Der dritte Punkt den ich nennen will ist die Autonomiestärkung

Quote erreichen, mag dahingestellt sein. Ich finde, das ist ein gemeinsames Signal, wir wollen mehr Frauenförderung, die Universität soll sich darum bemühen. Wir wissen aber auch, in manchen Studiengängen ist das ungeheuer schwer und geht auch nur langsam voran.

Der dritte Punkt, den ich nennen will, ist die Autonomiestärkung. Wir haben hier die Übertragung der Verantwortung der Hochschulzulassung und des Kapazitätsrechts diskutiert. Ich denke, dass es richtig ist, dies zu tun, die Universität wollte das sehr gern, um auch Schwerpunktsetzungen vornehmen zu können. Hier auch ein wichtiger Punkt zu der LINKEN: eine völlig falsche Lenkung, denke ich, wenn man hier versucht, gerade auch die Exzellenz in der Hochschule zu behindern! In Ihrem Gesetzentwurf kommt es mir so vor, als wenn Sie an dieser Stelle einen Verhinderungsversuch machen. Sie wissen, gerade unsere Universität lebt davon, Drittmittel einzuwerben.

Das, was Sie hier fordern, zeigt mir, Sie haben das ganze System nicht verstanden. Wir können uns als kleines Bundesland diese Universität und diese Hochschulen nur leisten, weil sie auch forschungsstark sind und damit in großer Zahl auch Drittmittel einwerben.

Wir sind darauf angewiesen, und wenn Sie das behindern, dann tun Sie das Gegenteil von Zukunftsfähigkeit für diese Hochschulen.

Der vierte Punkt ist die Wahrnehmbarkeit unserer Hochschule für Künste. Hierzu gab es eine Initiative, auch von der CDU-Seite. Ich erinnere mich, dass wir vor eineinhalb Jahren, glaube ich, diskutiert haben. Ich glaube, wir haben die wesentlichen Punkte aufgenommen, noch nicht alles, einiges wird sicherlich für eine nächste Novelle sein, der Rektor ist noch nicht ganz mit uns zufrieden. Meines Erachtens sind aber jetzt die Dinge doch auch deutlich hervorgehoben, auch wenn wir kein eigenes Gesetz gemacht haben, die die Hochschule für Künste auszeichnen.

Der fünfte Punkt ist die Weiterentwicklung des Hochschulrechts. Eine Erweiterung des Promotionszugangs ist schon besprochen worden, ich glaube, hier sind wir richtig in der Bewegung der Bundesrepublik. Es gibt natürlich auch eine Debatte darüber, das Promotionsrecht für Fachhochschulen zu machen.

Das ist uns ein Schritt zu weit gewesen, wir wären dort gegenüber allen anderen Bundesländern vorgeprescht, das steht uns vielleicht an dieser Stelle nicht ganz an, und es gibt auch manche Schwierigkeit, vor allem finanzielle Wirkungen, die dort entstehen. Von daher ist es richtig, jetzt forschungsstarken Studiengängen, ihren Absolventen und den Professoren, eine Erweiterung des Promotionszugangs zu ermöglichen.

Die anderen Dinge, die wir hier haben, will ich nur kurz nennen! Wir haben auch eine Stärkung oder ein Förderorganisation, Max-Planck, Fraunhofer und Deutsche Forschungsgemeinschaft, gesandt, indem wir zeitlich befristet Leitungen von Nachwuchsgruppen auch einen Professorentitel verleihen. Das mag ein bisschen umstritten sein, das hätten wir vielleicht noch ausführlicher diskutieren müssen. Eine wichtige Forderung, denke ich! Wir haben jetzt diese erfolgreiche Strategie, dass wir in den letzten Jahren wirklich auch überregionale Forschungsinstitute hergeholt haben. Ich denke, das ist eine absolute Erfolgsgeschichte. Dies ist auch ein Wunsch, bei ganz forschungsstarken Leuten den Professorentitel befristet für die Dauer der Leitungstätigkeit zu verleihen.

Ich glaube, damit gewinnen wir noch mehr Menschen, gerade auch aus Süddeutschland, gerade auch aus dem Ausland für den Forschungsstandort Bremen.

Den sechsten Punkt, den Bologna-Punkt, habe ich vorhin schon weitgehend erwähnt. Wir tun ja das, was Sie fordern, was hier Debatte ist. Wir haben uns jetzt bemüht, den zeitlichen Druck aus dem Studium herauszunehmen. Wir haben auch eine ganze Reihe von Maßnahmen mit den Studierenden diskutiert. Ich glaube, wir haben schon die Chance genutzt.

Mehr Möglichkeiten, Frau Dr. Spieß, sehe ich im Augenblick eigentlich nicht. Auch die anderen Bundesländer sind genau auf dem gleichen Weg, diese Kritikpunkte in der Bologna-Reform abzuarbeiten. Manches lässt sich nicht auf dem gesetzlichen Weg regeln, sondern muss vielleicht auch noch anders aufgegriffen werden.

Noch einmal zu den Studienbewerbern mit Migrationshintergrund! Das, was politisch gewünscht ist, haben wir in eine rechtliche Regelung zu gießen versucht. Ich sage aber ausdrücklich haben wir versucht, weil wir nicht wissen, ob die Klagen der Fallstudierenden einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Kapazitätsrecht ist eine schwierige Materie.

Wir haben das politisch Gewünschte versucht, mit einer Regelung über Sprachqualifikation einen zusätzlichen Zugang zur Universität hinzubekommen.

Wenn Sie von der linken Seite aber in Ihrem Gesetzentwurf jetzt den Migrationshintergrund schlechthin als Hochschulzugang benutzen wollen, dann haben Sie gar nichts dazugelernt. Auch das ist inzwischen bundesweit debattiert worden. Alle wünschen sich politisch dort einen verbesserten Zugang. Aber allein den Migrationshintergrund zu nehmen, um das Kapazitätsrecht auszuhebeln, so wie Sie es formuliert haben, ist einfach schlampig und nicht in Ordnung.

Wir haben das an dieser Stelle genügend diskutiert. Sie machen hier einigen Leuten Hoffnungen oder versuchen, Signale auszusenden, die an dieser Stelle unredlich sind. Sie sollten das in den vielen Debat ten, die wir dazu geführt haben, die auch gerade Sie hier in der Bürgerschaft eigentlich mitbekommen haben. Ich hatte eigentlich nicht den Eindruck, dass Sie gefehlt haben.

(Glocke) Präsident Weber: Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordnete Beilken?

Senatorin Jürgens-Pieper: Gern!

Abg. Beilken (DIE LINKE): Frau Senatorin, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir selbstverständlich nicht gemeint haben ­ wie kann man nur darauf kommen? ­, dass allein der Migrationshintergrund eine Studienzugangsberechtigung ist?

(Abg. Dr. Buhlert [FDP]: Warum schreiben Sie es denn?) Man kann ja viel interpretieren. Ich frage Sie, ob Sie nicht auch meinen, dass man das noch einmal genauer lesen muss, dass das? Senatorin Jürgens-Pieper: Ich lese Ihnen vor, was Sie geschrieben haben. Darf ich zitieren? Paragraf 4: Die Hochschulen erlassen Richtlinien ­ das können sie übrigens nicht!

Macht nichts, das ist aber eine rechtliche Frage! ­ zur Förderung von Menschen mit Migrationshintergrund, in denen auch bestimmt wird, dass Menschen mit Migrationshintergrund in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind ­ das ist in allen Bereichen der Hochschulen so! ­, bei gleicher Qualifikation wie andere Mitbewerber zu bevorzugen sind. Was heißt das denn für Sie?

Abg. Beilken (DIE LINKE): Das ist etwas anderes, als dass man allein wegen Migrationshintergrund da eine. (Glocke) Präsident Weber: Herr Kollege Beilken, bleiben Sie bitte stehen am Mikrofon! Jetzt frage ich die Senatorin, ob sie noch eine weitere Frage von Ihnen gestattet. Frau Senatorin, gestatten Sie eine Zusatzfrage?

Senatorin Jürgens-Pieper: Ja!

Präsident Weber: Bitte, Herr Beilken, stellen Sie Ihre Frage!

Abg. Beilken (DIE LINKE): Frau Senatorin, sind Sie bereit anzuerkennen, dass dies hier analog ist wie in Bewerbungsverfahren, dass man sagt, bei gleichen Voraussetzungen werden bestimmte Dinge bevorzugt? Das heißt aber zum Beispiel nicht, dass jede Frau, weil sie Frau ist, die Stelle bekommt, sondern nur bei gleichen Voraussetzungen. So ist es analog auch hier gemeint. Sind Sie bereit, das zu akzeptieren?

Senatorin Jürgens-Pieper: Nein! Das ist nicht vergleichbar mit der Frauenquote, überhaupt nicht! Erstens können Sie den Migrationshintergrund ­ Sie haben ihn nicht definiert! ­ sehr weit fassen, den können Sie fassen mit Sprache, mit einem Elternteil, das im Ausland geboren ist oder was auch immer.

Das geht überhaupt nicht so, das ist schlampige Gesetzesarbeit. Das andere: Ich habe Ihnen soeben gesagt, dass Menschen mit Migrationshintergrund, wie wir sie auch immer definieren, in jedem Bereich der Hochschule unterrepräsentiert sind. Damit haben Sie einen Hochschulzugang für diese Leute geschaffen.

Das wird niemals und nirgends standhalten. Das heißt, Sie würden unser gesamtes Aufnahmeverfahren diskreditieren. Sie machen hier Hoffnungen, lassen sich nicht beraten, von uns nicht, im Parlament nicht. Das geht Menschen gegenüber nicht! So kann man mit den Leuten, für die man verantwortlich ist, von denen man gewählt ist, nicht umgehen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der FDP) Herr Beilken, damit will ich ausschließen. Sie haben vorhin gesagt, man kann das machen, was man will, oder man sollte nur wollen, haben Sie gesagt.

Ich sage Ihnen, man muss nicht nur wollen, sondern man muss auch können. Ich glaube, das ist bei Ihnen nicht der Fall.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen) Präsident Weber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Die Fraktionen der CDU und der FDP haben ihren Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 17/1271, Neufassung der Drucksache 17/1259 und 17/1266, inzwischen zurückgezogen. Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag des Senats entfällt durch den Gesetzesantrag des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung.

Deshalb lasse ich über das Zweite Hochschulreformgesetz, Drucksache 17/1309, in zweiter Lesung abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über die Änderungsanträge abstimmen.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1333 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Herr Kollege Erlanson, wenn Sie mit abstimmen wollen, müssen Sie bitte Ihren Platz einnehmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1334 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1335 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1336 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1337 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 17/1338 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Abg. Timke [BIW] und Abg. Tittmann [parteilos]) Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen