Antragsstau und Wartezeiten beim Elterngeld

Mit Beantwortung meiner Kleinen Anfrage Drs. 19/6984 hat der Senat Antragsstaus und Wartezeiten bei Anträgen zum Elterngeld vor allem im Bezirksamt Wandsbek eingeräumt: Zum Stichtag 31.07.2010 betrug die durchschnittliche Wartezeit in Wandsbek 56 Tage und die Anzahl „noch nicht beschiedener Anträge" belief sich auf 740. Das Bezirksamt Wandsbek hatte schon im Juli 2007 die Federführung einer Arbeitsgruppe unter anderem zur Reduzierung der Bearbeitungszeiten bei Elterngeldanträgen.

Viele Eltern und insbesondere Alleinerziehende sind existenziell auf eine zügige Bearbeitung und Auszahlung des Elterngeldes angewiesen und können nicht Monate auf den Eingang des Geldes warten.

Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) heißt es in § 12 (1): „Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden. Diesen Behörden obliegt auch die Beratung zur Elternzeit." Thematisch zuständige Fachbehörde ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) ­ die Finanzbehörde übt die Aufsicht über die Bezirksämter aus.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Stellen stehen in den Hamburger Bezirken beziehungsweise Ämtern für die Beratung und Antragsbearbeitung zum Elterngeld aktuell zur Verfügung und wie viele dieser Stellen sind ­ jeweils ­ derzeit besetzt (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. Zur Unterstützung wird zusätzlich ein Asklepios-Rückkehrer eingesetzt.

2. Welche durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten für die Betroffenen bei der Bearbeitung ihrer Elterngeld-Anträge gibt es derzeit bei welchen der unter 1. gefragten Stellen (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. 19/128 und 19/6984)?

3. In der Drs. 19/6984 liefert der Senat durchschnittliche Wartezeiten zum damaligen Stand, schreibt aber gleichzeitig: „Die maximalen Wartezeiten werden statistisch nicht erfasst." Wie berechnet der Senat hier die durchschnittlichen Wartezeiten ohne die maximalen Wartezeiten zu kennen?

4. Wie lang waren diese Wartezeiten unter 2. zum 31.03.

Im IT-Verfahren zum Elterngeld ist eine Statistik zur Bearbeitungsdauer integriert. Die Angabe zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Tagen wird programmseitig erzeugt, nicht aber Angaben zur maximalen Wartezeit.

5. Wie hoch ist der „Antragsstau" (bitte jeweils: unbearbeitete Anträge sowie noch nicht abschließend bearbeitete Anträge) derzeit ­ jeweils ­ bei den unter 1. gefragten Stellen (bitte für die einzelnen Bezirke sowie Hamburg gesamt in Anlehnung an die Drs. 19/128 und 6984)?

Enthalten sind ebenso die Anträge der zweiten Elternteile, deren Ansprüche gegebenenfalls erst zukünftig entstehen.

6. Zudem antwortet der Senat in der Drs. 19/6984: „Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Geschäftsprozessoptimierung in den Elterngeldstellen" liegen seit April 2009 vor. Es wurde festgestellt, dass eine Reduzierung der Bearbeitungszeit nur in relativ geringem Umfang und in Abhängigkeit von der jeweiligen bezirklichen Aufbau- und Ablauforganisation durch die Optimierung von Arbeitsabläufen gesteuert werden kann. Eine Vereinfachung der zeitaufwendigen Einkommensermittlung in Form von nachvollziehbaren und rechtlich abgesicherten Pauschalierungen im Hinblick auf eine Reduzierung der Bearbeitungszeit wurde aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der ergänzenden Richtlinien als nicht umsetzbar bewertet."

Welche Schlussfolgerungen ziehen die BSG oder der Senat aus dieser Situation und wird der Senat sich über den Bundesrat oder bei der Bundesregierung direkt für ein vereinfachtes Verfahren einsetzen? Hat der zuständige Senator Wersich in dieser Angelegenheit das Gespräch mit der Bundesministerin gesucht?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht und wann wird Senator Wersich dies nachholen?

Der Senat hat sich für ein vereinfachtes Verfahren beim Elterngeldvollzug eingesetzt.

Er hat sich einer Bundesratsinitiative des Freistaates Bayern angeschlossen, die unter anderem zum Ziel hatte, die Einkommensermittlung durch Pauschalierung von Steuern und Abgaben zu erleichtern. Mit dieser Umstellung auf eine Berechnung des Nettoeinkommens mittels pauschaler Abgabensätze und fiktiver Steuern sollte eine Vereinfachung des Vollzugs durch die deutliche Verringerung der aus den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen zu bewertenden und zu übernehmenden Positionen erwirkt werden. Der Bundesrat beschloss diesen Gesetzentwurf (Drs. 884/09 vom 12. Februar 2010) einstimmig.

In ihrer Stellungnahme hat die Bundesregierung die Zielsetzung des Gesetzentwurfes zwar unterstützt. Allerdings hat sie Zweifel geäußert, ob die Pauschalisierung der Abzüge bei der Elterngeldberechnung insbesondere angesichts der gesetzlich geregelten Einführung des ELENA-Abrufverfahrens zum 01. Januar 2012 noch zweckmäßig ist (BT-Drs. 17/1221 vom 24. März 2010). Seitdem ruht das Gesetzgebungsverfahren.

Vor dem Hintergrund der jüngsten Entscheidung des Koalitionsausschusses (Bund), den zwingenden Beginn des ELENA-Abrufverfahrens um zwei Jahre (1. Januar 2014) zu verschieben, wird die zuständige Behörde im Rahmen der nächsten Bund-LänderBesprechung im Januar 2011 die Wiederaufnahme des eingangs erwähnten Gesetzgebungsverfahrens anregen.