Wiedereingliederungshilfe

Das Bezirksamt Wandsbek ist federführend in der Freien und Hansestadt Hamburg für die Eingliederungshilfe und ist dazu mit einem Fachamt ausgestattet. Aufgabe des von der BSG in die Bezirke ausgelagerten Dienstes ist die Unterstützung von zum Beispiel Menschen mit schweren Behinderungen bei der Eingliederung in das Alltagsleben beziehungsweise die Ermöglichung eines möglichst langen Lebens im gewohnten Wohnumfeld.

Es häufen sich zunehmend Beschwerden, dass das Fachamt nicht in der Lage ist, die Zahl an Anträgen in adäquater Zeit abzuarbeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Im Zuge der Entflechtung von ministeriellen und Durchführungsaufgaben bei den Fachbehörden sind Ende 2008 auch die Durchführungsaufgaben der Eingliederungshilfe aus der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) auf die bezirkliche Ebene übertragen worden. Dazu ist am 1. Januar 2009 das Fachamt Eingliederungshilfe beim Bezirksamt Wandsbek neu gegründet worden.

Neben der Übertragung der bisherigen Aufgaben der Eingliederungshilfe aus der BSG ist zudem mit der Qualifizierung eines Fallmanagements auch in der ambulanten Eingliederungshilfe, zunächst in Form eines Projektes, begonnen worden. Damit soll auch in der ambulanten Eingliederungshilfe der Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderungen auf Erstellung von Gesamtplänen und die Beteiligung daran kompetent erfüllt werden. Da der Aufbau des ambulanten Fallmanagements schrittweise erfolgte, sind bis 30. Juni 2010 Gesamtplanverfahren in der ambulanten Eingliederungshilfe auf Neuanträge beschränkt. Seit dem 1. Juli 2010 werden Gesamtpläne auch bei Folgeanträgen der ambulanten Eingliederungshilfe in Auftrag gegeben.

Das Fachamt Eingliederungshilfe hat zwei Abteilungen:

Die Erstellung von Gesamtplänen gemäß § 58 SGB XII für Antragsteller/Menschen mit Behinderungen ist eine wesentliche Aufgabe des sozialpädagogischen Fachdienstes des Fachamtes (Fallmanagement), der dazu von den für die sozialhilferechtliche Bearbeitung verantwortlichen Grundsicherungs- und Sozialämtern (GS) der Bezirksämter beauftragt wird.

Die sozialhilferechtliche Abteilung des Fachamtes ist zuständig für die Anträge auf Eingliederungshilfe nach §§ 53 bis 60 SGB XII, für die das Fachamt Eingliederungshilfe selbst zuständig ist. (Leistungen in teilstationären und vollstationären Einrichtungen und für Personen, die Leistungen in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten außerhalb Hamburgs (§ 98 Absatz 5 SGB XII) erhalten, sowie für Hilfe zur Pflege nach §§ 61 bis 66 SGB XII bei vollstationärer Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen außerhalb Hamburgs.)

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2007 bis 2010 durch das Fachamt Eingliederungshilfe bearbeitet? Bitte jährlich darstellen.

2. Wie viele Fälle wurden im Jahresverlauf 2010 durch das Fachamt Eingliederungshilfe bearbeitet? Bitte monatsweise darstellen.

Daten liegen nur für 2009 und 2010 vor.

Im Jahr 2009 wurden sozialhilferechtlich monatlich durchschnittlich 8.756 Fälle in eigener Zuständigkeit, im Fallmanagement jährlich 7.356 Fälle bearbeitet.

3. Wie viele Anträge wurden in den Jahren 2007 bis 2010 gestellt?

Anträge auf Eingliederungshilfe sind in den GS-Dienststellen der Bezirke zu stellen.

Nur Anträge von Leistungsberechtigten, die sich außerhalb Hamburgs befinden, können direkt in der sozialhilferechtlichen Abteilung des Fachamtes gestellt werden. Diese werden statistisch nicht erfasst.

Anträge auf Eingliederungshilfeleistungen, die einen Gesamtplan nach § 58 SGB XII erfordern, werden an den sozialpädagogischen Fachdienst des Fachamtes weitergeleitet. Dieser wurde in 2009 insgesamt in 9.359 Fällen mit der Erstellung eines Gesamtplans beauftragt; in 2010 (bis Oktober 2010) in 12.784 Fällen.

4. Wie viele Anträge wurden im Jahresverlauf 2010 gestellt? Bitte monatsweise darstellen.

Hinsichtlich der Antragszahlen zur sozialhilferechtlichen Abteilung siehe Antwort zu 3.

5. Wie viele offene Anträge liegen zum Stichtag 15.11.2010 unbearbeitet oder nicht abschließend beschieden im Fachamt Eingliederungshilfe vor?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst.

Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Im sozialpädagogischen Fachdienst liegen 2.059 noch nicht abschließend beschiedene Aufträge für Gesamtplanverfahren vor (Stand: 15. November 2010).

6. Über wie viele Planstellen verfügt das Fachamt Eingliederungshilfe in Wandsbek?

Das Fachamt Eingliederungshilfe verfügt über 127,52 Planstellen.

Im Projekt zum Aufbau eines ambulanten Fallmanagements werden zusätzlich 15 Stellen eingesetzt.

7. Wie viele Stellen sind derzeit besetzt? Sofern nicht alle Stellen besetzt sind, bitte darstellen, warum diese derzeit nicht besetzt sind und zu welchem Zeitpunkt mit einer Nachbesetzung zu rechnen ist.

Es sind (Stand 26. November 2010) 120,67 Stellen (Beschäftigungsvolumen) besetzt.

Darüber hinaus befinden sich derzeit nicht besetzte Stellen im Nachbesetzungsverfahren.

8. Ist es Aufgabe der Mitarbeiter des Fachamtes Eingliederungshilfe, die Antragsteller in ihrem direkten Wohnumfeld aufzusuchen?

a. Wenn ja, kann dies in allen Fällen gewährleistet werden?

Falls nein, warum nicht?

Hausbesuche erfolgen durch den sozialpädagogischen Fachdienst im Rahmen des Gesamtplanverfahrens nur auf Wunsch der Antragstellenden. Die Zugehörigkeit zum Personenkreis § 53 SGB XII muss vorher vom Amtsarzt festgestellt worden sein. Der Gesamtplan wird unter Beteiligung des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin erstellt. Es findet in der Regel ein Gespräch mit dem Antragsteller beziehungsweise der Antragstellerin statt, an dem auch andere Beteiligte (zum Beispiel Eltern, rechtliche Betreuer, Landesärztin, Vertrauensperson) teilnehmen. Darüber hinaus werden schriftliche Unterlagen einbezogen (zum Beispiel amtsärztliche Stellungnahmen, Sozialberichte, Schwerbehindertenbescheid, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen).

b. Wenn nein, auf welchen Grundlagen beurteilen die Mitarbeiter die Gewährung von Eingliederungshilfen?

Entfällt.

9. Über welche Qualifikationen und Voraussetzungen verfügen die Mitarbeiter im Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sozialhilferechtlichen Fachdienst verfügen in der Regel über eine abgeschlossene Ausbildung zur beziehungsweise zum Verwaltungsfachangestellten oder bei Beamtinnen und Beamten über die erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im sozialpädagogischen Fachdienst verfügen in der Regel über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder einen vergleichbaren Abschluss (zum Beispiel Diplom-Pädagoge, Psychologe oder CaseManager).

10. Wie viele Stellen sind in den übrigen Bezirksämtern unmittelbar mit der Eingliederungshilfe befasst? Bitte nach Bezirken und Planstellen darstellen sowie gegebenenfalls aufführen, wenn Stellen nicht vollständig besetzt sind.

Im Rahmen der ganzheitlichen Sachbearbeitung in den Sozialen Dienstleistungszentren und den GS-Dienststellen der Bezirke nehmen alle Sozialhilfesachbearbeiter auch Aufgaben der Eingliederungshilfe wahr. Dies erfolgt in unterschiedlichen Prozentanteilen. Deshalb ist eine Spezifizierung der ausschließlich mit Eingliederungshilfen befassten Stellenanteile in der Regel nicht möglich.

Dasselbe gilt für die Gesundheitsämter (GA) der Bezirke. Hier sind verschiedene Abteilungen (Sozialpsychiatrischer Dienst, Jugendpsychiatrischer Dienst, Körperbehindertenberatung) in unterschiedlichen prozentualen Anteilen mit Eingliederungshilfeleistungen befasst.

Die Bezirksämter können daher nur unterschiedliche oder gar keine Angaben über die Anzahl der Stellen machen, die mit Eingliederungshilfeleistungen befasst sind. Die Bezirksämter, die Angaben machen konnten, haben in der Regel die gesamte Anzahl von vorhandenen Sozialhilfesachbearbeiterstellen beziehungsweise GA-Stellen (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter) angegeben.