Wohnhaus

Die Gebäude werden heute von Büros, einem Atelier und einer Galerie genutzt.

Große Elbstraße 132

Das Altonaer Seemannsheim (Flurstück 1172) westlich Baumanns Treppe wurde 1929 als moderner Backsteinbau in der kubischen Form des neuen Bauens errichtet.

Carsten-Rehder-Straße 60­64/Ecke Große Elbstraße 124­128, Köhlbrandtreppe 1

Das Gebäudeensemble an der Köhlbrandtreppe, die 1887 als Fußgängerverbindung zwischen Hafen und Oberstadt angelegt wurde, faßt baulich die platzartige Ausmündung der Carsten-Rehder-Straße ein. Das Eckhaus auf der Westseite der Treppenanlage (Flurstück 1173) wurde nach einer Teilzerstörung im Krieg 1949 als Heimatstilbau wiedererrichtet. Das am Hang freistehende Wohnhaus der Spätgründerzeit, Köhlbrandtreppe 1 (Flurstück 1176), trägt seiner exponierten Lage durch besondere Gestaltungsqualitäten Rechnung und ist als Sichtbezug von Bedeutung.

Köhlbrandtreppe

Die Köhlbrandtreppe an der platzartigen Ausmündung der Carsten-Rehder-Straße wurde 1887 als Fußgängerverbindung zwischen Hafen und Oberstadt angelegt. Sie kann als die Anlage des kaiserzeitlichen Hafenumbaus gelten und war gleichzeitig Teil des alltäglichen Arbeitswegs der hier Wohnenden. Von der Aussichtsplattform auf halber Höhe hat der Fußgänger einen weiten Blick über den Holzhafen und die Elbe.

Große Elbstraße 96­100 und 56­60

Das zwischen Carsten-Rehder-Straße und Großer Elbstraße stehende schmale vier- bzw. fünfgeschossige, im Heimatstil gebaute Wohnhaus von Fritz Neugebauer (Flurstück 1211) ist zusammen mit dem gleichhohen Nachbargebäude (Flurstück 1212) ein Zeitzeugnis und maßstabbildendes Element von besonderer städtebaulicher Bedeutung. Die z. T. reich geschmückten Fassaden sind vor kurzem instandgesetzt, Kriegsschäden behoben worden. Zu den erhaltenswerten Wohngebäuden an der Großen Elbstraße gehört auch das Gründerzeitgebäude Nummer 56­60. Mit seinen Ziegelfassaden korrespondiert das vom Architekten Möller errichtete Gebäude mit der Industriearchitektur der ehemaligen Mälzerei Naefeke.

Große Elbstraße 84/Carsten-Rehder-Straße 51­53

Die beiden Gebäude (Flurstück 1210) gehören zu den gründerzeitlich bebauten Parzellen zwischen Großer Elbstraße und Carsten-Rehder-Straße. Die einst fünfgeschossige Bebauung wurde durch Kriegsschäden auf drei Geschosse dezimiert. Sie soll durch Aufstockung wieder in eine höhere Bebauung integriert werden und wurde insgesamt als erhaltenswertes Ensemble eingeordnet.

Denkmalschutz

Die Fischauktionshalle, Große Elbstraße 9 (Flurstück 1986), die ehemalige Hafengroßmühle H.W. Lange (Stadtlagerhaus einschließlich Silogebäude), Große Elbstraße 27

(Flurstück 2105), der Elbspeicher, Große Elbstraße 39

(Flurstück 2104) und die ehemalige Mälzerei Naefeke, Große Elbstraße 68 (Flurstück 1208), bilden das letzte eindrucksvolle Industrieensemble am nördlichen Hafenrand.

Sie waren Teil einer sehr dichten gründerzeitlichen Industriebebauung am Altonaer Hafen zwischen Fischmarkt und der ehemaligen Van-der-Smissen-Allee. Für die dem Denkmalschutz unterliegenden Anlagen gelten Beschränkungen nach dem Denkmalschutzgesetz vom 3. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 466), zuletzt geändert am 25. Juni 1997 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 267).

Die zum Altonaer Fischmarkt gehörende Fischauktionshalle am Eingang zur Großen Elbstraße hat erst 1970 ihre Funktion verloren. Es handelt sich um eines der bedeutendsten Denkmäler des historischen Ingenieurbaus in Norddeutschland und um ein wichtiges Zeugnis für die einstige Bedeutung der Fischereiwirtschaft im Hamburger Raum. Die 103 m x 22 m große Halle wurde 1895/96 als Eisenkonstruktion mit Backsteinausfachung, abgetrepptem Dach und zentraler Glaskuppel errichtet. In der Raumaufteilung zeigt sie die Form einer Basilika, zwei Haupt- und die niedrigeren Seitenschiffe sind durch ein zentrales Querschiff verbunden. Zwei übereinanderliegende, ringsumlaufende Galerien mit ornamentalen Eisengeländern geben dem Innenraum seine unverwechselbare Gestalt. Die im Zweiten Weltkrieg beschädigte und danach nur notdürftig wiederhergestellte Halle wurde Anfang der 1980er Jahre nach den Originalplänen restauriert und dient heute dem sonntäglichem Fischmarktbetrieb und diversen Sonderveranstaltungen als überdachte Kommunikations- und Ausstellungsfläche. Die Fischauktionshalle ist unter Nummer 740 am 3. Dezember 1984 in die Denkmalliste eingetragen worden (Amtlicher Anzeiger 1984 Seite 2125).

Die ehemalige Getreidegroßmühle H.W. Lange in der Großen Elbstraße 27 (Stadtlagerhaus einschließlich Silogebäude) entstand bereits vor der Mitte des 19. Jahrhunderts als einer der ersten industriellen Betriebe der Stadt Altona. Hier wurde das auf dem Seeweg importierte Getreide verarbeitet. Nach dem Brand, der 1879 die „Alte Mühle" zerstörte, entstanden die heutigen baulichen Anlagen: 1880 die „Neue Mühle", ein nüchterner, sechsgeschossiger Backsteinwürfel, 1932 die Aufstockung sowie 1903 das neue Maschinenhaus und ein Silo. Mälzerei, Elbspeicher und Hafenmühle bilden gemeinsam ein Industrie- Ensemble, das mit seiner schluchtartigen Einengung im Wechsel zur vorherigen Weite des Fischmarktes die räumliche Situation nachhaltig prägt. Das turmähnliche Mühlengebäude und die Mälzerei sind zugleich zwei signifikante Orientierungspunkte des nördlichen Elbufers. Die ehemalige Getreidegroßmühle ist unter Nummer 1209 am 1. Februar 1999 in die Denkmalliste eingetragen worden (Amtlicher Anzeiger 1999 Seite 369).

Der Elbspeicher Große Elbstraße 39 wurde 1873 als Kaispeicher für das englische Unternehmen „HamburgAltonaer Getreide- und Waren-Niederlage" errichtet.

Auch hier veranschaulicht der im Gebäudeinneren gut erhaltene Stahlskelettbau die Ingenieurkunst des 19. Jahrhunderts. Der mittlere Teil des dreigliedrigen Gebäudes ruht auf einem imposanten Gewölbe, das die Schuteneinfahrten bildet. Durch diese Konstruktion konnten ­ einmalig im Hamburger Hafen ­ kleinere Transportschiffe direkt unter dem Elbspeicher wettergeschützt be- und entladen werden. Durch die 1994 bis 1996 durchgeführte Aufstockung mit modernen architektonischen Elementen und die behutsame denkmalgerechte Sanierung insbesondere auch der Außenfassaden entstand ein modernes Bürogebäude mit ablesbarer Vergangenheit. Der Elbspeicher ist unter Nummer 1076 am 19. März 1996 in die Denkmalliste eingetragen worden (Amtlicher Anzeiger 1996 Seite 842). Nordwestlich der Fischauktionshalle steht der Gebäudekomplex der ehemaligen Malzfabrik Naefeke Große Elbstraße 68. Das Brauereigewerbe gehörte neben dem

Getreide- und Fischhandel zu den traditionell bedeutendsten Branchen des Altonaer Hafens ab Mitte des 19. Jahrhunderts. Seit dem 17. Jahrhundert befanden sich auf dem schon damals ungewöhnlich großen Grundstück zwischen Butt- und Großer Elbstraße die Anlagen einer Brauerei, die 1876 der Fabrikant Naefeke übernahm und in den folgenden Jahrzehnten ausbauen ließ. Der städtebaulich signifikanteste Teil ist die „Neue Mälzerei" von 1910/11, ein anspruchsvoll im Reformstil gestalteter Backsteinrohbau mit Lisenen, gegliederten Wandflächen und körperhaften Dächern (Architekten Schaar und Hintzpeter). Die Gebäudegruppe wurde 1995/96 zu einem Designzentrum umgebaut, in dem sich Wohnstudios, Einrichtungshäuser und Büroeinrichter befinden. Die ehemalige Mälzerei Naefeke ist unter Nummer 1031 am 14. Dezember 1993 in die Denkmalliste eingetragen worden (Amtlicher Anzeiger 1993

Seite 2599).

Flächen für den Gemeinbedarf

Als Bestandssicherung wird für die Bundesforschungsanstalt für Fischerei an der Palmaille Fläche für den Gemeinbedarf mit einer fünfgeschossigen Flächenausweisung festgesetzt. Die Ausweisung lässt geringe Entwicklungsmöglichkeiten zu. Eine Garage ist als Nebenanlage nicht in die Flächenausweisung einbezogen worden. Mit der Festlegung einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschoßflächenzahl von 2,0 wird der Charakter der Elbhangbebauung gewahrt.

Das Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft am Olbersweg wird in seinem Bestand mit geringen Entwicklungsmöglichkeiten festgesetzt. Auf die bisher vorgesehene Erweiterung nach Osten wird verzichtet, da kein Bedarf besteht und die hier vorhandenen Wohngebäude kürzlich instandgesetzt und modernisiert worden sind.

Die Viergeschossigkeit orientiert sich an der vorhanden Wohnbebauung an der Sägemühlenstraße. Die Grundflächenzahl von 0,6 und die Bebauungstiefe von 13 m läßt geringe Erweiterungsmöglichkeiten zu.

Die vorhandene Förderschule östlich des Hochhauses zwischen Breite Straße und Carsten-Rehder-Straße wird ebenfalls in ihrem Bestand gesichert. Da ein Erweiterungsbedarf besteht, der auf der jetzigen Schulfläche nicht abgedeckt werden kann, ist westlich angrenzend eine zusätzliche Gemeinbedarfsfläche für eine viergeschossige Neubebauung festgesetzt worden. Da konkrete Bebauungsabsichten für die Erweiterungsfläche noch nicht bestehen, sind keine Geh- und Fahrrechte bzw. Durchgänge und -fahrten festgesetzt worden. Sollte hier ein neuer Baukörper errichtet werden, ist die Zufahrt für die Tiefgarage des südlich liegenden Hochhauses über die Gemeinbedarfsfläche über eine Grunddienstbarkeit o. ä. sicherzustellen. Auf der jetzigen Schulfläche wird der Standort für ein unterirdisches Pumpwerk ausgewiesen (siehe Ziffer 4.13). Im Bereich der Schulfläche ist auf Baugrenzen verzichtet worden, um flexibel auf Erweiterungsmöglichkeiten, resultierend aus der Schulentwicklungsplanung, reagieren zu können. Die Grundflächenzahl von 0,8 entspricht der GRZ in Teilen des Wohn- und Kerngebiets im umliegenden Bereich.

Grünflächen

Parkanlage

Die bestehende öffentliche Parkanlage wird mit Ausnahme der unter Ziffer 4.1 beschriebenen neu ausgewiesenen Wohnbauflächen planerisch gesichert. Sie ist sowohl für die wohnungsnahe als auch für die überörtliche Erholung von großer Bedeutung. Die überwiegend als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Grünanlage ist Bestandteil des sich von hier in Richtung Westen bis über die Stadtgrenze hinaus ausdehnenden Bandes von Grünanlagen entlang des Elbhöhenwanderweges. Sie entspricht in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht mehr den zukünftigen Anforderungen. Die Anlage weist vor allem hinsichtlich Ausstattung, Übersichtlichkeit und Orientierung starke Mängel auf. Die derzeitige Aufenthaltsqualität wird von einer zusammenhängenden Abfolge von Hafenblicken bestimmt, die von einem Teilstück des Elbhöhenwanderweges als Bestandteil der Grünanlage erlebbar sind. Durch die geplante Bebauung am Holzhafen werden diese Blickbeziehungen weitestgehend unterbrochen. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine notwendige Neuordnung der einzelnen Funktionsbereiche der Grünanlage. Die Schaffung von Aussichtsterrassen sowie der Neubau und die Sanierung von Treppenanlagen in den verbleibenden „Hafenblickzonen" haben dabei eine hohe Priorität für die qualitative Aufwertung der Anlage.

Durch die Inanspruchnahme einer z. Zt. nur als Feuerwehrzufahrt für das Hochhaus Breite Straße 159 genutzten Fläche (Teilfläche des Flurstücks 1454) kann die Parkanlage um ca. 500 m² vergrößert werden. Hier soll zukünftig der Elbhöhenwanderweg verlaufen.

Spielplätze

Der Zustand der vorhandenen und in ihrer Größe unterschiedlichen Spielplätze ist unbefriedigend und wird den zukünftigen Anforderungen an Spielqualität und Differenzierbarkeit nach Altersgruppen nicht gerecht. Hinzu kommt, dass sich aufgrund der neu geplanten Wohnungen im Plangebiet der Spielplatzbedarf erhöht. Mit der Ausweisung von fünf Spielplätzen, die in die Parkanlage integriert sind, und der geplanten Verbesserung deren Ausstattungsqualität werden diese Defizite ausgeglichen. Die Standorte der Spielplätze in der Parkanlage entsprechen bis auf den geplanten Standort südlich des Olbersweges mit ca. 600 m² dem Bestand. Der Spielplatz nördlich des allgemeinen Wohngebiets an der Carsten-Rehder-Straße wird um ca. 200 m² erweitert. Insgesamt umfassen die Spielplatzflächen ca. 3500 m².

Straßenverkehrsflächen/Gehrechte

Das Plangebiet ist durch die vorhandenen Straßen ausreichend erschlossen. Die für das Plangebiet vorliegende Verkehrsuntersuchung von 1997 hat zu dem Ergebnis geführt, daß die Abwicklung des prognostizierten Verkehrs nach Errichtung der Neubauvorhaben weiterhin gewährleistet ist. Beeinträchtigungen können durch bauliche Maßnahmen am Knoten Große Elbstraße/St. Pauli Fischmarkt sowie Umschaltungen der dortigen Lichtsignalanlage behoben werden. Diese Maßnahmen lassen sich innerhalb der ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen realisieren.

Auf der Nordseite der Großen Elbstraße sind auf den Flurstücken 1213 und 1214 zusammen ca. 23 m² Straßenverkehrsfläche neu ausgewiesen, um Fahrbahnnebenflächen wie Fuß- und Radweg in ausreichender Breite anlegen zu können. Am Sandberg ist eine Straßenerweiterungsfläche von ca. 27 m² für einen Wendehammer vorgesehen. Der Sandberg soll als historische Wegeverbindung nach wie vor mit seinem Kopfsteinpflaster hervorgehoben werden.

In der Carsten-Rehder-Straße soll eine Baumreihe in dem

Abschnitt zwischen Parkzugang und Breite Straße gepflanzt werden. Dazu ist es erforderlich, den nördlichen Gehweg zu Lasten der Fahrbahn zu verbreitern. Ziel ist es, die fußläufige Verbindung zwischen dem Elbhöhenwanderweg bzw. dem Elbpark und dem Grünzug Neu-Altona (außerhalb des Plangebiets) deutlich zu machen. Zwischen Breiter Straße und Carsten-Rehder-Straße wird die vorhandene Treppenverbindung durch die Ausweisung eines 10 m breiten öffentlichen Weges gesichert. Über die Große Elbstraße verläuft eine Großraumtransporttrasse, dies bedeutet, dass bei einer unbeweglichen Überbauung eine Durchfahrtshöhe von 8,5 m eingehalten werden muß. Im Zusammenhang mit den geplanten Neubauprojekten am Holzhafen soll im Bereich der Großen Elbstraße eine zusätzliche Fußwegeführung zum grünen Wanderweg auf dem Elbhang entstehen. Durch platzartige Aufweitungen innerhalb der wasserseitigen Bebauung und entlang dem von Bebauung freigehaltenen Hafenbecken ist hier auch weiterhin eine intensive, wechselhafte Blickverknüpfung und Erlebbarkeit des Hafens gewährleistet.

Um die Benutzbarkeit der privaten Platzflächen durch die Allgemeinheit zu ermöglichen, werden Gehrechte festgesetzt. Dies betrifft den östlichen Platz, in 30 m Breite zur Elbe, zwischen dem Elbspeicher (Große Elbstraße 39) und dem östlich des Holzhafens gelegenen Neubaukomplex als auch den westlich des Hafenbeckens gelegenen Platz oberhalb des Sockelgeschosses.

Wegen der besonderen städtebaulichen Bedeutung der Großen Elbstraße ist eine repräsentative Gestaltung ­ unter Verwendung von für diesen Bereich typischen Materialien und Möblierungselementen ­ vorgesehen. Dies bezieht sich auch auf die öffentlich nutzbaren privaten Platzflächen, für die Gehrechte festgesetzt sind. Die öffentliche Wegeflächen auf der Nord- und Westseite des Holzhafens stehen für Exponate des Museums der Arbeit zur Verfügung.

Auf der Kerngebietsfläche westlich des Holzhafens ist ein Gehrecht oberhalb des Sockelgeschosses (7,2 m über NN) ausgewiesen. Damit soll erreicht werden, dass die private Erschließungsebene auch als öffentlicher Platz, in einer Breite von 28 m an der Elbe, nutzbar ist. Über Rampen und Treppenanlagen wird ein Anschluß an die Große Elbstraße erreicht. Außerdem wird eine öffentliche Zuwegung zum wasserseitigen Steg (siehe Ziffer 4.8) angeboten.

Ein Gehrecht ist außerdem südlich der vorhandenen Kaispeicher (Große Elbstraße 27 und 39) in 2,5 m Breite festgesetzt. Der z. T. schon vorhandene Weg am Wasser soll im Zusammenhang mit dem Umbau des Stadtlagerhauses fortgeführt und zwei Platzflächen an der Großen Elbstraße miteinander verbinden. Im weiteren ist ein Gehrecht zwischen Breite Straße und Parkanlage, westlich des Hochhauses, in 4 m bis 5 m Breite festgesetzt worden.

Damit wird die bereits bestehende fußläufige Wegeverbindung für die Allgemeinheit gesichert. Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Wege und Plätze anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrechten können zugelassen werden (vgl. § 2 Nummer 6).

Die geplanten Neubauten südlich der Großen Elbstraße sollen an der Wasserseite Stege erhalten. Diese ca. 3,5 m bis 4 m breiten Stege sollen öffentlich zugänglich sein. Sie sind in der Planzeichnung mit einer unverbindlichen Vormerkung gekennzeichnet, da die Flächen im Hafengebiet liegen und somit den Regelungen des Hafenentwicklungsgesetzes unterliegen.

Altonaer Kaibahn

Im Bereich der Großen Elbstraße gibt es Bestrebungen, auf den Flächen der ehemaligen Hafenbahn-Trasse, die durch den sog. Schellfischtunnel bis zum Bahnhof Altona verlief, wieder eine historische Bahnlinie (größtenteils als Straßenbahn) einzurichten. Mit der „Altonaer Kaibahn" könnte neben touristischen Aspekten auf einer Strecke zwischen Neumühlen im Westen und den Landungsbrücken im Osten auch eine Einbindung in die Planungen des Museums der Arbeit erfolgen. Ein solches Projekt könnte eine anschauliche Möglichkeit darstellen, den heute und auch zukünftig nicht mehr direkt erlebbaren Hafenbetrieb mit all seinen vielschichtigen Tätigkeiten im allgemeinen Bewußtsein zu halten. Aus dieser Zielsetzung ergeben sich vielfältige Verknüpfungspunkte zu einem möglichen Traditionsschiffhafen im Hafenbecken des Holzhafens. Die Gleise einer einzurichtenden „Altonaer Kaibahn" müßten wegen der teilweise eingeschränkten Breite der Straßenverkehrsfläche innerhalb der 6,5 m breiten Fahrbahn verlegt werden. Die verbindliche Festsetzung dieser Flächen erfolgt erst im Rahmen eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens. Aus diesem Grunde ist die Trasse als unverbindliche Vormerkung gekennzeichnet.

4.10 Lärmschutz

Aus der für das Jahr 2010 prognostizierten Verkehrsbelastung und aus der Vorbelastung durch das auf der gegenüberliegenden Elbseite vorhandene Industriegebiet (Schiffswerft/Containerterminal) ergeben sich hohe Lärmimmissionen, insbesondere für die Große Elbstraße, die Palmaille/Breite Straße und die Carsten-Rehder-Straße.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden im April 1995 anhand einer lärmtechnischen Untersuchung die Auswirkungen des Verkehrs- und des Hafenlärms auf das Plangebiet untersucht.

Der durch Straßenlärm am stärksten belastete Bereich des Plangebiets befindet sich an der Großen Elbstraße, die zwischen Fischmarkt und Carsten-Rehder-Straße mit Pflaster ausgestattet ist. Auf der Nordseite der Straße werden Pegel von bis zu 75 dB (A) am Tag und bis zu 67 dB (A) in der Nacht erreicht. Zur Verringerung des Straßenverkehrslärms kommen verkehrsrechtliche und straßenverkehrslenkende Maßnahmen, wie z. B. die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in Betracht. Der Hafenlärm ist auf der Nordseite der Großen Elbstraße aufgrund des starken Straßenlärms nicht wahrnehmbar. Durch die geplante Neubebauung auf der Südseite kommt es außerdem zu einer Abschirmung des Lärms. Auf der Südseite der Großen Elbstraße liegen die Tagwerte zwischen 73 dB (A) und 76 dB (A) sowie die Nachtwerte an allen Seiten über 50 dB (A), auf der Südseite der Gebäude durch den Hafenlärm bei 56 dB (A). An der Nord- und Ostseite der Gebäude wird der Hafenlärm durch den Straßenlärm überlagert. Bei einer Ausweisung der neu zu bebauenden Flächen des Kerngebiets ergeben sich somit deutliche Lärmbelastungen.

Außerdem ergeben sich aus dem traditionellen sonntäglichen Fischmarktbetrieb gewisse Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohner. Diese Beeinträchtigungen sind jedoch hinnehmbar, da sie zeitlich bestimmbar und begrenzt sind.