Die Minderverzinslichkeit von Förderdarlehen wird durch die FHH nach dem Vertrag über den Zinsausgleich ausgeglichen

Dabei führt sie im staatlichen Auftrag Fördermaßnahmen, insbesondere Finanzierungen, nach näherer Regelung durch den Senat im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft und unter Beachtung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbotes insbesondere in den Bereichen Wohnraum-, Städtebauförderung und Förderung des Umweltschutzes durch. Die WK ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben, die mit der Erfüllung ihrer Aufgaben im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Ihr obliegt insbesondere, Kredite und Finanzierungshilfen zu gewähren sowie Sicherheitsleistungen zu übernehmen, Mittel treuhänderisch zu verwalten sowie Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu erbringen.

Die WK ist berechtigt, die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel im In- und Ausland als Darlehen aufzunehmen sowie alle sonstigen banküblichen Finanzierungsinstrumente einzusetzen.

Das Kreditvolumen wird jährlich im Beschluss über die Feststellung des Haushaltsplans durch die Bürgerschaft festgesetzt.

Die Minderverzinslichkeit von Förderdarlehen wird durch die FHH nach dem Vertrag über den Zinsausgleich ausgeglichen. Darüber hinaus wird, soweit die jährlichen Aufwendungen der WK durch die Erträge nicht gedeckt werden, der Verlust von der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeglichen.

Des Weiteren haftet die FHH für die Verbindlichkeiten der WK unbeschränkt.

Erträge aus Zuweisungen der FHH 41.833 28. Belastungen bei der Finanzierung von Eigentum:

Im Mietwohnungsbau gewährt die WK zur Ermäßigung von Mieten bei Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in der Regel zinssubventionierte Baudarlehen, kombiniert mit Aufwendungszuschüssen.

Das Eigentumsprogramm der WK unterstützt Bauherren mit zinsgünstigen Baudarlehen sowie mit Aufwendungsdarlehen, die degressiv gestaffelt über einen Zeitraum von bis zu 16 Jahren ausgezahlt werden.

Die Modernisierungsförderung erfolgt durch abnehmende Zuschusszahlungen.

2009 hat sich die positive Entwicklung der Bautätigkeit im Allgemeinen und der von der WK geförderten Wohneinheiten im Besonderen fortgesetzt.

Für den Bau von Mietwohnungen wurden 2009 für insgesamt 1.096 Wohnungen (2008: 1.213) Fördermittel bewilligt. Damit konnten wieder über 1.000 Wohneinheiten gefördert werden. Im Eigenheimbereich wurden gegenüber 2008 (966) lediglich 742 Wohneinheiten gefördert, da Mitte Wohnen und Stadtentwicklung Beteiligungsbericht Seite 132 Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt AöR 2009 die Förderung des Erwerbs von Gebrauchteigentumsobjekten ausgesetzt wurde. Wie bereits in den vergangenen Jahren stieß das Programm zur Energieeinsparung und Modernisierung von Mietwohnraum wieder auf eine gute Resonanz bei den Investoren. In 2009 wurden für 5.

Wohneinheiten (2008: 4.792) Fördermittel zugesagt. Weitere 1.992 Mietwohnungen konnten im Rahmen des Hamburgischen Klimaschutzprogramms gefördert werden.

Die Ertragslage der WK wurde auch in 2009 wesentlich durch die Ausgleichszahlungen nach dem Vertrag über den Zinsausgleich durch die FHH beeinflusst. Der Zinsausgleich betrug in 2009 59,0 Mio. (2008: 62,0 Mio.). Das Zinsergebnis betrug nach Zinsausgleich 112,8 Mio. (2008: 123,4 Mio.). Unter Berücksichtigung der um netto 2,7 Mio. geringeren Zuschussaufwendungen betrug die allgemeine Zuweisung der FHH zum Ausgleich der Ertragsrechnung 24,9 Mio. (2008: 10,5 Mio. ). Die Bilanzsumme der WK hat sich im Geschäftsjahr 2009 um 31,2 Mio. (=0,6 %) auf 5.128,1 Mio. erhöht. Unter Einbeziehung der Bürgschaften in Höhe von 53,0 Mio., die sich in 2009 um 56,8 Mio. verminderten, ergibt sich gegenüber 2008 eine Reduzierung des Geschäftsvolumens um 25,6 Mio. auf 5.181,1 Mio.. Die Kredite aus der Gewährung von Fördermitteln für den Wohnungsneubau, die Bestandsmodernisierung sowie den Erwerb von Gebrauchtimmobilien betrugen am 31.12.2009 4.424,4 Mio.. Sie sind damit gegenüber 2008 um 45,6 Mio. (=1,0 %) gestiegen.

Ausblick:

Im Rahmen der Hamburger Konjunkturoffensive hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg im Februar 2009 eine Erhöhung der Programmzahl im Mietwohnungsneubau von 650 auf 1.

Wohneinheiten durch Anhebung des Subventionsbarwertvolumens beschlossen. Für das allgemeine Hamburger Wohnraumförderungsprogramm wurde damit das Barwertvolumen von bisher 103,5 Mio. auf 120 Mio. aufgestockt. Mit diesem Mitteleinsatz können voraussichtlich insgesamt rund 7.

Wohnungen p.a. gefördert werden.

Die Ausrichtung der Förderprogramme der WK wird auch in den nächsten Jahren maßgeblich durch das von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Klimaschutzkonzept 2007-2012 geprägt. Die geforderte energetische Qualität wird wie bereits bei der Neubauförderung auch in der Bestandsmodernisierung durch ein Qualitätssicherungsverfahren abgesichert werden.