden durch die Bezeichnungen

Änderung des Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Anlage des Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 397) wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnungen „Hamm-Nord", „Hamm-Mitte" und „Hamm-Süd" werden durch die Bezeichnungen „Hamm" ersetzt.

2. Hinter der Bezeichnung „Spadenland" wird die Bezeichnung „Neuallermöhe" angefügt.

Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft

In der Anlage zu § 18 Absatz 8 des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft in der Fassung vom 22. Juli 1986 (HmbGVBl. S. 223), zuletzt geändert am 7. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 213), wird in der Beschreibung zu Nummer 1 die Textstelle „Hamm-Nord, Hamm-Mitte, Hamm-Süd" durch das Wort „Hamm" ersetzt.

Die Einteilung der Freien und Hansestadt Hamburg in Stadtteile und mit Nummern gekennzeichnete Ortsteile als kleinste Gebietseinheiten beruht auf der Notwendigkeit einer möglichst weitgehenden Tiefengliederung des Gebietes für verwaltungs- und statistische Zwecke. Sie wurde ursprünglich, unter Rückgriff auf Vorläufer von 1938, durch eine Bekanntmachung des Senats vom 11. Mai 1951 (HmbGVBl. vom 18. Mai 1951, S. 49 ff.) eingeführt und 1965 bestätigt (Anordnung über die Einteilung des Gebiets der Freien und Hansestadt Hamburg, Amtlicher Anzeiger vom 17. September 1965, S. 999 ff.). Ortsteile sind heute Bestandteil der Baublock- und Wahlbezirksnummern.

Wahlkreise werden anhand von Bezirks-, Stadtteil- und Ortsteilgrenzen definiert. Statistische Erhebungen werden auf Ortsteilbasis regionalisiert und können für die Darstellung von Stadtteil- und Bezirksergebnissen aggregiert werden. Ortsteile werden des Weiteren von verschiedenen Institutionen u.a. für die Abgrenzung von Zuständigkeiten eingesetzt (z.B. Finanzämter, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung).

Mit dem Gesetz über die neuen Stadtteile Hamm und Neuallermöhe sollen auf Anregung der Bezirksversammlung im Bezirk Hamburg-Mitte die bisherigen Stadtteile Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zu einem Stadtteil Hamm zusammengeführt sowie auf Anregung der Bezirksversammlung im Bezirk Bergedorf ein neuer Stadtteil Neuallermöhe geschaffen und zugleich die Ortsteile und deren Grenzbeschreibungen durch Verordnung festgelegt werden.

Das Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (RäumGlG) vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 397) bestimmt in § 2 in Verbindung mit der Anlage die Zugehörigkeit der Stadtteile zu den Bezirken.

Zur Verbesserung der Siedlungsstruktur des Neubaugebietes Allermöhe soll im Bezirk Bergedorf ein neuer Stadtteil Neuallermöhe geschaffen werden. Zudem sollen im Bezirk Hamburg-Mitte die bisherigen drei Stadtteile Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zu einem Stadtteil Hamm zusammengeführt werden.

Nach § 3 Sätze 2 und 3 RäumGlG ist der Senat ermächtigt, die Zuordnung der Ortsteile zu den Stadtteilen und die Grenzen der Ortsteile durch Rechtsverordnung festzulegen, wenn die betroffene Bezirksversammlung zugestimmt hat.

Die Bezirksversamlungen Hamburg-Mitte und Bergedorf haben dem Gesetzentwurf und jeweils dem ihr Gebiet betreffenden Verordnungsentwurf zugestimmt.

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1:

Mit Artikel 1 wird die Anlage zu § 2 RäumGlG geändert.

Mit der Änderung werden in den Bezirken Hamburg-Mitte und Bergedorf zwei neue Stadtteile geschaffen, ohne dass hiermit eine Gebietsverschiebung zwischen Bezirken stattfindet.

In dem Bezirk Hamburg-Mitte wird aus den bestehenden Stadtteilen Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd der neue Stadtteil Hamm gebildet. Dadurch wird die Untergliederung des Bereichs Hamm in drei unterschiedlich stark bewohnte Stadtteile (Bevölkerung: Hamm-Nord mit rund 22.000, Hamm-Mitte mit rund 11.000, Hamm-Süd mit rund 4.000) aufgehoben und entsprechend der Identität der Einwohnerinnen und Einwohner ein gemeinsamer Stadtteil geschaffen.

Mit dem von der Bezirksversammlung gebilligten Verordnungsentwurf zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Hamm im Bezirk Hamburg-Mitte werden für den neuen Stadtteil Hamm die Ortsteile zugeordnet und deren Grenzbeschreibung festgelegt. Dabei setzt sich der neue Stadtteil aus den bisherigen drei Stadtteilen Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zusammen, so dass keine Grenzverschiebungen zu anderen Stadtteilen erfolgt.

In dem Bezirk Bergedorf wird ein neuer Stadtteil Neuallermöhe mit rund 23.500 Einwohnerinnen und Einwohnern gebildet.

In dem neuen Stadtteil Neuallermöhe werden die bisher in den Stadtteilen Allermöhe und Bergedorf belegenen Siedlungen Neuallermöhe-Ost und Neuallermöhe-West in einem Stadtteil zusammengeführt. Damit wird eine Stadtteilidentität geschaffen und die bezirkliche Planung unterstützt, im Rahmen eines Architekturdialogs und einer geplanten Stadtteilwerkstatt den neuen Stadtteil zu entwickeln.

In dem von der Bezirksversammlung gebilligten Verordnungsentwurf zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf, Billwerder und Neuallermöhe im Bezirk Bergedorf werden für den neuen Stadtteil Neuallermöhe ein Ortsteil mit der Nummer 615 gebildet und es werden die Grenzbeschreibungen für die durch die Änderung betroffenen Ortsteile der Stadtteile Allermöhe, Bergedorf und Billwerder neu festgelegt. Bei dieser Gelegenheit sollen zugleich kleinere Flurbereinigungen erfolgen.

Auf Grund der Zusammenführung der bisherigen Stadtteile Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zu dem neuen Stadtteil Hamm ist die Beschreibung des Wahlkreises Hamburg-Mitte in der Anlage zu § 18 Absatz 8 BüWG redaktionell anzupassen. Dabei bleibt der Wahlkreis selbst unverändert, so dass es sich um keine materielle Änderung handelt und Artikel 6 Absatz 4 Sätze 2 und 3 Hamburgische Verfassung keine Anwendung findet.

Zu Artikel 3:

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten, das aus statistischen Gründen ­ u.a. im Hinblick auf die Regionalisierung der Erhebungen der amtlichen Statistik ­ zum 1. Januar eines Jahres erfolgen muss.

3. Kosten

Für die Umstellung der Datenbanken auf Grund der Grenzänderungen fallen beim Statistikamt Nord einmalig Kosten von rund 28.000 Euro an, die aus dem Wirtschaftsplan getragen werden.

Im Geschäftsbereich der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist ­ soweit bezifferbar ­ mit folgenden Kosten zu rechnen:

a) Beim Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) müssen die Geobasisdaten hinsichtlich der Gebietseinheiten entsprechend aktualisiert werden. Die Kosten des LGV für die Anpassungsarbeiten belaufen sich auf insgesamt 26.000 Euro und werden aus dem Wirtschaftsplan des LGV zu tragen sein.

b) Beim Amt für Umweltschutz (U) und beim Amt für Immissionsschutz und Betriebe (IB) müssen vor allem Informationssysteme und Datenbanken aktualisiert werden. Bei dem Amt IB ist mit Kosten im gleichen Umfang wie bei der letzten Gebietsreform (Wilhelmsburg, Sternschanze, HafenCity) zu rechnen; sie beliefen sich auf 5.000 Euro.

Wegen der Bedeutung der Ortsteilnummern für die verschiedenen Verwaltungsbereiche können auch bei anderen Behörden Anpassungskosten entstehen, die sich gegenwärtig nicht quantifizieren lassen. Sie werden von den fachlich betroffenen Bereichen (Einzel- bzw. Wirtschaftspläne) getragen. Die gegebenenfalls bei den Behörden entstehenden Mehrkosten für Anpassungen mindern im Jahr ihrer Entstehung über die Ergebnisrechnung das Eigenkapital der Freien und Hansestadt Hamburg.