Die Fläche liegt unmittelbar im Bereich der Anschlussstelle HamburgMoorfleet an der Bundesautobahn

Die Milieus „Wald", „Grünanlage eingeschränkt nutzbar", „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" und die Milieuübergreifenden Funktionen „Entwicklungsbereich Naturhaushalt", „Grüne Wegeverbindung" und den Randbereich zur direkt im Westen angrenzenden „Landschaftsachse Östliche Elbtal-Achse".

Im Arten- und Biotopschutzprogramm sind in dem zu ändernden Bereich die Biotopentwicklungsräume „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder" (8e) und „Parkanlage" (10a) sowie „Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen" (9a) dargestellt.

3. Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner... Änderung stellt in dem zu ändernden Bereich „Gewerbliche Bauflächen" dar.

4. Anlass und Inhalt der Planung Anlass ist die Anpassung an die in Ziffer 3 aufgeführte geänderte Flächennutzungsplandarstellung.

Die Fläche liegt unmittelbar im Bereich der Anschlussstelle Hamburg-Moorfleet an der Bundesautobahn A 1

(BAB A1) und die damit verbundene gute Erreichbarkeit sprechen für eine gewerbliche Nutzung mit großräumigem Einzugsbereich. Durch die benachbarten Nutzungen hat sich der Planungsraum zu einem gewerblichen Standort entwickelt.

Unter Beachtung des Flächennutzungsplans wird die Fläche im Landschaftsprogramm von den Milieus „Wald", „Grünanlage eingeschränkt nutzbar", „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" in das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen" geändert. Die Darstellungen der Milieuübergreifenden Funktionen „Entwicklungsbereich Naturhaushalt" und „Grüne Wegeverbindung" sowie der Randbereich der westlich angrenzenden „Landschaftsachse" bleiben auf der Fläche bestehen.

Im Arten- und Biotopschutzprogramm werden die bisher dargestellten Biotopentwicklungsräume „Wälder auf künstlichen Standorten, Immissionsschutzwälder" (8e) und „Parkanlage" (10a) sowie „Acker-, Obstbau-, Gartenbau- und Grünlandflächen" (9a) in den Biotopentwicklungsraum „Industrie-, Gewerbe- und Hafenflächen" (14a) geändert.

5. Umweltbericht

Darstellung der Ziele des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für das Änderungsgebiet

Die bisherigen Darstellungen des Landschaftsprogramms und des Arten- und Biotopschutzprogramms für den zu ändernden Bereich sind in Ziffer 2 aufgeführt. Diese bisherigen Darstellungen enthalten bereits Entwicklungsziele, entsprechen also nicht dem aktuellen Nutzungszustand.

Darstellung des aktuellen Zustandes der Umwelt

Der aktuelle Nutzungszustand im Plangebiet stellt sich sehr heterogen dar. Im inneren Bereich der Fläche befinden sich ausgedehnte Brachflächen mit Ruderalvegetation und teilweisem Gehölzaufwuchs auf zum Teil aufgeschütteten Böden. Im Süden befinden sich ein Hundeübungsplatz und ein Sondergebiet Schaustellerplatz mit Schutzwall zur BAB A 1. An den begrenzenden Straßen im Norden und Westen sind vereinzelt kleinere Gewerbebetriebe und wenige Wohnhäuser vorhanden. Der Moorfleeter Schlauchgraben, der das Gebiet in Ost-West-Richtung quert, dient der vorgesehenen Oberflächenentwässerung. Die Öffnung und Renaturierung des Moorfleeter Schlauchgrabens (eine von mehreren Ausgleichsmaßnahmen aus dem Planfeststellungsbeschluss zur Schlickdeponie Feldhofe, siehe folgender Absatz) ist bereits umgesetzt.

Neben der bereits umgesetzten Ausgleichsmaßnahme zur Öffnung und Renaturierung des Moorfleeter Schlauchgrabens sind zur Umsetzung der in Ziffer 2 aufgeführten Entwicklungsziele des Landschaftsprogramms weitere, bis jetzt noch nicht realisierte Ausgleichsmaßnahmen als Teil der Planfeststellung zur benachbarten Schlickdeponie Feldhofe und als Teil des diesbezüglichen Bebauungs- und Grünordnungsplans Moorfleet 9/Billwerder 22 vom 11. Juni 1998 festgesetzt worden. Dabei handelt es sich um die Anlage eines naturnahen Laubwaldes mit standortgerechten Arten auf den im Bebauungsplan Moorfleet 9/Billwerder 22 festgesetzten Ausgleichsflächen nördlich und westlich des Schaustellerplatzes sowie drei geplante Rad- und Fußwegeverbindungen mit übergeordneter Bedeutung.

Nach den vorstehend genannten Entwicklungszielen ist das Plangebiet für die überörtliche Nord-Süd-Grünverbindung von den Wohnquartieren in Billstedt/Kirchsteinbek über den Unteren Landweg und die Fläche am Brennerhof in die direkt an den Brennerhof angrenzende Landschaftsachse (Vier- und Marschlande bzw. in die Moorfleeter Wanne) für die Naherholung von Bedeutung (Freiraumverbundsystem/Grünes Netz Hamburg). Durch die Waldentwicklung am Brennerhof im Zusammenhang mit dem zu begrünenden Schlickhügel Feldhofe sollte ein Grüngürtel zwischen dem Gewerbegebiet Billbrook/Moorfleet und den Vier- und Marschlanden geschaffen werden.

Der Schlickhügel Moorfleet wird nach seiner Rekultivierung von überörtlicher Bedeutung für die Naherholung sein und muss bzgl. der Wegeverbindungen und der Landschaftsgestaltung in die Umgebung eingebunden sein (Entwickeln des Landschaftsbildes). Für die Bauvorhaben entlang der Autobahn in Moorfleet sind daher aufeinander abgestimmte Freiraumkonzepte erforderlich.

Voraussichtliche Entwicklung bei Durchführung der Planung/Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Mit der neuen baulichen Nutzung wird eine städtebauliche Konzentration von gewerblichen Nutzungen an diesem Standort ermöglicht. Die in Ziffer 5.2 beschriebene Waldentwicklung als Ausgleichsmaßnahme und die Führung von Rad- und Fußwegeverbindungen über das Gelände wird nicht mehr umsetzbar sein. Diese Maßnahmen müssen außerhalb des Änderungsgebietes kompensiert werden.

Der Naturhaushalt, der bereits durch Luftschadstoffe und Altlasten belastet ist, wird weitergehend negativ verändert.

Bei Durchführung der Gewerbegebietsentwicklung werden große Flächen zusätzlich versiegelt werden. Negative Auswirkungen der großflächigen Bodenversiegelungen auf das Wasserregime des Vorfluters Moorfleeter Schlauchgraben sind zu erwarten, ebenso klimatische Verschlechterungen durch die Versiegelung, die großen Baukörper und das geringere Grünvolumen. Der Landschaftskorridor Moorfleet/Unterer Landweg wird nicht als Waldgürtel zur großräumigen Verbindung mit der „Östlichen ElbtalAchse" entwickelt werden.

Für den Arten- und Biotopschutz bedeutende Ruderalund Gehölzflächen gehen durch die Gewerbegebietsentwicklung verloren. Der Moorfleeter Schlauchgraben ist als wichtiges Element des Biotopverbundes im Raum Moorfleet in seiner derzeitigen ökologischen Qualität zu erhalten.

Das Landschaftsbild als Faktor für die Erholung des Menschen ist zu entwickeln. Die Kulisse der Gewerbebauten rückt nahe an das Dorfensemble Moorfleet heran. Der Übergang zur westlich angrenzenden zurzeit noch landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft in der Moorfleeter Wanne ist zu gestalten und zu begrünen. Im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung dieser Fläche durch die Ansiedlung des Kompetenzzentrums für Gartenbau und Landwirtschaft am Brennerhof ist die überörtlich bedeutende „Grüne Wegeverbindung" in diesem Bereich aufzunehmen und nach Süden fortzuführen. Die Freiflächen des Gewerbegebietes sind zu begrünen; das Freiraum-Gestaltungskonzept soll den Zusammenhang im Stadt-Landschafts-Raum zwischen Brennerhof, Feldhofe und Unterem Landweg herstellen.

Das Freiraumverbundsystem beinhaltet im Bereich des Gewerbegebietes am Brennerhof den Verlauf der bereits erwähnten überörtlich bedeutenden „Grünen Wegeverbindung" als Verbindungsglied zwischen Unterem Landweg, Schlickhügel Feldhofe, Moorfleeter Wanne und dem Brennerhof als Eingangstor in die für die Naherholungssuchenden sehr bedeutenden Vier- und Marschlande. Diese Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer kann durch die Gewerbegebietsentwicklung nicht mehr durch dieses Gelände geführt werden, sondern muss entlang der stark befahrenen Straßen Brennerhof und Andreas-MeyerStraße am Rande des Gewerbegebietes geführt werden. Die Wegeführung ist entsprechend sicher zu gestalten und zu optimieren.

Voraussichtliche Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planänderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm

Bei Nichtdurchführung der Planänderung würden die bestehenden Festsetzungen zur Entwicklung der Waldfläche und der Wegeverbindungen umgesetzt werden können und der Schaustellerplatz könnte in seiner jetzigen Ausdehnung erhalten werden.

Vernünftige Alternativen/Alternativenprüfung, Bewertung

Bei Verzicht auf die Maßnahme würde die Darstellung „Wald" und „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" erhalten bleiben und die Wegeverbindungen im Freiraumverbundsystem werden integriert. Es werden jedoch keine planerischen Alternativen in ähnlicher verkehrsgünstiger Lage gesehen. Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm wird daher unter Beachtung des Flächennutzungsplans entsprechend geändert.

Hinweise auf Schwierigkeiten, technische Lücken, fehlende Kenntnisse

Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben für die Strategische Umweltprüfung auf der Ebene des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm.

Maßnahmen zur Verhinderung, Verringerung oder zum Ausgleich von nachteiligen Umweltauswirkungen Nachteiligen Umweltauswirkungen muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch Detaillierung und Optimierung des planerischen Konzepts und durch Festsetzung von naturschutzrechtlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Durch ein entsprechendes Freiraumgestaltungskonzept ist die Einbindung der Fläche in die Umgebung ­ sowohl zu den zukünftigen Flächen des Kompetenzzentrums für Gartenbau und Landwirtschaft nach Westen als auch hinsichtlich der Stadtrandsituation im Nordosten Richtung Feldhofe und Unteren Landweg ­ zu gewährleisten.

Monitoring/Umweltüberwachung

Aus den Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm ergibt sich kein unmittelbarer Überwachungsbedarf. Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten) und Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden. Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zusammenfassung des Umweltberichtes

Im Rahmen der geplanten Änderung des Landschaftsprogramms einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm wird die Fläche östlich Brennerhof zu einem gewerblichen Standort entwickelt. Dadurch werden ausgedehnte Brachflächen mit Ruderalvegetation und teilweisem Gehölzaufwuchs versiegelt und der Naturhaushalt sowie das Landschaftsbild negativ verändert. Nachteiligen Umweltauswirkungen muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung durch Detaillierung und Optimierung des planerischen Konzepts und durch Festsetzung des Ersatzes von naturschutzrechtlichen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Durch ein entsprechendes Freiraumgestaltungskonzept ist die Einbindung der Fläche in die Umgebung ­ sowohl zu den zukünftigen Flächen des Kompetenzzentrums für Gartenbau und Landwirtschaft nach Westen als auch hinsichtlich der Stadtrandsituation im Nordosten Richtung Feldhofe und Unteren Landweg ­ zu gewährleisten. Das bisherige landschaftsplanerische Entwicklungsziel der Waldentwicklung ist nicht mehr umzusetzen; die entsprechend bereits festgelegten Ausgleichsmaßnahmen müssen verlagert werden. Der ebenfalls nicht mehr mögliche Verlauf der überörtlich bedeutenden „Grünen Wegeverbindung" durch das Gebiet ist durch Optimierung des Wegeverlaufs am Rande des Gebietes zu kompensieren.