Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnungsbauflächen

Angesichts der zunehmenden Wohnungsknappheit in Hamburg und des Mangels an Wohnungsbauflächen hat der Senat nun verkündet, an mehreren Standorten bisherige Gewerbeflächen für den Wohnungsbau nutzen zu wollen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch gewerblich genutzte Flächen, wo also derzeitige gewerbliche Nutzer ihren Standort aufgeben müssten.

Genannt wurden Flächen in Altona-Altstadt, Bahrenfeld, Lurup, Wilstorf und Barmbek.

Ich frage den Senat:

1. Für welche konkreten Gewerbeflächen ist nach den aktuellen Überlegungen des Senats zukünftig eine Wohnnutzung vorgesehen (bitte jeweilige Belegenheit, Größe, Eigentum städtisch/privat; zeitliche Verfügbarkeit und planungsrechtliche Ausweisung angeben)?

2. Wie viele Wohneinheiten können auf diesen Flächen jeweils entstehen?

Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus werden Gewerbeflächen regelmäßig auf ihre städtebauliche Eignung überprüft. Die in der Anlage dargestellten Flächen sind aktuell für den Wohnungsbau vorgesehen.

3. Gibt es bereits konkrete Investoren (Kaufinteressenten/Bauträger), die auf diesen Grundstücken Wohnungsbau betreiben wollen?

Wenn ja, auf welchen Flächen, für jeweils wie viele Wohnungen und in welchem Stadium befinden sich gegebenenfalls jeweils die Gespräche/Verhandlungen?

Siehe Anlage. Im Übrigen gibt der Senat zu laufenden Verhandlungen keine Auskunft.

4. Soweit städtische Grundstücke an Wohnungsbauunternehmen verkauft werden sollen, inwieweit und wie soll gewährleistet werden, dass Mietwohnungen im bezahlbaren Preissegment beziehungsweise im geförderten Wohnungsbau entstehen?

Soweit städtische Grundstücke zur Verfügung stehen, werden die mit den Käufern städtischer Grundstücke vereinbarten Vorgaben zum Mietwohnungsbau beziehungsweise geförderten Wohnungsbau im Kaufvertrag geregelt. Die in der Antwort zu

1. genannten Flächen beinhalten keine städtischen Grundstücke. Im Übrigen hat der Senat die zuständigen Behörden beauftragt (siehe Drs. 19/2995), bei der Veräußerung städtischer Grundstücke für den Mehrfamilienhauswohnungsbau in der Regel Ausschreibungsverfahren nach Konzeptqualität, das heißt auch wohnungs- und sozialpolitischen Kriterien anzuwenden.

5. Welche konkreten Schritte zur Realisierung einer Wohnnutzung wurden bereits für die einzelnen Grundstücke eingeleitet? Inwieweit liegen für die einzelnen Grundstücke insbesondere

i. Beschlüsse bezirklicher Gremien,

ii. das Einvernehmen sämtlicher Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg einschließlich der Zustimmung der Behörde für Wirtschaft und Arbeit,

iii. gegebenenfalls die Zustimmung privater Grundeigentümer,

iv. die erforderlichen Änderungen des Planrechts beziehungsweise zumindest die Einleitung entsprechender Verfahren vor?

Zur Beschleunigung des Wohnungsbaus werden Gewerbeflächen regelmäßig auf ihre städtebauliche Eignung überprüft. Die in der Anlage dargestellten Flächen sind aktuell für den Wohnungsbau vorgesehen.

6. Welche planungsrechtlichen Änderungen sind jeweils noch erforderlich, um auf den unter 1. genannten Flächen Wohnungsbau betreiben zu können, in welchem Stadium befinden sich die Planrechtsänderungsverfahren und für wann etwa ist mit der Erreichung der Vorweggenehmigungsreife zu rechnen (bitte nach Grundstücken getrennt angeben)?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens beziehungsweise andere baurechtliche Genehmigungsschritte. Der jeweilige Zeitpunkt der Vorweggenehmigungsreife kann zum gegenwärtigen Verfahrensstand nicht seriös abgeschätzt werden.

7. Wann ist auf den Grundstücken jeweils frühestens der Baubeginn für Wohnungen möglich, wann ist mit der Fertigstellung der Wohnungen jeweils frühestens zu rechnen?

8. Von welchem Gesamtzeitraum geht der Senat ­ grob geschätzt ­ für die Realisierung des angestrebten Wohnungsbaus auf den betreffenden Flächen aus?

Da der Bau der Wohnungen in der Entscheidung privater Investoren liegt, können hierzu keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.

9. Wie werden die Grundstücke derzeit genutzt:

a) Auf welchen dieser Grundstücke befinden sich aktuell noch gewerbliche oder andere Nutzer?

b) Welcher Art ist jeweils die derzeitige (gewerbliche oder anderweitige) Nutzung?

c) Wie viele Arbeitsplätze bieten die gewerblichen Nutzer?

d) Befinden sich die noch gewerblich genutzten Grundstücke im städtischen oder im privaten Eigentum?

e) Haben die Gewerbetriebe noch längerfristige Mietverträge?

Wenn ja, mit wem und wann laufen die Mietverträge gegebenenfalls aus beziehungsweise zu welchem Zeitpunkt sind sie frühestens kündbar?

Zur derzeitigen Nutzung sowie zu den Eigentumsverhältnissen siehe Anlage. Weitere Informationen zu Nutzungen auf den genannten privaten Grundstücken liegen der zuständigen Behörde nicht vor.

f) Gab es bereits Gespräche mit den Betrieben über eine mögliche Verlagerung?

aa. Wenn ja, wurden ihnen Ersatzgrundstücke angeboten? Wo befinden sich diese?

bb. Wenn nein, ist geplant, solche Gespräche zu führen und Ersatzgrundstücke anzubieten?

cc. Sind Entschädigungszahlungen vereinbart worden oder zumindest denkbar?

dd. Inwieweit wurde mit den derzeitigen Nutzern bereits Einvernehmen über die Einstellung der Nutzung auf der betreffenden Fläche erzielt?

ee. Bis wann können die Flächen jeweils geräumt sein beziehungsweise bis wann wird eine Räumung angestrebt?

Zu laufenden Gesprächen gibt der Senat keine Auskunft. Im Wesentlichen sind die privaten Grundeigentümer hierfür zuständig. Im Übrigen liegt derzeit kein Tatbestand vor, der eine Entschädigungszahlung seitens der Stadt rechtfertigt.

10. Plant der Senat die Bereitstellung weiterer derzeitiger Gewerbeflächen für den Wohnungsbau?

Wenn ja, in welchem Verfahren und bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

Es bestehen seitens der zuständigen Behörde insbesondere Überlegungen zur Umwidmung der Fläche Haulander Weg in Wilhelmsburg (Darstellung im Flächennutzungsplan: Gewerbliche Bauflächen) im Rahmen der Planungen „Sprung über die Elbe". Ein erforderliches F-Planänderungs- und Bebauungsplanverfahren ist noch nicht eingeleitet.

Im Übrigen ist Stadtentwicklung ein dynamischer Prozess, sodass immer wieder einzelne Flächen auf ihre standortgerechte Nutzung überprüft werden.

11. Wie viele brachliegende Gewerbeflächen sind dem Senat bekannt, mit welcher Größe (insgesamt und einzeln)?

Siehe Drs. 19/7349, 19/7405 und 19/7577.

12. Ist dem Senat bekannt, dass der Bezirk Altona an der Stresemannstraße 213 (früheres BMW-Gelände) den Bau von Studenten- sowie Seniorenwohnungen anstrebt?

Falls ja, um wie viele Wohneinheiten handelt es sich jeweils, stehen dem Vorhaben auf fachbehördlicher Seite Einwände entgegen (wenn ja welche?) und welchen Verfahrensstand hat das Vorhaben insgesamt?

Ja. Durch das Bauprojekt Stresemannstraße 213 sollen circa 420 Studentenwohnungen und 140 Pflegewohnungen für Senioren ermöglicht werden. Der Vorbescheid wurde am 22. Dezember 2009 erteilt.

13. Ist dem Senat bekannt, dass der Bezirk Altona an der Straße Suurheid in Rissen die Errichtung von neuen Wohngebäuden anstrebt?

Wenn ja, um wie viele Wohneinheiten handelt es sich, stehen dem Vorhaben auf fachbehördlicher Seite Einwände entgegen (wenn ja welche?) und welchen Verfahrensstand hat das Vorhaben insgesamt?

Ja. Der Bebauungsplanentwurf Rissen 45 soll 230 Wohneinheiten in zwei Bauabschnitten ermöglichen. Es stehen dem Bebauungsplanentwurf keine fachbehördlichen Einwände entgegen. Als nächster Schritt ist der Beschluss des Planungsausschusses zur erneuten öffentlichen Auslegung erforderlich.