Das Polizeimuseum ist ein Teil der Polizei Hamburg

Welche Verträge mit welchem Inhalt hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Polizeiverein Hamburg e.V. zu welchem Zeitpunkt im Hinblick auf das Polizeimuseum geschlossen?

Keine.

10. Welche Rechtsform ist für das Polizeimuseum vorgesehen?

Das Polizeimuseum ist ein Teil der Polizei Hamburg. Wegen des engen Bezugs des Museums zur internen polizeilichen Aus- und Fortbildung ist nicht beabsichtigt, es in einer ausgegliederten Rechtsform zu führen.

11. Wie viele Mitarbeiter/-innen sollen in welchen Funktionen aus welchen Einrichtungen oder Behörden im Polizeimuseum beschäftigt werden?

Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.

12. Wer entscheidet über die Auswahl und die Kontextualisierung der Exponate in der Dauerausstellung sowie in den Sonderausstellungen?

Die entsprechenden Konzepte werden von den Museumsplanern unter Einbezug von Fachleuten entwickelt und von der Polizeiführung abgenommen.

13. Gab oder gibt es Planungen, dass das Polizeimuseum als Verein oder als Stiftung konzipiert wird und/oder in den Verbund „Stiftung Historische Museen Hamburg" aufgenommen wird?

Wenn ja, wann und warum?

Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 10.

14. Ist es richtig, dass es bereits einen Museumsdirektor und zwei Kuratoren des Polizeimuseums gibt? Ist es richtig, dass alle drei Personen Beamte des Landeskriminalamtes sind? Wann wurden diese Stellen mit welchem Text ausgeschrieben und wo wurden diese Ausschreibungen veröffentlicht? Bitte die Ausschreibungen im Wortlaut anbei fügen.

Die Lehrmittelsammlung und das Polizeimuseum werden derzeit durch einen Mitarbeiter der Landespolizeischule in Personalunion betreut. Eine entsprechende Planstelle steht hierfür zur Verfügung. Wegen des erhöhten Arbeitsanfalls während der Aufbauphase des Museums ist der Bereich um zwei Mitarbeiter temporär verstärkt worden.

Einer dieser Mitarbeiter ist dem Landeskriminalamt zuzuordnen.

Im Übrigen siehe Antwort zu 11.

15. Über wie viele Exponate aus welchen Sammlungen wird das Polizeimuseum verfügen?

Das Polizeimuseum ist aus der Lehrmittelsammlung der Polizei Hamburg hervorgegangen, die über circa 5.700 Exponate verfügt.

16. Welche Ausstellungen hat die Innenbehörde beziehungsweise der Polizeiverein in Hamburg zur Geschichte der Polizei beziehungsweise zur Darstellung von Kriminalfällen in Hamburg in den letzten zehn Jahren wann und wo durchgeführt? Wurden die Ausstellungen von Historikerinnen und Historikern konzipiert und begleitet? Bitte detailliert darstellen.

17. Welche Forschungsaufträge und welche Ergebnisse (Berichte, Dokumentationen, Ausstellungen) hat die Innenbehörde hinsichtlich der Aufarbeitung der NS-Geschichte vorzuweisen?

Die Polizei Hamburg hat als erste Landespolizei der Bundesrepublik Deutschland umfassende Forschungen in den Achtzigerjahren zum Thema Polizei mit dem Schwerpunkt Weimarer Republik und Drittes Reich durchgeführt. Dabei wurde auch der Übergang vom Kaiserreich zur Demokratie und von der Diktatur zur Demokratie untersucht. Ausgangspunkt war im Jahre 1983 die Ausstellung der Landespolizeischule zum 50. Jahrestag der sogenannten Machtergreifung 1933. Die Forschungen, unter anderem Interviews mit einer größeren Anzahl von Zeitzeugen sowie intensiven Ar chivstudien, wurden durch den späteren pädagogischen Leiter der Landespolizeischule und heutigen Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord, Herrn Wolfgang Kopitzsch, einem anerkannten Kenner der Polizeigeschichte, durchgeführt. Aus den Forschungen entstanden mehrere Ausstellungen:

· Geschichte der Hamburger Polizeibataillone im Zweiten Weltkrieg, (zunächst aus Datenschutzgründen nur verwaltungsintern durchgeführt) im Jahre 1995 (mit einer dann öffentlichen Ausstellung in Köln 1996), der erweiterten Ausstellung „Keine Bilder des Vergessens ­ Hamburger Polizeibataillone im Zweiten Weltkrieg" im Hamburger Rathaus 1998 (inzwischen an mehr als 25 Orten in der Bundesrepublik gezeigt)

· Die Ausstellung „125 Jahre Kriminalpolizei Hamburg. Kriminalpolizeiliche Arbeit in Vergangenheit und Gegenwart" (auch als Broschüre gedruckt) im Hamburger Rathaus 2001, mit einer umfassenden Darstellung über die Entwicklung im Dritten Reich

· Gemeinsam mit der Landespolizei Schleswig-Holstein, Polizeidirektion Schleswig Holstein Süd (Lübeck) und der Landespolizei Hamburg (Landespolizeischule) die Ausstellung „Die eingesetzten Kräfte der Ordnungspolizei... versahen ihren Dienst vorbildlich." Das Polizeibataillon 307 (Lübeck) im „Osteinsatz" 1940 ­ 1945.

Diese Ausstellung (auch als gedruckte Broschüre) wurde der Öffentlichkeit 2002 zunächst in Lübeck (Kulturforum Burgkloster) gezeigt und ist inzwischen ebenfalls an zahlreichen Orten der Bundesrepublik ausgestellt worden.

Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit den seit 2001 von der Landespolizeischule durchgeführten Gedenkstättenfahrten der Landespolizeischule mit Besuchen der Tatorte Hamburger Polizeibataillone nach Polen auch eine Veröffentlichung in polnischer Sprache in den „Heften von Majdanek" 2005 entstanden.

In zahlreichen Referaten und Vorträgen hat Herr Wolfgang Kopitzsch dieses Thema ­ auch im Ausland ­ behandelt. Erstmalig wurden die Einsätze der Hamburger Polizeibataillone im Zweiten Weltkrieg und ihre Beteiligung an der „Endlösung" einer größeren Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Gedenkveranstaltung zur „Reichspogromnacht" anlässlich der 50. Wiederkehr des Pogroms im November 1988 von ihm referiert.

Daneben gab es im Jahr 2007 eine dreiwöchige Sonderausstellung in der Finanzbehörde Hamburg zu dem Thema „Ein Polizeimuseum für Hamburg". Ausrichter dieser Ausstellung war der Polizeiverein Hamburg e.V., der durch die Landespolizeischule organisatorisch unterstützt wurde.

Die Beobachtung des Rechtsextremismus gehört zu den Schwerpunktaufgaben des Verfassungsschutzes. Dabei wird besonderes Augenmerk auf solche Bestrebungen gelegt, die an den historischen Nationalsozialismus anknüpfen wollen. Die Warnung vor neonazistischen Strömungen setzt die Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte und deren Aufarbeitung voraus. In diesem Sinne ist der Verfassungsschutz eine Einrichtung, die sich kontinuierlich mit dem Thema befasst. Die Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlicht das LfV Hamburg unter anderem in seinen jährlichen Berichten und sowohl auf seiner eigenen Internetseite als auch auf der gemeinsamen Internetseite der norddeutschen Länder (www.verfassungsschutzgegenrechtsextremismus.de).

Darüber hinaus hat das LfV Hamburg 2001 das Handbuch „Rechtsextremismus in Stichworten" veröffentlicht, das neben Kurzbeschreibungen von rechtsextremistischen Organisationen und Gruppen auch Basisinformationen über den Nationalsozialismus und seine ideologischen Grundlagen enthält. Der Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus und aktuellen rechtsextremistischen Bestrebungen diente auch die Ausstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutzes „Demokratie ist verletzlich ­ Rechtsextremismus in Deutschland", die mit Unterstützung des Hamburger Landesamtes vom 6. April bis 4. Mai 2001 in Hamburg gezeigt wurde.

18. Welche Forschungsaufträge und welche Ergebnisse (Berichte, Dokumentationen, Ausstellungen) hat die Justizbehörde hinsichtlich der Aufarbeitung der NS-Geschichte vorzuweisen?

Die Justizbehörde hat sich dem Thema mit folgenden Maßnahmen angenommen:

1. Publikationen:

· Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): Täter und Gehilfen des Endlösungswahns: Hamburger Verfahren wegen NS-Gewaltverbrechen 1946-1996 (Redaktion: Helge Grabitz), Hamburg 1999

· Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): „Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen..." Hamburger Strafurteile (Justizurteile) im Nationalsozialismus, Hamburg 1995

· Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): Beiträge zur Neueren Hamburger Justizgeschichte, Hamburg 1992

· Justizbehörde Hamburg (Hrsg.): „Für Führer, Volk und Vaterland...": Hamburger Justiz im Nationalsozialismus (Redaktion: Klaus Bästlein), Hamburg 1992

· Gunter Schmitz: „Folgende Akten sind zu vernichten...". Zur Überlieferung der Strafakten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg 1933-1945, in: Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte, Band 85, Hamburg 1999, Seiten 165 ­ 182.

2. Projekt (1990 ­ 2010) Archivierung (digitale Erfassung) der Verfahrensakten (Prozess- und Gefangenenpersonalakten) der Jahre 1930 bis 1949

3. Ausstellung Ausrichtung der Wanderausstellung „Was damals Recht war... Soldaten und Zivilisten vor Gerichten der Wehrmacht" vom 6. Juli bis 8. August 2009 im Westflügel der Universität Hamburg.

4. Gedenkorte

· Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (1997)

· Gedenktafel für die Opfer des Nationalsozialismus am Eingang des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (1995)

· Gedenktafel für die Opfer des Nationalsozialismus am Amtsgericht HamburgAltona (1985)

· Gedenktafel in der Halle des Hanseatischen Oberlandesgerichtes „Den Opfern zum Gedenken. Den Lebenden zur Mahnung" (1983)

Die Planungen hinsichtlich eines Forschungsprojektes zur Aufarbeitung der Verfolgung schwuler Männer aufgrund des § 175 StGB in Hamburg sind noch nicht abgeschlossen.