Sozialhilfe

Umlaufvermögen Zum Umlaufvermögen gehören die Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäfts- oder Verwaltungsbetrieb zu dienen und keine Rechnungsabgrenzungsposten sind. Forderungen, Kassenbestände oder Vorräte zählen beispielsweise zum Umlaufvermögen.

Verbindlichkeiten Eine Verbindlichkeit stellt eine Verpflichtung zur Leistung dar. Sie steht am Bilanzstichtag ihrer Höhe und Fälligkeit nach fest.

Verwaltungsergebnis. In das Verwaltungsergebnis gehen sämtliche Aufwendungen und Erträge ein, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Leistungserstellungsprozess der Verwaltung stehen. Hierzu zählen zum Beispiel Erträge aus Steuern oder Personalaufwendungen.

Vollkonsolidierung Vollkonsolidierung bedeutet, dass eine Tochterorganisation grundsätzlich mit all ihren Aktiva und Passiva sowie Aufwendungen und Erträgen in den Konzernabschluss einfließt, soweit diese nicht durch Konsolidierungsmaßnahmen modifiziert oder eliminiert werden.

Zinsswapgeschäfte Zinsswapgeschäfte werden zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken abgeschlossen und betreffen beidseitig noch nicht erfüllte Zinszahlungsverpflichtungen. Dabei vereinbaren zwei Vertragspartner, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen.

Zwischenergebniseliminierung. Die Zwischenergebniseliminierung dient dazu, Gewinne und Verluste, die aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen entstehen, zu eliminieren. Dabei werden die Vermögensgegenstände, die der Lieferung oder Leistung zugrunde liegen, neu bewertet. Sie werden mit den Konzernanschaffungs- beziehungsweise -herstellungskosten angesetzt.

Risiko- und Chancenbericht. Der Risiko- und Chancenbericht hat im Rahmen des Lageberichts die Aufgabe, Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns FHH zu benennen. Hierzu zählen beispielsweise Chancen und Risiken aus konjunkturellen Entwicklungen.

Rückstellungen Rückstellungen sind Passivposten, die solche finanziellen Verpflichtungen der Berichtsperiode als Aufwand zurechnen, die durch zukünftige Handlungen bedingt werden und deshalb bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nicht völlig, aber dennoch ausreichend sicher sind. Beispiele sind Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen oder Rückstellungen für Prozessrisiken und -kosten.

Sonderposten Sonderposten werden als Gegenposition für aktivierte Vermögensgegenstände eingestellt, die aus Zuwendungsbeträgen von anderen öffentlichen Gebietskörperschaften oder privaten Dritten finanziert wurden. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bezeichnen künftige Zahlungsverpflichtungen (unter anderem aus Dauerschuldverhältnissen), denen sich die FHH nicht entziehen kann. Sie werden, sofern eine Passivierung als Verbindlichkeit oder Rückstellung nicht geboten ist, im Anhang ausgewiesen.

Teilkonzernabschluss. In einem mehrstufigen Konzern sind Tochterorganisationen, die gleichzeitig im Verhältnis zu nachgeordneten Organisationen Mutterorganisationen darstellen, für die ihnen nachgeordneten Teile grundsätzlich verpflichtet, einen Teilkonzernabschluss aufzustellen, sofern kein befreiender Konzernabschluss nach § 291 HGB vorliegt.

Transferleistungen Eine Transferleistung ist eine Geldoder Sachleistung, die eine Person erhält, ohne dafür eine direkte Gegenleistung erbringen zu müssen. Der Begriff wird vor allem auf staatlich organisierte oder gesetzliche Leistungen angewandt. Zu den staatlichen Transferleistungen in Deutschland zählen unter anderem Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, BAföG, Elterngeld und Kindergeld.

Impressum Geschäftsberichtsteam Hans Hinrich Coorssen (Amtsleiter Haushalt und Aufgabenplanung der Finanzbehörde) dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachbehörden und Ämtern, die bei der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des Geschäftsberichts mitgewirkt haben; im Besonderen den Anlagenbuchhalterinnen und Anlagenbuchhaltern, den Inventurbeauftragten, den IC-Verantwortlichen und Konzernansprechpartnerinnen und Konzernansprechpartnern sowie den Kolleginnen und Kollegen der Ämter Haushalt und Aufgabenplanung sowie Vermögens- und Beteiligungsmanagement; allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verbundenen Organisationen der Freien und Hansestadt Hamburg, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses 2009 maßgeblich mitgewirkt haben; Michaela Klein (Persönliche Referentin des Finanzsenators); den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Präsidialabteilung: Birgitta Schönefeld, Nora Rademacher, Daniel Stricker, Ramona Feudel; Claus Rüter (Abteilungsleiter Haushalt und Grundsatz) und vor allem dem Team des Referats Jahres- und Konzernabschluss: Christian Heine, Karin Seeger, Lars Pohl, Monika Heitmann, Klaus Riebau, Olga Afanaseva, Christa Bossow, Tanja Ehrlich, Stephanie Feddern, Anja Fischer, Elisabeth Gay, Maren Hess, Olivia Ihrig, Svenja Kühl, Ralf Liesberg, Werner Lux, Wolfgang Marx, Birgit Mincke, Pamela Müller-Gerber, Olga Ott, Stefanie Reese, Daniel Schwab, Arne Trost, Holger Voß, Susanne Wintersohl.

Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Gänsemarkt 36

20354 Hamburg www.hamburg.de/geschaeftsberichte/Rückfragen Pressesprecher der Finanzbehörde 040/42823-1662

Fotos www.mediaserver.hamburg.de (K.-U. Gundlach, O. Hain, B. Kuhn,

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