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PFLEGEN UND WOHNEN/Vitanas Hamburg GmbH: Privatisierung zulasten von Pflegebedürftigen und Beschäftigten

Trotz massiver Proteste hat der Senat am 12. April 2005 beschlossen, die Privatisierung des Pflegebereichs der pflegen & wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (Anstalt) durchzuführen. Dabei wurde die Anstalt in eine Betreibergesellschaft und eine Immobiliengesellschaft aufgeteilt.

Erwerber der Gesamtanteile an der Betriebs GmbH wurde die Vitanas Hamburg GmbH. Garanten der Verpflichtungen der Käuferin wurden die Vitanas GmbH & Co. KGaA sowie die AF Vermögens- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG. Über den Erwerb der Pflegegrundstücke wurde ein Grundstückskaufvertrag mit der HSI Hamburger Senioren Immobilien GmbH sowie drei Einzelobjektgesellschaften ausgehandelt. Damals haben viele vor dem vom CDU-Senat betriebenen Rückzug der Stadt aus dem Pflegebereich und vor negativen Folgen für die Beschäftigten und Pflegebedürftigen gewarnt.

Im Zusammenhang mit drastischen Mieterhöhungen (Erhöhung der sogenannten Investitionskosten) hatten einzelne Heimbeiräte schon vor Monaten den neuen Inhabern Intransparenz bei den Kostenfestsetzungen und der Sozialbehörde Versäumnisse bei der Prüfung von Kostensätzen vorgeworfen.

Nun will die Vitanas Hamburg GmbH die Gehälter der Beschäftigten kürzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH wie folgt:

1. Welche Standorte werden derzeit von PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH betrieben und wer ist Eigentümer der entsprechenden Grundstücke?

Bitte Darstellung je Standort.

Die PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH betreibt die Senioren Centren Farmsen, Am Alsterberg, An der Finkenau, Marienthal, Bahrenfeld, Heimfeld, Altona, Holstenhof einschließlich Haus Öjendorf, Moosberg, Wilhelmsburg, Horn und Auf der Uhlenhorst.

Zu den Eigentumsverhältnissen siehe Antwort zu 11.

2. Wie sehen die Auslastungszahlen für die einzelnen Standorte aus?

Die Fragen betreffen betriebsinterne Vorgänge, über die der Senat keine Auskunft gibt.

3. Wie hoch sind die aktuellen durchschnittlichen Investitionskosten in den einzelnen Neubauten, welche Kostenspannen gibt es an den einzelnen Standorten?

Bitte Darstellung je Objekt.

4. In welchen Objekten ist es in welchem Umfang (Zahl der betroffenen Personen) wann zu welchen Erhöhungen/Neufestsetzungen von Investitionskosten in den letzten drei Jahren gekommen?

Bitte Darstellung je Objekt.

Neufestsetzungen der Investitionskosten hat es lediglich bei Neu- und Ersatzbauten gegeben, die Investitionssätze liegen dabei im üblichen Rahmen von Neubauten anderer Träger.

Welche Unterlagen wurden von dem Antragsteller eingereicht?

Die PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH hat für die einzelnen Pflegeheime mit dem Sozialhilfeträger Hamburg Investitionskosten für Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger nach § 75 Absatz 5 SGB XII vereinbart (Vereinbarungsdaten siehe Antworten zu 3. und zu 4.). Vorgelegt wurden neben dem Antrag und der Stellungnahme des Heimbeirats entsprechend den einrichtungsspezifischen Erfordernissen ein Anlagennachweis, aktuelle Zins- und Tilgungspläne für sämtliche zu berücksichtigenden Darlehen, Leasing-, Miet- und Pachtverträge sowie geeignete Unterlagen mit Erläuterung der Verteilungsmaßstäbe, wenn die gesondert zu berechnenden Aufwendungen nicht gleichmäßig auf alle Plätze verteilt werden sollen. Diese Unterlagen sind in analoger Anwendung der für geförderte Einrichtungen geltenden Landespflegegesetz-Durchführungsverordnung (LPGDVO) auch für Vereinbarungen nach § 75 Absatz 5 SGB XII als antragsbegründende Unterlagen, die in § 3 Absatz 2 der LPGDVO aufgeführt sind, anzusehen.

Stellt der Senat einen Zusammenhang zwischen den umfassenden Top-Sanierungen einzelner Vitanas-Standorte (siehe Marienthal) und den enorm hohen Investitionskostenumlagen auf die Bewohner an diesen Standorten her?

Sieht der Senat einen Zusammenhang zwischen den gestiegenen Investitionskostenanteilen der Heimentgelte und Belegungsquoten an diesen Standorten?

Die Investitionskostenumlagen bewegen sich im üblichen Rahmen für Pflegeheimneubauten auch anderer Träger (Kostenspanne von 19,86 Euro bis 20,47 Euro). Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

7. In der Drs. 18/4856 geht der Senat davon aus, dass durch den Verkauf von PFLEGEN UND WOHNEN eine „Sicherung von Arbeitsplätzen" erfolgt.

Was wurde zwischen dem Senat und der Vitanas GmbH im Verkaufsvertrag in Fragen der Beschäftigungssicherung (neben dem bereits abgelaufenen Verzicht auf betriebsbedingte Entlassungen bis zum 31. Dezember 2009) im Einzelnen vereinbart?

Hält der Senat die getroffenen Vereinbarungen auch aus heutiger Sicht für ausreichend?

Ja.

8. Hat der Senat damit gerechnet, dass der Tarifvertrag seitens Vitanas nach dem 31. Dezember 2009 gekündigt wird?

Wie bewertet der Senat die Kündigung des Tarifvertrags seitens Vitanas?

Plant der Senat, in dieser Sache Gesprächskontakt mit Vitanas aufzunehmen?

Die Investitionskostenumlagen bewegen sich im üblichen Rahmen für Pflegeheimneubauten auch anderer Träger (Kostenspanne von 19,86 Euro bis 20,47 Euro). Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

9. Wurde der Senat von Vitanas über die Finanzprobleme der Betriebs GmbH informiert?

Wenn ja,

- wann,

- in welcher Form,

- und mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, plant der Senat, von sich aus Gesprächskontakt mit Vitanas in dieser Sache aufzunehmen?

Nein. Die Klärung finanz- und betriebswirtschaftlicher Fragen liegt allein in der Verantwortung des Unternehmens und seiner Eigentümer.

10.

a. Welche ehemals der Anstalt gehörenden Grundstücke wurden seit Abschluss des Kaufvertrages von den im Kaufvertrag enthaltenen neuen Erwerbern weiterverkauft?

Bitte Nennung der Belegenheit, der ursprünglichen Nutzung, der heutigen Nutzung.

b. Welche Behörden wurden wann und in welcher Form über die Grundstückgeschäfte informiert?

Die Finanzbehörde und die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz wurden im Herbst 2009 über die beabsichtigten Weiterverkäufe von Grundstücksteilen der folgenden Liegenschaften schriftlich informiert:

· Senioren Centrum Am Alsterberg, belegen Maienweg, 2.220 m² für künftige Nutzung Kindertagesstätte,

· Senioren Centrum An der Finkenau, belegen Finkenau 17, 2.473 m² für künftige Nutzung Kindertagesstätte und Wohnen,

· Senioren Centrum Heimfeld, belegen an der Rennkoppel 1, 1.853 m² für künftige Nutzung Kindertagesstätte.

Dem Weiterverkauf der ursprünglich für Pflegeheimzwecke genutzten Grundstücksteile wurde im Mai 2010 zugestimmt.

11. Ist es nach der Privatisierung der Anstalt bei den Erwerbern

· Vitanas Hamburg GmbH

· HSI Hamburger Senioren Immobilien GmbH

· AGV/DAL-Gruppe beziehungsweise den Garanten zu Änderungen bei den Eigentumsverhältnissen/Anteilseignern gekommen?

Wenn ja, bitte Darstellung der Änderungen.

Ja. Die Vitanas Hamburg GmbH wurde auf die PFLEGEN UND WOHNEN Betriebs GmbH verschmolzen. Die Gesellschafterverhältnisse sind hiervon unberührt.

In einer Nachtragsvereinbarung vom 20. Dezember 2006 zum Grundstückskaufvertrag wurden auch die Neubauflächen ­ wie schon die Bestandsflächen ­ von Leasinggesellschaften der AGV/DAL-Gruppe, deren Gesellschaftszweck der Erwerb und die Vermietung von Immobilien ist, erworben. Die Bürgerschaft wurde über diesen Sachverhalt über den Präsidenten der Hamburgischen Bürgerschaft mit Schreiben des Finanzsenators vom 28. Februar 2007 informiert. Der geänderte Grundstückskaufvertrag war zur vertraulichen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

12. Welche Regelungen zum Weiterverkauf von Grundstücken wurden (hinausgehend über die in Drs. 18/4856, Punkt 3.3 dargestellten Regelungen) zwischen dem Senat und der Vitanas GmbH im Verkaufsvertrag getroffen? Hat Hamburg insbesondere ein Vorkaufsrecht für einzelne Grundstücke oder Liegenschaften vereinbart?

Neben den in der Ziffer 3.3 der Drs. 18/4856 dargestellten und für zehn Jahre befristeten Übertragungsbeschränkungen, die auch im Vertragswerk fixiert sind, hat die seinerzeitige Verkäuferin zusätzlich ein auf elf Jahre befristetes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle.