Dabei war ein über etwa 1 Meter tiefes und rund 15 Quadratmeter großes Loch

Einsackungen nach Tunnelarbeiten in Osdorf (II): Wodurch wurde dies verursacht? Wie kann verhindert werden, dass sich dies bei der Untertunnelung der Wohngebiete wiederholt?

Nach Tunnelarbeiten für einen Röntgenlaser der Forschungseinrichtung DESY hat sich der Boden einer Pferdekoppel im Stadtteil Osdorf abgesenkt.

Dabei war ein über etwa 1 Meter tiefes und rund 15 Quadratmeter großes Loch entstanden.

DESY hatte per Pressemitteilung am 16.11.2010 mitgeteilt, dass diese Erdabsenkung durch ein Zusammentreffen „mehrerer außergewöhnlicher geologischer Umstände" verursacht wurde und dass die Tunnelarbeiten regulär weiterlaufen. Vor Ort sorgt diese Mitteilung nicht nur für Beruhigung: Das sogenannte unerwartete Zusammentreffen geologischer Umstände wäre wiederholbar. Sollte dies unter dicht bebautem Wohngebiet passieren, dann würde die Bevölkerung wohl nicht wie hier mit dem Schrecken davonkommen.

Noch ist unklar, ob diese Absenkungen durch die Tunnelarbeiten verursacht wurden oder ob hier gegebenenfalls auch eine Auswirkung von einer Deformation an einem unterirdischen Salzstock als Ursache festzumachen ist.

Daher fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der „European XFEL GmbH", in deren Auftrag das „Deutsche Elektronen-Synchrotron (DESY)" die Tunnelarbeiten für den Bau des Freie-Elektronen-Röntgenlasers betreibt, und des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wie folgt:

1. Welche Auflagen gab es hinsichtlich der Untersuchung der geologischen Formationen und geologischen Zusammenhänge im Rahmen des XFELProjekts für DESY?

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens musste ein hydrogeologisches Gutachten vorgelegt werden.

2. Wer hat die städtische Bauaufsicht übernommen?

Gemäß dem zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig Holstein geschlossenen Staatsvertrag über die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines Freie-Elektronen-Lasers im Röntgenlaserbereich (HmbGVBl. Nummer 51, S. 460 fortfolgende vom 10. Dezember 2004) wurde die Bauaufsicht für die unterirdischen Bauwerke des XFEL dem Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld, jetzt Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übertragen.

3. Welche Überwachungsmethode ist gezielt auf die Vermeidung von Erdabsenkungen ausgerichtet?

Neben einer redundant installierten Kontrolle des Druckes des Stützmediums für die Ortsbrust, des Verpressdrucks und des Verpressvolumens für die reguläre Verfüllung des Ringspalts zwischen Betonröhre und Erdreich sowie der Überwachung und Aufzeichnung aller relevanten maschinentechnischen Parameter werden wiederholt auch Kontrollmessungen im Bereich der Vortriebstrasse durchgeführt.

4. Hat die zuständige Bauprüfabteilung die Bauausführung von DESY selber überwacht?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht und an wen wurde dies delegiert?

Für die örtliche Überprüfung ist die Prüfgemeinschaft Ingenieurbüro Prof. Duddeck und Partner GmbH vom LBEG eingesetzt worden. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

5. Wer überwacht bei der Bohrung das Volumen der entnommenen Gesteine?

6. Wird ein Volumenabgleich zwischen Vortrieb und Gesteinsausbringung vorgenommen?

Wenn ja, durch wen und wie?

Wenn nein, warum nicht?

7. Erfolgt eine ständige Kontrolle der Volumenströme?

Wenn ja, durch wen und wie?

Wenn nein, warum nicht?

Die ausführende Baufirma „ARGE Tunnel XFEL" dokumentiert gegenüber dem Auftraggeber DESY arbeitstäglich im Rahmen von Vortriebsberichten. Dabei wird das theoretische Ausbruchsvolumen (Vortrieb) mit einer radiometrischen Volumenstrommessung und einer Gewichtsmessung am Austrag der Separieranlage verglichen.

8. Werden alle technisch möglichen Verfahren zur Vermeidung von Erdabsenkungen während der Vortriebsarbeiten (Volumenkontrolle, Schneidkopfüberwachung. Leistungskontrolle der Vortriebsmaschine oder andere Verfahren nach dem heutigem Stand der Technik) durchgeführt?

Wenn ja, welche Verfahren werden im Einzelnen genutzt?

Wenn nein, warum nicht?

Ja. Siehe Antwort zu 3.

9. Werden alle technisch möglichen Verfahren zur Vermeidung von Erdabsenkungen auch in unbebauten Abschnitten ausgeschöpft?

Wenn nein, warum nicht?

Ja.

10. Wie ist gesichert, dass diejenigen, welche die Prüfungen vornehmen, die entsprechenden fachlichen Qualifikationen besitzen? Welche Behörde und welches Amt überprüfen dies im Einzelnen?

Die Prüfungen werden von geschultem Fachpersonal (Schichtingenieur, Schildfahrer, Anlagenfahrer) mit entsprechender Berufserfahrung seitens des Auftragnehmers vorgenommen. Die von DESY beauftragte Bauüberwachung überzeugt sich stichprobenartig bei der Überwachungstätigkeit von der Qualifikation des eingesetzten Personals.

Die behördliche Überwachung wird vom LBEG wahrgenommen.

11. Warum haben die zuständigen Behörden nach dem entdeckten Erdeinfall die Baustelle nicht sofort stillgelegt?

Eine akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war nicht zu erkennen. Die Bodenabsenkung trat wahrscheinlich mit einer zeitlichen Verzögerung auf, der Tunnelvortrieb befand sich bei Feststellung der Absenkung bereits circa 80 Meter von der Absenkungsstelle entfernt. Der Tunnelabschnitt unterhalb der Bodenabsenkung war verbaut und nicht mehr einsehbar. Eine weitere Ausbreitung des Schadens war daher nicht zu vermuten.

12. Welche Auflagen haben die zuständigen Behörden aufgrund des Vorfalls DESY erteilt?

Die im Planfeststellungsbeschluss erteilten Auflagen werden grundsätzlich als ausreichend betrachtet. Aufgrund des Vorfalls ist DESY und der ausführenden ARGE durch das LBEG auferlegt worden, ein Konzept für eine verfeinerte Analyse der Vortriebsparameter (Geräuschentwicklung, Vortriebsgeschwindigkeit, Fördervolumen, Stützdruck, Verpressdruck oder Verpressmenge) vorzulegen.

13. Wurden alle Gebäude entlang der 3,4 Kilometer langen Gesamtstrecke des Tunnels (Schenefeld ­ Bahrenfeld) bereits im Vorfeld „beweisgesichert"?

Wenn ja, bei wie vielen Gebäuden, von welcher zuständigen Behörde und von welchen Einrichtungen? Bitte ausführen.

Wenn nein, warum nicht?

Nein, die Sicherung erfolgt zeitnah zu der Grundstücksunterfahrung.