Zuwendungen an den Jugendzentrum Horner Geest e.V.

Der Jugendzentrum Horner Geest e.V. erhält von der Freien und Hansestadt Hamburg Zuwendungen zur Durchführung von offener Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Horn. Die Zuwendungen werden durch das Fachamt Jugendund Familienhilfe des Bezirksamtes Hamburg-Mitte bewilligt und durch das Fachamt Sozialraummanagement ausgezahlt.

Im Vereinsregister wird der Verein seit dem 19. März 2010 als gelöscht geführt, wobei die vom Verein betriebenen Einrichtungen weiterhin existieren und im Bezirk ihrer Arbeit nachgehen. Insofern stellt sich die Frage nach den Finanzierungsquellen dieser Einrichtungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Innenrevision der Finanzbehörde führt derzeit eine Untersuchung zu einzelnen Fragestellungen der vorliegenden Anfrage durch. Gegenstand der Untersuchungen, die noch einige Zeit in Anspruch nehmen werden, ist auch der Schriftwechsel zwischen den beteiligten Behörden.

Dies vorausgeschickt, antwortet der Senat wie folgt:

1. Trifft es zu, dass der Jugendzentrum Horner Geest e.V. aus dem Vereinsregister gelöscht worden ist?

Wenn ja:

a) Wann, aus welchem Grund und von wem ist der Verein gelöscht worden?

Ja. Die Löschung des Vereins wurde am 19. März 2010 in das Vereinsregister eingetragen, weil nach den Ermittlungen der zuständigen Dienststelle des Vereinsregisters seinerzeit davon auszugehen war, dass der Verein nicht mehr existent ist. Mittlerweile hat der Verein beantragt, die erfolgte Amtslöschung aufzuheben. Die Wiedereintragung beziehungsweise die Löschung der Amtslöschung steht unmittelbar bevor.

b) Welche Schritte sind gegebenenfalls im Vorwege der Löschung eingeleitet worden und welche Reaktionen gab es daraufhin seitens des Vereins?

c) Wann sind diese Schritte jeweils erfolgt (bitte chronologisch auflisten)?

Nach Ablauf der Amtszeit des ­ nach Aktenlage ­ zuletzt gewählten Vorstands wurde der Verein mit Schreiben vom 23. Februar 2009 auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und aufgefordert, ein entsprechendes Protokoll über eine erfolgte Neuwahl des Vorstands einzureichen, sowie gegebenenfalls erfolgte Änderungen in der Besetzung des Vorstands in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Eine Reaktion erfolgte nicht.

Mit Schreiben vom 27. Mai 2009 wurde an die Erledigung des Schreibens vom 23. Februar 2009 erinnert. Eine Reaktion erfolgte auch darauf nicht.

Mit weiterem Schreiben vom 15. September 2009 wurde dem Verein mitgeteilt, dass aufgrund der ausbleibenden Reaktion auf die Anfragen der Eindruck bestehe, ein Vereinsbetrieb werde nicht mehr aufrechterhalten. Es wurde um entsprechende Stellungnahme und Angabe der Anzahl der Vereinsmitglieder gebeten (§ 72 BGB). Ferner wurde dem Verein mitgeteilt, dass aufgrund des entstandenen Eindrucks bei weiterer Untätigkeit mit der Einleitung eines Löschungsverfahrens von Amts wegen zu rechnen sei. Es erfolgte abermals keine Reaktion.

d) An welche Anschrift ist der Schriftverkehr mit dem Verein dabei gerichtet worden?

Der Schriftverkehr ist seitens des Bezirksamtes Hamburg-Mitte und des Vereinsregisters an die Vereinsanschrift Everlingweg 17, 22119 Hamburg, gerichtet worden.

e) Handelte es sich bei der Vereinsanschrift um die Anschrift einer natürlichen Person und wenn ja, welcher Person?

Nein.

f) War die Löschung rechtmäßig?

Wenn nein, wie ist der aktuelle Status des Vereins?

Ja. Nach der Verfahrenspraxis des Vereinsregisters war seinerzeit davon auszugehen, dass der Verein zu löschen sei, weil aufgrund der fehlenden Reaktionen auf die diversen Schreiben anzunehmen war, dass der Verein tatsächlich nicht mehr besteht.

Es war somit gemäß § 395 fortfolgende Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Verfahren der Amtslöschung einzuleiten.

2. Aus welchen Mitgliedern bestand der Vorstand des Vereins Jugendzentrum Horner Geest e.V. in den Jahren 1992 bis 2010? Haben die genannten Personen zurzeit politische Ämter inne und wenn ja, welche?

Ab 1992: Johannes Kahrs, Jörn Lüttjohann, Arne Hinkelmann, Sascha Freitag, Heinrich Gatermann und Guido Löbbering.

Ab 1994: Michael Neumann, Tanja Bestmann, Maren Hartmeier, Eiko Zuckschwerdt und Lars Witteck.

Ab 1996: Michael Neumann, Hansjörg Schmidt und Tanja Bestmann.

Ab 1998: Ralph Ottenburg, Wolf-Erich Latzel und Michael Neumann.

Ab 1999: Ralph Ottenburg, Carsten Heeder, Wolf-Erich Latzel, Carola Knott, Stefan Freitag und Alexander Krüger.

Ab 2001: Hansjörg Schmidt, Kay Piepenbrink und Conny Ascher.

Ab 2006 bis heute: Hansjörg Schmidt, Khalil Bhawar und Paul Kleszcz.

Im Rahmen der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen erteilt der Senat keine Auskünfte über Mitglieder anderer Verfassungsorgane. Im Übrigen konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden, welche der genannten Personen gegenwärtig andere politische Ämter inne haben.

3. Welche einzelnen Zahlungen hat der Jugendzentrum Horner Geest e.V. seitens der Stadt jeweils wann und zu welchem Zweck in den Jahren 2005 bis 2010 erhalten?

Bitte Datum und Höhe der Zahlung angeben.

Die Auszahlungen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte an den Jugendzentrum Horner Geest e.V. für die Durchführung der Kinder- und Jugendarbeit sind der Anlage zu entnehmen. Ob darüber hinaus in den vergangenen sechs Jahren auch Auszahlungen weiterer staatlicher Stellen für andere Zwecke vorgenommen wurden, konnte in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

4. Wer war Kontoinhaber des Kontos, auf welches die Überweisungen für den Jugendzentrum Horner Geest e.V. vorgenommen wurden?

Kontoinhaber war der Träger Jugendzentrum Horner Geest e.V.

5. Welche Schreiben hat das Bezirksamt Hamburg-Mitte gegebenenfalls von anderen Behörden in Bezug auf die Auszahlung von Überweisungen an den Verein Jugendzentrum Horner Geest e.V. wann erhalten? Bitte die Vorgänge einzeln mit Datum, Verfasser, Adressat und Inhalt auflisten.

6. Welche Reaktionen seitens des Bezirksamts sind zu den Hinweisen anderer Behörden bezüglich der Auszahlungen ergangen? Bitte ebenfalls einzeln mit Datum, Verfasser, Adressat und Inhalt auflisten.

Die Auswertung des gesamten Schriftverkehrs ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

7. Sind die Auszahlungen unter Punkt 5. nach jetziger Erkenntnis und Rechtsauffassung des Senats jeweils rechtmäßig erfolgt?

a. Handelte es sich bei der Durchführung der Auszahlungen um eine Ermessensfrage?

b. Auf welcher rechtlichen Grundlage geschah dies?

8. Hat der Senat gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen, um die Zuwendungspraxis des Bezirks Hamburg-Mitte zu prüfen und wenn ja, welche?

a. Welche Gründe gab es gegebenenfalls hierfür?

b. Hatte dies Folgen?

Wenn ja, welche?

Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

9. Laut einem Bericht des „Hamburger Abendblatts" hat der Vorsitzende des Jugendzentrum Horner Geest e.V. dem Jugendamt mündlich die Gründe für eine Weiterzahlung dargelegt. Ist dem Senat die Entscheidungsgrundlage für die Weiterzahlung bekannt?

Nach Auskunft des zuständigen Bezirksamtes wurde als Entscheidungsgrundlage die Mitteilung des Vereinsvorsitzenden über seine Aktivitäten zur Wiederaufnahme in das Vereinsregister herangezogen. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen.

10. Welche Schritte sind nach geltendem Recht zur Eröffnung eines Bankkontos durch einen eingetragenen Verein notwendig? Ist die Löschung eines Vereins mit der Weiterführung eines Bankkontos auf den gelöschten Verein rechtmäßig vereinbar?

Es existieren keine bindenden gesetzlichen Vorgaben zur Eröffnung eines Bankkontos durch einen eingetragenen Verein. Interne Richtlinien führen zu einer unterschiedlichen Handhabung der einzelnen Kreditinstitute.

Mit der Löschung im Vereinsregister verliert ein Verein seine Rechtsfähigkeit. Ob die Kreditinstitute auch Vereinen, die nicht im Vereinsregister registriert sind, Bankkonten einrichten, kann vom Senat nicht beantwortet werden.