Neue Unterkunftsräume für die Wasserschutzpolizeischule

Mit der Großen Bepackung beantragt der Senat in Drs. 19/7794 Anlage 11 die Freigabe von Planungsmitteln zur Schaffung neuer Unterkunftsräume für die Lehrgangsteilnehmer der Wasserschutzpolizeischule (WSPS) in Höhe von 300.000 Euro. Die Planung soll insgesamt 900.000 Euro kosten, das gesamte Projekt ist laut Senat mit 4,1 Millionen Euro veranschlagt.

Derzeit verfügt die Schule, an der sämtliche Beamtinnen und Beamten aller deutschen Wasserschutzpolizeien aus- und fortgebildet werden, über rund 110 Betten für die Unterbringung der Teilnehmer; diese werden an der WSPS mit Frühstück, Mittag- und Abendessen verpflegt.

Ich frage den Senat:

1. Inwieweit handelt es sich bei dem Projekt um einen Neubau, inwieweit um eine Ergänzung, Modernisierung oder um einen Ersatzbau?

Es handelt sich um eine Modernisierung mit dem Ziel der Schaffung von Einzelzimmern statt Doppel- und teilweise Dreifachzimmern mit eigener Sanitäreinrichtung statt Toiletten und Waschmöglichkeiten je Flur. Da die vorhandene Bausubstanz unter Denkmalschutz steht, kamen Ersatzbau beziehungsweise Neubau nicht infrage.

2. Wie viele Zimmer soll die Unterkunft künftig haben? Wird die Kapazität erweitert und gegebenenfalls warum?

Die Wasserschutzpolizeischule soll künftig über insgesamt 72 Zimmer mit 77 Betten verfügen; davon 13 Zimmer mit 18 Betten im sogenannten Haus B, das vom Umbau nicht betroffen ist.

Das zu modernisierende sogenannte Haus A, das im Übrigen auch die Verwaltung, die Küche und den Großteil der Hörsäle beherbergt, verfügt aktuell über 61 Zimmer, nach dem Umbau über 59 Zimmer.

3. Inwieweit wird sich die Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer verändern? Welche Standards werden die neuen Zimmer haben, die die alten nicht bieten?

Bisher sind im Haus A nur gemeinschaftliche Dusch- und Sanitäreinrichtungen vorhanden. Der Umbau erfolgt, um den in der Erwachsenenbildung üblichen Standard der Unterbringung in Einzelzimmern mit Nasszellen umzusetzen.

4. Welche Veränderungen sind bei den Räumlichkeiten für Verpflegung geplant?

Durch den Umbau werden einzelne Wände versetzt; die Grundfläche bleibt unverändert.

5. Wie viele Lehrgangsteilnehmer sind in den Jahren 2005 bis 2010 jeweils maximal gleichzeitig in der Unterkunft unterzubringen gewesen?

In der nachfolgenden Tabelle sind die maximal unterzubringenden Lehrgangsteilnehmer aufgeführt:

6. Wie lange dauern die unterschiedlichen Lehrgänge?

Zurzeit besteht das Lehrgangsangebot aus 35 verschiedenen Lehrgängen beziehungsweise Seminaren mit einer Dauer von drei Tagen bis zu 98 Tagen.

7. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernachten erfahrungsgemäß nicht in der Unterkunft, sondern in Hamburg oder im Umland (etwa in der eigenen Wohnung oder bei Dritten)? Grundsätzlich wird jedem Lehrgangsteilnehmer an der WSPS auch eine Übernachtungsmöglichkeit gestellt. Ob die Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihre Zimmer jeweils auch nutzen, wird nicht regelhaft erfasst.

8. Aus welchen Positionen setzt sich der Gesamtbetrag von über 4 Millionen Euro für die neue Unterkunft im Einzelnen zusammen? In welcher Höhe ist jeweils mit Kosten zu rechnen für einen etwaigen Grunderwerb und eine Erschließung, für das Gebäude, für die Baukonstruktion, für technische Anlagen, für die Zimmer, die Küchen, Restaurant et cetera, etwaige Außenanlagen, Sicherungsmaßnahmen, Nebenkosten und welche etwaigen weiteren Positionen? Welcher Betrag ist für Unvorhergesehenes eingeplant?

Es entstehen keine Kosten für Grunderwerb. Gemäß Kostenberechnung vom 10. Dezember 2009 sind folgende Kosten zu erwarten (in Euro):

Diese Berechnung enthält rund 300.000 Euro für Unvorhergesehenes in der Position

d) Baunebenkosten/Planung, die allerdings von der Haushaltskommission der Finanzminister der Länder bei ihrem Votum zum Haushaltsvoranschlag der Finanzministerkonferenz der Länder nicht zugrunde gelegt worden sind.

9. Trägt Hamburg die Kosten für die Baumaßnahmen allein? Inwieweit beteiligen sich andere Länder?

Die Wasserschutzpolizeischule wird länderübergreifend finanziert. An der Finanzierung sind 15 Bundesländer (ohne Thüringen, das über keine eigenständige Wasserschutzpolizei verfügt) beteiligt.

Der Verteilerschlüssel für die Finanzierung durch die einzelnen Länder richtet sich nach dem Vomhundertsatz, der sich ­ bezogen auf das jeweils vorletzte Jahr ­ aus der Sollstärke der Wasserschutzpolizei des jeweiligen Bundeslandes im Verhältnis zu den Sollstärken aller Bundesländer ergibt. Der Anteil Hamburgs beträgt zurzeit 16,82 Prozent.

10. Wem wird die Unterkunft gehören? Handelt es sich um ein Gebäude der Stadt, der IMPF, der HGV, der Polizei?

Gemäß Abkommen über die Aufgaben und Finanzierung der Wasserschutzpolizeischule stellt die Freie und Hansestadt Hamburg die vorhandenen Gebäude für die WSPS einschließlich Grund und Boden unentgeltlich zur Verfügung. Laut Grundbuchauszug ­ Stand 18. März 2009 ­ ist für die Liegenschaft „WSPS" die Hamburg Port Authority als Eigentümer eingetragen.

11. Wie ist die Finanzierung geregelt? Handelt es sich um einen Mietkauf?

Welche Kosten kommen gegebenenfalls nach Fertigstellung auf die Stadt zu?

Es handelt sich nicht um einen Mietkauf. Auf Hamburg entfallen zusätzlich die Bauunterhaltungskosten, die Hamburg mit seinem Anteil an der Gesamtfinanzierung des Betriebs der WSPS übernehmen wird. Im Übrigen siehe Antworten zu 8. und zu 9.