Leitungsgebundene Trinkwasserspender für Hamburger Schulen

Unter dem Motto „Klares Wasser sorgt für klare Köpfe!" hat HAMBURG WASSER gemeinsam mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung im vergangenen Jahr das Projekt „TrinkWasser macht Schule" ins Leben gerufen.

Ziel des Projektes ist es, den Schulen und damit den Schülerinnen und Schülern ein klares und bezahlbares Angebot mit Trinkwasser zu unterbreiten.

Dabei ist eine flächendeckende Ausstattung der Hamburger Schulen angestrebt.

Dies vorausgeschickt frage ich den Senat:

1. Gibt es inzwischen eine Vereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) und HAMBURG WASSER für die Umsetzung des Projektes?

Wenn ja, was beinhaltet diese?

Wenn nein, warum nicht?

Ja. Dem Projekt „TrinkWasser macht Schule" liegt eine Rahmenvereinbarung zur Kooperation zugrunde, die im März 2010 von der zuständigen Behörde und der Hamburger Wasserwerke GmbH (HAMBURG WASSER) unterzeichnet wurde.

Zu den Inhalten der Rahmenvereinbarung siehe Anlage.

2. Welche Kosten entstehen den teilnehmenden Schulen und wie finanzieren die Schulen diese Kosten?

Die Kosten für das Verlegen der Leitungen zur Inbetriebnahme eines Trinkwasserspenders liegen je nach Aufwand in der Regel zwischen 300 und 400 Euro. Für die Nutzung und Wartung des Geräts sowie weitere Serviceleistungen zahlen die Schulen eine monatliche Miete an HAMBURG WASSER, die ­ abhängig von der Größe und Leistungsfähigkeit des Trinkwasserspenders ­ 95, 120 oder 130 Euro beträgt.

Hinzu kommen die Kosten für die Beschaffung von CO2-Flaschen sowie für Strom und Wasser. So kann eine Schule mit 600 Schülerinnen und Schülern für weniger als 3 Euro pro Schülerin und Schüler und Jahr einen Trinkwasserspender betreiben. Zur Finanzierung der Kosten eines Trinkwasserspenders können die Schulen Mittel aus ihrem Selbstbewirtschaftungsfonds verwenden, daneben ziehen die Schulen in der Regel Mittel des Schulvereins oder Zuweisungen aus dem „fifty/fifty-Projekt" heran.

Für Geräte mit Flaschenerkennung wird ein Aufpreis von 10 Euro monatlich berechnet.

3. Ist das Projekt „TrinkWasser macht Schule" inzwischen gestartet?

Ja. Das Projekt wurde im Rahmen des Weltwassertags am 22. März 2010 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zeitgleich wurden die Hamburger Schulen durch ein an die Schulleitungen gerichtetes Anschreiben inklusive eines Faltblatts über das Projekt und die Anreize zur Einführung von Trinkwasserspendern informiert (siehe auch unter www.hamburgwasser.de/trinkwasser_macht_schule).

4. Wie ist die Resonanz aus den Schulen? Wie viele Schulen welcher Schulformen nehmen mit jeweils wie vielen Trinkwasserspendern an dem Projekt teil?

Seit dem Start des Projekts haben 49 Schulen Kontakt mit HAMBURG WASSER aufgenommen. Von diesen

- haben sich vier Schulen gegen einen Trinkwasserspender entschieden,

- befinden sich 27 Schulen im Beratungsprozess,

- haben 18 Schulen mit HAMBURG WASSER die Aufstellung eines Trinkwasserspenders vertraglich vereinbart, darunter neun Grundschulen (davon eine mit zwei Geräten), zwei Stadtteilschulen, vier Gymnasien und drei berufliche Schulen.

5. Ist ein weiterer Ausbau des Projektes geplant?

Ja. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass mit der wachsenden Bedeutung von Ganztagsangeboten auch das Interesse an der Einrichtung von Trinkwasserspendern im Rahmen der Schulverpflegung zunehmen wird, was sowohl aus der Perspektive der schulischen Gesundheitsförderung als auch im Hinblick auf den Klimaschutzgedanken zu begrüßen ist. In diesem Sinne werden HAMBURG WASSER und die zuständige Behörde die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Schulen und Öffentlichkeit über Ziele und Inhalte des Projekts zu informieren; einen geeigneten Anlass hierfür bietet beispielsweise der „Weltwassertag" 2011. Außerdem weist die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hamburg regelmäßig in ihren Veranstaltungen und Beratungen auf das Projekt „TrinkWasser macht Schule" hin. Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg Hamburger Straße 31

22083 Hamburg vertreten durch Herrn Norbert Rosenboom, Leiter des Amtes für Bildung, im Folgenden „Behörde für Schule und Berufsbildung" genannt, und der Hamburger Wasserwerke GmbH Billhorner Deich 2

20539 Hamburg vertreten durch Herrn Werner, Geschäftsführer Hamburger Wasserwerke GmbH, und Herrn Dr. Oehlmann, Handlungsbevollmächtigter Hamburger Wasserwerke GmbH, im Folgenden „HWW" genannt, wird folgende Kooperationsvereinbarung geschlossen: Präambel

Die Vertragsparteien sind der gemeinsamen Überzeugung, dass Trinkwasser einen guten Beitrag zu einer ausgewogenen Ernährung sowie einen Beitrag zur Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler darstellt. Sie halten es daher für sinnvoll, die Einrichtung von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern an Schulen zu fördern und damit an positive Erfahrungen anzuknüpfen, die eine Reihe von Hamburger Schulen mit solchen Anlagen bereits gesammelt hat. Die Vertragsparteien beziehen sich in diesem Zusammenhang auf die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) herausgegebenen Qualitätsstandards für die Schulverpflegung sowie die Aktivitäten der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hamburg, die die Schulen bei der Umsetzung einer guten Schulverpflegung berät.

Inhalt der Kooperationsvereinbarung

1. Die HWW bietet den Hamburger Schulen leitungsgebundene Trinkwasserspender an, die gegen eine Nutzungsgebühr an die Schulen vermietet werden. Die Nutzungsgebühr (Miete) schließt kostenlose Wartung und Service durch die HWW bzw. ihre Tochterunternehmen ein. Dieses „Full-ServiceArrangement" beinhaltet Beratung zur Geräte- und Standortwahl, mikrobiologische Beprobung der vorhandenen Leitung, Installation, Wartung (zweimal jährlich) sowie Entstörung bei sachgemäßer Nutzung.

2. Die interessierten Schulen können zwischen drei Geräten des Herstellers IONOX mit jeweils unterschiedlichen Leistungsmerkmalen wählen: Auftischgerät SodaMaster 50 HS (Miete 95 monatlich inkl. USt.), Auftischgerät SodaMaster 200 HS (Miete 120 monatlich inkl. USt.) und Standgerät AquaTower 200

HS (Miete 130 monatlich inkl. USt.). Das Modell SodaMaster 50 HS ist ausschließlich für Standorte mit kleineren Verbräuchen geeignet. Die Geräte ermöglichen das Abfüllen von gekühltem Wasser in Becher bzw. Gläser oder Wasserflaschen (Temperaturen nach Wünschen der Schule einstellbar), und zwar alternativ „mit", „mit wenig" oder „ohne" Kohlensäure. Denjenigen Schulen, die bis zum Beginn der Sommerferien 2010 einen Vertrag mit der HWW abgeschlossen haben, werden die Geräte die ersten beiden Nutzungsmonate kostenfrei zur Verfügung gestellt.

3. Die durch die HWW vermieteten Geräte haben ein HAMBURG WASSERBranding, das durch andere Brandings (z. B. Schullogo oder Infofläche für den Wettbewerb „Gesunde Schule" der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V. ­ HAG ­) ergänzt werden kann.

4. Schulen, die einen leitungsgebundenen Trinkwasserspender mieten wollen, schließen mit der HWW einen Nutzungsvertrag über eine Laufzeit von drei Jahren ab. Die Vertragsdauer verlängert sich um jeweils zwölf Monate, sofern die Nutzungsvereinbarung nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.

5. Wird der Trinkwasserspender innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss von den Nutzern nicht angenommen, kann das Gerät gegen eine Aufwandspauschale von 410 inkl. USt. zurückgegeben werden.

6. Die Behörde für Schule und Berufsbildung sowie das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung nutzen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Schulen über Ziele und Inhalte des Projekts „TrinkWasser macht Schule" zu informieren. Darüber hinaus berät das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung die Schulen im Hinblick auf projektbegleitende Maßnahmen im Bereich der Ernährungsbildung.

7. Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Grundsätzliche Fragen der Kooperation der HWW mit den Schulen ­ beispielsweise Ausgestaltung der Verträge ­, der Bewerbung des Projekts „TrinkWasser macht Schule" sowie konzeptionelle und inhaltliche Veränderungen des bisher Vereinbarten werden miteinander abgestimmt.

Datum/Unterschrift Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Datum/Unterschrift Hamburger Wasserwerke GmbH