Schutzgüter Boden und Wasser

Das „Hinsenfeld" ist Teil einer größeren archäologischen Vorbehaltsfläche. Diese Tatsache muss im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Derzeit sind beide Flächen unversiegelt sowie schutzwürdige Böden vorhanden (Archiv der Naturgeschichte ­ N51).

Die Flächen weisen eine sehr hohe Grundwasserneubildungsrate und auf Grund der bindigen Böden eine geringe Grundwasserempfindlichkeit auf.

Auf dem „Hinsenfeld" wird es durch Bodenversiegelung und Bodenverdichtung zu Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen kommen. Darüber hinaus wird der Oberflächenabfluss erhöht und dem Gebiet Sickerwasser entzogen. „Am Eichelhäherkamp" werden durch die Rücknahme von bebaubaren Flächen diese negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Wasser verhindert.

Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich der biologischen Vielfalt sowie Landschaft

Auf beiden Flächen ist ein allgemein verbreiteter Artenbestand anzunehmen; es können jedoch auch geschützte Arten vorkommen. Das Plangebiet ist Teil eines Kulturlandschaftsraumes.

Durch die Bebauung des „Hinsenfeldes" kommt es zu einem Freiflächenverlust und zu einem Verlust von Lebensraum für Flora und Fauna. Außerdem werden eine Einschränkung von Blickbezügen und eine Veränderung des Ortsbildes von offener unbebauter Fläche zu einer baulich geprägten Fläche erfolgen. Beeinträchtigungen „Am Eichelhäherkamp" werden auf Grund der Rücknahme der Bebaubarkeit vermieden.

Als teilweise Kompensation für die Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch die bauliche Inanspruchnahme der Fläche „Hinsenfeld" wird die Landschaft zwischen Duvenstedt und Lemsahl-Mellingstedt neu als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

Bis auf die archäologische Vorbehaltsfläche sind keine besonderen Kultur- und sonstigen Sachgüter im Plangebiet bekannt. Eine Erholungsfunktion des „Hinsenfeldes" ist nicht gegeben, da es an Durchwegungen mangelt. Insofern findet durch die Planung auch keine Beeinträchtigung statt.

Weitere Auswirkungen auf den Menschen wurden bei der Bearbeitung der anderen Schutzgüter mit betrachtet. „Am Eichelhäherkamp" werden negative Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden.

Überwachung (Monitoring)

Die Überwachung erfolgt im Rahmen von fachgesetzlichen Verpflichtungen zur Umweltüberwachung nach Wasserhaushalts-, Bundesimmissionsschutz- (Luftqualität, Lärm), Bundesbodenschutz- (Altlasten), Bundesnaturschutzgesetz (Umweltbeobachtung) sowie gegebenenfalls weiterer Regelungen. Damit sollen unvorhergesehene erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen, die infolge der Planrealisierung auftreten, erkannt werden.

Besondere Überwachungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.

Zusammenfassung des Umweltberichts

Insgesamt werden durch die Planung keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima erwartet.

Hingegen werden die Schutzgüter Boden (Versiegelung), Wasser (Sickerwasserentzug und Erhöhung des Oberflächenabflusses), Landschaft sowie Pflanzen und Tiere (Verlust von Lebensraum), Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Mensch beeinträchtigt.

Die negativen Folgen der Darstellung von Wohnbauflächen auf dem „Hinsenfeld" werden auf der Ebene des Flächennutzungsplans durch die Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten von Flächen für die Landwirtschaft „Am Eichelhäherkamp" aufgewogen.

Weitergehend erforderliche Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen, die sich durch eine konkrete Bebauung und Erschließung im Änderungsbereich ergeben, obliegen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und artenschutzfachlichen Beurteilung auf der nachfolgenden Planungsebene.

1) Böden mit natürlichem Profilaufbau und land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung. In der Fläche sind kleinflächig stärkere wirtschafts- oder siedlungsbedingte Störungen zu beobachten.

(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für Geltungsbereiche beiderseits der Lemsahler Landstraße in Lemsahl-Mellingstedt (L 2/10 ­ Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) geändert.

(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschaftsprogramms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95), geändert am 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163, 1168), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.

(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:

Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Anlage ...Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg Vom........

1. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage der... Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) ist das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402).

Das Planänderungsverfahren L 2/10 wird durch die ... Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) erforderlich. Die Zustimmung zur Einleitung des Planänderungsverfahrens des Landschaftsprogramms durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist erfolgt. Die öffentliche Auslegung der Planänderung hat nach der Bekanntmachung vom 15. Juni 2010 (Amtl. Anz. S. 1222) stattgefunden.

Die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bei Landschaftsplanungen waren bisher in der bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758, 2797) geregelt; seit dem 1. März 2010 richten sie sich nach Landesrecht (§ 19a UVPG). Bis zu einer landesgesetzlichen Regelung sind Strategische Umweltprüfungen bei der Aufstellung oder Änderung von Landschaftsplanungen nach Maßgabe der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30) durchzuführen. Da das UVPG diese Richtlinie im Übrigen hinreichend umsetzt, werden die für die Feststellung der SUP-Pflicht und das Verfahren der SUP einschlägigen Vorschriften des UVPG entsprechend angewendet.

Das Planänderungsverfahren L 2/10 umfasst drei Bereiche: Fläche zwischen Lemsahler Landstraße und der Straße Hinsenfeld, Fläche nördlich Straße Muusbarg, Fläche am Eichelhäherkamp. Es handelt sich bei der Fläche am Muusbarg lediglich um eine redaktionelle Änderung und bei der Fläche am Eichelhäherkamp um eine Bestätigung der Landschaftsplanung sowie um eine Anpassung an den Bestand.

Somit wird daher lediglich für die Fläche an der Straße Hinsenfeld nach § 14b Absatz 1 UVPG in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 lit. a) der Richtlinie 2001/42/EG eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

2. Inhalt des Landschaftsprogramms Fläche am Hinsenfeld

Das Landschaftsprogramm stellt in dem zu ändernden Bereich des Stadtteils Lemsahl-Mellingstedt westlich der Lemsahler Landstraße am Hinsenfeld das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" mit der Milieuübergreifenden Funktion „Schutz des Landschaftsbildes" dar. Die Fläche ist Teil der Alster-Landschaftsachse.

Erläuterungsbericht Änderung des Landschaftsprogramms (Wohnen am Hinsenfeld und Grünanlage östlich der Lemsahler Landstraße in Lemsahl-Mellingstedt)

Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt in dem zu ändernden Bereich den Biotopentwicklungsraum 9b „Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem" dar.

In beiden Plänen ist Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

Fläche nördlich Muusbarg

Das Landschaftsprogramm stellt nördlich Muusbarg das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen" dar.

Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt nördlich Muusbarg den Biotopentwicklungsraum 11a „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen bei hohem Anteil an Grünelementen" dar.

In beiden Plänen ist Landschaftsschutzgebiet dargestellt.

Fläche am Eichelhäherkamp

Das Landschaftsprogramm stellt in dem zu ändernden Bereich am Eichelhäherkamp das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" sowie die Milieuübergreifende Funktion „Schutz des Landschaftsbildes" dar. Darüber hinaus ist die Fläche als „Fläche mit Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan" gekennzeichnet.

Die Fläche ist Teil der Landschaftsachse.

Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt in dem zu ändernden Bereich den Biotopentwicklungsraum 9b „Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem" dar. Ein großräumiges Verbindungsbiotop „Verbindung von Biotoptypen der Knicks und Säume" ist vom Fiersbarg bis zum Eichelhäherkamp dargestellt.

3. Inhalt des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) mit seiner... Änderung stellt in den zu ändernden Bereichen folgendes dar: Fläche am Hinsenfeld Westlich der Lemsahler Landstraße am Hinsenfeld werden „Wohnbauflächen" dargestellt.

Fläche nördlich Muusbarg

Die Fläche am Muusbarg ist als „Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt.

Fläche am Eichelhäherkamp

Der Flächennutzungsplan stellt in dem zu ändernden Bereich östlich der Lemsahler Landstraße „Flächen für die Landwirtschaft" dar.

4. Anlass und Inhalt der Planung Fläche am Hinsenfeld

Unter Beachtung des Flächennutzungsplanes wird im Landschaftsprogramm für die Fläche Hinsenfeld das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" in das Milieu „Gartenbezogenes Wohnen" geändert. Die Baufläche wird aus den Milieuübergreifenden Funktionen „Landschaftsachse" und „Schutz des Landschaftsbildes" herausgenommen.

In der Karte Arten- und Biotopschutz wird der bisher dargestellte Biotopentwicklungsraum 9b „Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem" in den Biotopentwicklungsraum 11a „Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen bei hohem Anteil an Grünelementen" geändert.

Die Landschaftsschutzgebietsgrenze wird in beiden Plänen an die neue Bebauungsgrenze angepasst.

Fläche nördlich Muusbarg

Die Fläche nördlich Muusbarg wird entsprechend dem Bestand im Landschaftsprogramm zukünftig als Milieu „Wald" sowie in der Karte Arten- und Biotopschutz als Biotopentwicklungsraum 8a „Naturnahe Laubwälder" dargestellt.

Fläche am Eichelhäherkamp

Für die Fläche der bestehenden Sportanlage am Eichelhäherkamp wird im Landschaftsprogramm das Milieu „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" in das Milieu „Grünanlage eingeschränkt nutzbar" geändert.

In der Karte Arten- und Biotopschutz wird der hier bisher dargestellte Biotopentwicklungsraum 9b „Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem" in den Biotopentwicklungsraum 10d „Sportanlage" geändert. Im Zuge dieses Verfahrens werden die vier nach § 14 HmbBNatSchAG besonders geschützten benachbarten Biotope als wertvolle Einzelbiotope ­ „Kleingewässer" bzw. „naturnahe Laubwaldreste" ­ in die Karte Arten- und Biotopschutz aufgenommen.

In beiden Plänen wird die Kennzeichnung „Fläche mit Klärungsbedarf" auf Grund der Anpassung des Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung „Flächen für die Landwirtschaft" aufgehoben.

Die Fläche aller Änderungsbereiche umfasst zusammen ca. 28 ha.

5. Umweltbericht Vorbemerkungen

Da durch die Nutzungsänderung westlich der Lemsahler Landstraße am Hinsenfeld erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, wird zur Änderung des Landschaftsprogramms in Bezug auf diese Flächen eine Strategische Umweltprüfung erforderlich und der entsprechende Umweltbericht erstellt.

Eine Strategische Umweltprüfung ist nicht erforderlich für die Fläche nördlich Muusbarg, da es sich hier um eine redaktionelle Änderung handelt, sowie die Fläche am Eichelhäherkamp, da hier eine Anpassung an die Bestandssituation erfolgt.

Am Eichelhäherkamp wird durch die Herausnahme der Klärungsbedarfsfläche ein planerischer Dissens zu Gunsten der Ausweisung des Landschaftsprogramms aufgehoben.

Darstellung der bisherigen Inhalte und Ziele des Landschaftsprogramms

Mit der Milieuausweisung „Landwirtschaftliche Kulturlandschaft" wird das Ziel zum Schutz und zur Entwicklung typischer landwirtschaftlicher Kulturlandschaftsbilder und wertvoller Einzelelemente formuliert. Die zusätzliche Kennzeichnung mit der Milieuübergreifenden Funktion „Schutz des Landschaftsbildes" weist auf dessen hohe Wertigkeit hin, welche langfristig erhalten werden soll.