Jugendgewalt ­ Messerstecherei an einer Schule in Bramfeld

Einem 14-jährigen Jugendlichen wird vorgeworfen, einen Mitschüler am Vormittag des Montags, 22. November 2010, in der Ganztagsschule Hegholt mit einem Küchenmesser verletzt zu haben, das er sich während der Unterrichtszeit aus der Wohnung seiner Familie besorgt haben soll. Vorangegangen war ein Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer während des Unterrichts.

Wir fragen den Senat:

1. Wie stellt sich der Sachverhalt nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen im Einzelnen dar?

Der Beschuldigte und das spätere Opfer sollen sich während des Unterrichts in der achten Klasse gestritten, gegenseitig beleidigt und getreten haben.

Nach Auskunft der Schule stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse 8c wurden am Morgen des 22. November 2010 einige Minuten vor Unterrichtsbeginn von der Lehrkraft in den Klassenraum gelassen. Die Schülerinnen und Schüler ordneten vor Stundenbeginn ihre Unterrichtsutensilien, die Lehrkraft platzierte in dieser Zeit ihre eigenen Materialien und führte noch kurze Gespräche mit einigen Schülerinnen und Schülern.

Während dieser Zeit haben sich nach Aussage von Mitschülern der später Beschuldigte und das spätere Opfer im hinteren Bereich des Klassenraums mit leichten Fußtritten traktiert und verbal provoziert. Die Mitschülerinnen und Mitschüler haben diese Situation nicht ernst genommen. Da darüber hinaus nach Aussage der Mitschülerinnen und Mitschüler diese verbale Auseinandersetzung in normaler Gesprächslautstärke geführt wurde, wurde die Auseinandersetzung nicht als bedrohlich empfunden. Aus diesem Grund wurden von ihnen weder die anwesende Lehrkraft noch andere erwachsene Dritte benachrichtigt. Somit hat kein Erwachsener von der verbalen Auseinandersetzung erfahren.

Die Klassenlehrerin hat mit Beginn der Englischstunde die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler überprüft und das Fehlen der beiden Schüler bemerkt. Auf Nachfrage konnten die anwesenden Schülerinnen und Schüler der Lehrkraft keine Auskunft über den Verbleib der beiden Schüler geben. Das spätere Opfer kam nach etwa 15 Minuten in den Unterricht zurück, der später Beschuldigte nicht.

Nach Beendigung der Doppelstunde Englisch gingen alle Schülerinnen und Schüler in die Pause. Nach Aussage mehrerer Mitschülerinnen und Mitschüler begegneten sich Beschuldigter und Opfer im Treppenhaus; nach kurzem Wortwechsel stieß der Beschuldigte mit einem Küchenmesser dem Opfer in den linken Oberschenkel.

Eine Lehrkraft hat dem Beschuldigten dann das Messer abgenommen und der Polizei übergeben. Polizei und ein Rettungswagen ergriffen weitere Maßnahmen.

Der Beschuldigte wurde sofort vom Schulunterricht suspendiert. Es erfolgte umgehend eine verantwortliche polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten im Beisein der Erziehungsberechtigten. Darüber hinaus wurde eine Gefährderansprache vorgenommen und polizeiliche uniformierte Präsenz durch einen Cop4U an der Schule sichergestellt.

Zeugenvernehmungen ergaben keine Hinweise darauf, dass weitere Personen die Drohung/Ankündigung gehört haben.

a) Ist es bereits in der Vergangenheit zu verbalen oder körperlichen Auseinandersetzungen dieser Schüler gekommen, inwiefern und wie hat die Schule darauf reagiert?

Nach Aussage der Schule ist darüber nichts bekannt. Der Polizei liegen hierzu ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

b) Welche Erkenntnisse gibt es mittlerweile über Hintergründe und Anlass der Auseinandersetzung am Morgen des 22. November 2010, wer den Streit begonnen hat?

Über die Hintergründe und den Anlass der Auseinandersetzung kann abschließend noch keine Auskunft erteilt werden, die Schule ist noch um die weitere Aufklärung der Vorkommnisse bemüht.

c) Welches Fach wurde unterrichtet, wie viele Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und gegebenenfalls Dritte waren bei der Auseinandersetzung zugegen und wie haben die anwesenden Erwachsenen reagiert?

d) Wurden Vorsichtsmaßnahmen für den Fall getroffen, dass die Schüler im Laufe des Tages erneut in Streit geraten?

Wenn nein, warum wurde dies nicht für notwendig gehalten?

Wenn ja, welche Maßnahmen wurden von wem ergriffen?

In der Pause soll der beschuldigte 14-jährige Schüler dem späteren Opfer gedroht haben, er werde ein Messer holen.

a) Hat nur das spätere Opfer diese Ankündigung gehört, waren weitere Schülerinnen und Schüler Zeugen der Äußerung oder haben auch Lehrkräfte oder andere erwachsene Dritte diese Drohung wahrgenommen?

b) Haben Schüler Erwachsene (Lehrkräfte oder Dritte) auf die Ankündigung des Beschuldigten hingewiesen und wann ist dies gegebenenfalls geschehen?

c) Wann genau haben jeweils welche Erwachsenen von der Ankündigung des Schülers, er werde sich ein Messer besorgen, erfahren, und was haben sie jeweils unternommen?

Siehe Antwort zu 1.

Der beschuldigte Schüler soll tatsächlich ein Messer aus der Wohnung seiner Familie geholt und dem Opfer damit vor der Tür des Klassenzimmers aufgelauert haben.

a) Wie weit ist die elterliche Wohnung von der Schule entfernt und welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob er sie bereits in der Vergangenheit während der Schulzeit aufgesucht hat?

Die elterliche Wohnung ist circa 5 Minuten Fußweg entfernt. Die Schule hat keine weiteren Erkenntnisse darüber, ob der Schüler die Wohnung bereits in der Vergangenheit während der Pausenzeiten aufgesucht hat. Im Übrigen siehe die Antwort zu

a).

b) Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob und welche Familienmitglieder in der Wohnung waren, als der Schüler sie aufsuchte?

Die Mutter des Beschuldigten befand sich in der Wohnung.

c) Wie lange dauerte das Fehlen des Schülers an, in wie vielen Unterrichtstunden war er nicht zugegen? Welches Fach wurde dabei unterrichtet?

Der Beschuldigte war in den ersten beiden Unterrichtsstunden nicht zugegen. Im Übrigen siehe die Antwort zu 1., 1.1, 1.1 c), 1.1 d) und 1.2 a) bis 1.2 c).

d) Wurde die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Unterrichtsstunde(n) überprüft?

Soweit nein, weshalb nicht?

Soweit ja, warum ist das Fehlen des Jungen nicht aufgefallen?

Ja, siehe auch die Antwort zu 1., 1.1, 1.1 c), 1.1 d) und 1.2 a) bis 1.2 c).

e) Blieb das Fehlen des Schülers in der Unterrichtsstunde unbemerkt? Hat es derartige Hinweise an die Lehrkraft gegeben, etwa des Opfers oder anderer Mitschüler?

Nein, siehe auch die Antwort zu 1., 1.1, 1.1 c), 1.1 d) und 1.2 a) bis 1.2 c).

f) Wann genau ist wem aufseiten der Lehrkräfte bewusst geworden, dass der beschuldigte Schüler nicht anwesend war? Wurden daraufhin Maßnahmen getroffen und welche?

Das Fehlen des Schülers fiel der Lehrkraft zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde auf (siehe auch die Antwort zu 1., 1.1, 1.1 c), 1.1 d) und 1.2 a) bis 1.2 c). Entsprechend den Regelungen in der Absentismusrichtlinie beabsichtigte die Lehrkraft, die Mutter des Beschuldigten in der ersten großen Pause zu benachrichtigen.

Als das Opfer aus der Klasse kam, soll ihm der vor dem Klassenraum auf den Jungen wartende Beschuldigte das Messer in den Oberschenkel gestochen haben.

a) Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten, wie lange dauerte der Krankenhausaufenthalt und wie geht es ihm heute?

Das Opfer erlitt eine circa 3 cm lange Schnittwunde am linken Oberschenkel, die Wunde wurde ambulant im Krankenhaus versorgt. Nach Aussage der Mutter hat der Schüler jetzt nur noch leichte Wundschmerzen.

b) Um was für ein Messer handelte es sich bei der Tatwaffe? War es ein kleines oder großes Küchenmesser? Sofern es kein Küchenmesser war, welche Erkenntnisse gibt es darüber, woher es stammte?

Es handelt sich um ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 9 cm.

c) Gibt es Anhaltspunkte, dass das Opfer oder andere Mitschüler an jenem Vormittag Messer oder andere Waffen mit sich führten?

d) Gibt es Anhaltspunkte für einen Konsum von Alkohol oder Drogen bei dem Beschuldigten oder dem Opfer?

Nein.

Im Anschluss an die Geschehnisse sollen die Erziehungsberechtigten beider Schüler informiert worden sein.