Krankenhausplan

Berücksichtigung von Qualitätskriterien in der Krankenhausplanung:

Mit der GKV-Reform im Jahre 2004 wurden alle Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, Qualitätsmanagement-Systeme einzuführen (siehe hierzu Beschluss des GBA vom 17.08.2004 gem. § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB V über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser).

Darüber hinaus gibt es für Krankenhäuser eine Berichts- und Veröffentlichungspflicht. Das heißt, die Krankenhäuser mussten erstmals im Jahr 2005 einen so genannten Qualitätsbericht erstellen. Die Berichte, die im Internet veröffentlicht werden, sollen der Information von Patientinnen und Patienten und Versicherten dienen; für die Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen stellen sie eine Orientierungshilfe dar, um Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und Patientinnen und Patienten geeignete Krankenhäuser zu empfehlen. Die Berichte geben Auskunft über das Leistungsspektrum, insbesondere welche operativen Eingriffe wie oft durchgeführt werden, allerdings nur für die häufigsten Diagnosen, und informieren über hausindividuelle Aktivitäten des Qualitätsmanagements und die verantwortlichen Qualitätsmanager.

Basis des Qualitätsmanagements in Krankenhäusern ist es, kontinuierlich Abläufe und Methoden in der Patientenversorgung zu verbessern. Bereits in den vergangenen Jahren - bevor viele Maßnahmen gesetzlich festgeschrieben wurden - wurden die Verfahren des Qualitätsmanagements immer wieder an die aktuelle Situation im Gesundheitswesen angepasst.

Im SGB V wurde nicht nur verankert, dass jedes Krankenhaus ein Qualitätsmanagementsystem installieren, sondern auch entsprechend ausgebildete Qualitätsmanager einsetzen muss. Manche Krankenhäuser, unabhängig von ihrer Trägerschaft, fördern bereits eine langjährige Kultur des Qualitätsmanagements. Qualitätsmanagementsysteme werden dort insbesondere als Organisationsinstrument genutzt, um Leistungsprozesse zu optimieren.

Qualitätsmanagementsysteme und Zertifizierungsverfahren

Von Relevanz für die Krankenhäuser und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen sind aktuell folgende verschiedene Qualitätsmanagementansätze wie KTQ (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen), JCAHO (Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisation), pCC (proCum Cert) EFQM-Modell für Excellence (European Foundation for Quality Management) und DIN EN ISO 9001:2000.

Diese Verfahren sind krankenhausspezifische Instrumente zur Schaffung von Transparenz der vorhandenen Struktur- und Prozessqualität, sie prüfen nicht die Ergebnis-/ Behandlungsqualität. Wenn eine Einrichtung das EFQM-Verfahren durchläuft, kann sie sich um einen nationalen oder europäischen Qualitätspreis bewerben. Die DIN EN ISO und die JCAHO nutzen Auditierung oder Zertifizierung genannte Prüfansätze. Die Zertifizierungen nach KTQ oder nach pCC sind speziell auf das Gesundheitswesen ausgerichtete Verfahren. Die Gültigkeitsdauer der verliehenen Prüfurkunden oder Zertifikate beträgt in der Regel 3 Jahre. Um die Prüfurkunden darüber hinaus führen zu können, muss die Einrichtung rezertifiziert werden oder sich einem Audit unterziehen.

Krankenhausplan 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg

Die 72. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat 1999 Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen verabschiedet, die im Konsens mit den wesentlichen Beteiligten im Gesundheitswesen entwickelt wurden. Mit der Qualitätsstrategie wurden für einen Zeithorizont von ca. fünf Jahren die Erwartungen der Gesundheitsministerkonferenz und der Beteiligten in Form von Qualitätszielen formuliert. Sowohl in der praktizierenden Medizin, in der Pflege und in der Wissenschaft als auch in der Politik und Administration erlangte dieser Beschluss der GMK in vielen Bereichen normsetzenden Charakter für die Qualitätsentwicklung. Viele der 1999 formulierten zukunftsgerichteten Einzelziele konnten zwischenzeitlich zum Teil oder weitgehend realisiert werden. Die GMK hat deshalb 2004 der AOLG den Auftrag zu einer Fortschreibung erteilt. Die AOLG hat daraufhin Perspektiven für die Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie erstellt und mit den wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens abgestimmt. Diese neu formulierten Ziele verstehen sich als Leitbild für eine zukünftige Qualitätsstrategie bis zum Jahr 2011.

Bundesrechtliche und weitere Vorgaben für Qualitätssicherungsinstrumente im stationären Bereich Aktuell gibt es folgende Grundlagen: Regelungen zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung. Im Einzelnen sind insbesondere nachstehende Normen einschlägig (SGB V):

- § 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

- § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung

- § 137 Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung. Ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder sind nach der Regelung des

- § 137 Abs. 3 SGB V möglich.

§ 137a Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität.

- § 137b Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin

- § 137c Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus

- § 139a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Daneben existieren Vorgaben zur Strukturqualität innerhalb des DRG-Systems (OPSSchlüssel, insbesondere zu den Komplexbehandlungen) sowie Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften.

Der GBA definiert die Begriffe Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität wie folgt: Strukturqualität beschreibt die Qualität der Leistungserstellung und umfasst die personellen Voraussetzungen, d. h. den Facharztstandard, die technische Ausstattung einer Institution, die räumlichen Gegebenheiten und die Ablauforganisation. Die Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen, Qualitätszirkeln und Weiterbildungsveranstaltungen sind weitere Indikationen für eine Strukturqualität.

Prozessqualität beschreibt sämtliche diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen innerhalb eines Versorgungsablaufes, die unter Berücksichtigung der individuellen Krankheitsmerkmale eines Patienten ergriffen werden oder nicht.

Krankenhausplan 2015 der Freien und Hansestadt Hamburg stellt sich somit die Frage nach dem „Wie" der Behandlung und bezieht sich direkt auf medizinische Fragen.

Ergebnisqualität bezieht sich auf das Behandlungsergebnis. Die Beurteilung von Ergebnisqualität einer Behandlung hängt in hohem Maße davon ab, ob deren Zielsetzung erreicht wurde. Wichtig dabei ist die Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Behandlung und das erreichte Ergebnis.

Entwicklungen/Tendenzen Bundesebene:

Die Kostenträger und Leistungserbringer erproben zurzeit verschiedene Ansätze zur Messung und Bewertung von (Ergebnis-)Qualität.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIDO) verwendet PatientInnendaten eigener Versicherter auf Basis des § 301 SGB V (Abrechnungsdaten).

Die Helios Kliniken GmbH verwendet bereits vorhandene KH-interne Routinedaten zu ausgesuchten Indikationen (§ 21 KHEntgG).

Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit erhebt medizinisch inhaltliche Daten zu ausgesuchten Krankheitsbildern (z.B. ambulant erworbene Pneumonie) per Fragebogen.

Die von der BQS entwickelten Qualitätsindikatoren mit der verpflichtenden Veröffentlichung im Qualitätsbericht sind ein erster Schritt in Richtung einer transparenten Ergebnisqualitätsmessung. In der Öffentlichkeit wird zunehmend diskutiert, inwieweit Qualitätskriterien vergütungsrelevant sein können (pay-for-performance „P4P", non-pay-for-non-performance „NP4NP"). Hier gibt es erste Ansätze im Ausland aber auch in der Bundesrepublik (integrierte Versorgungsmodelle nach § 140 b SGB V, z. B. AOK Hessen im Bereich der Endoprothetik im Zusammenhang mit der Regelung des § 140 d Abs. 4 SGB V). Gleichzeitig setzt sich die Erkenntnis durch, dass Qualitätskriterien sektorenübergreifend betrachtet werden müssen.

Die jüngste Gesundheitsreform (GKV-WSG) hatte mit § 137 a SGB V (Umsetzung der Qualitätssicherung und Darstellung der Qualität) den GBA beauftragt, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine fachlich unabhängige Institution zu beauftragen, um Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Diese sollen möglichst sektorenübergreifend angelegt werden. Betroffen sind unter anderem der ambulante und stationäre Bereich, das ambulante Operieren, die ambulante Behandlung im Krankenhaus und die Disease Management Programme (DMP).