Politische Beratung für Bürgermeister Ahlhaus

Auf meine Anfrage Drs. 19/7934 hat der Senat Angaben zur Einstellung Herrn Andreas Fritzenkötters als „Berater für politische Grundsatzfragen des Ersten Bürgermeisters" gemacht, die Anlass zu Nachfragen geben. So lassen die bisherigen Angaben des Senats keinen Vergleich der Personalausstattung des Büros des heutigen Ersten Bürgermeisters mit dem seines Vorgängers zu. Daher frage ich den Senat:

1. Der Senat hat auf meine Anfrage erläutert, Herr Fritzenkötter werde für den Ersten Bürgermeister „anlassbezogene Aufgaben wahrnehmen, dabei politische Einschätzungen vornehmen und Strategien entwickeln, um den Bürgermeister bei seiner Tätigkeit zu unterstützen".

Gibt es in der Hamburger Verwaltung weitere Bedienstete, die lediglich „anlassbezogen" Aufgaben wahrnehmen, und um welche Funktionen in welchen Behörden handelt es sich?

Nein.

Wer entscheidet, ob es für den Berater „Anlass" gibt, Aufgaben wahrzunehmen? Obliegt es dem Ersten Bürgermeister, den Berater anzufordern, richtet sich der Anlass nach der Einschätzung des Beraters selbst oder werden die Anlässe von Dritten definiert, etwa vom Chef der Senatskanzlei?

Der Erste Bürgermeister und der Chef der Senatskanzlei.

Wer ist Vorgesetzter des Beraters in Grundsatzfragen? Ist der Leiter der Senatskanzlei weisungsbefugt?

Vorgesetzter ist der Erste Bürgermeister, der Chef der Senatskanzlei ist weisungsbefugt.

Woran sind die „politischen Einschätzungen" ausgerichtet, die der Berater vorzunehmen hat? Geht es um Landespolitik, um Parteipolitik, um Personalpolitik?

Themenbereiche sind die Landes- und die Hamburger Interessen berührende Bundespolitik.

Laut Senat ist das Arbeitsverhältnis mit dem Berater bis zum Ende der 19. Wahlperiode befristet; die Wahlperiode wird ­ wie die Amtszeit des Ersten Bürgermeisters (Artikel 35 HV) ­ aller Voraussicht nach am 9. März 2011 enden. Auf welche Zeiträume sind die Strategien ausgerichtet, die der Berater zur Unterstützung des Bürgermeisters entwickeln soll? Geht es um Wochen, Monate oder Jahre?

Die Beratung des Ersten Bürgermeisters in politischen Grundsatzfragen ist unabhängig von der konkreten Dauer einer Wahlperiode.

Welche Unterstützung wird der Berater bei seiner Aufgabe erhalten, politische Einschätzungen vorzunehmen und Strategien zu entwickeln? Ist er ganz allein auf seine „bundespolitische Erfahrung" und seine „Kompetenzen in der strategischen Unternehmensführung" angewiesen oder werden ihn Unterlagen aus der Verwaltung erreichen? Werden dem Berater die Vorlagen übermittelt, die den Senat erreichen sollen?

Der Berater wird zur Unterstützung des Ersten Bürgermeisters von Fall zu Fall in Verwaltungsvorgänge eingebunden, unabhängig davon, ob diese den Senat erreichen oder nicht.

2. In den Erläuterungen des „Hamburg Handbuchs - Mit Hamburg Verbunden" (Ausgabe 2010/2011) heißt es zu den Aufgaben des Planungsstabs in der Senatskanzlei: „Der Planungsstab unterstützt den Ersten Bürgermeister und den Senat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das gilt insbesondere für Konzeption der Richtlinien der Politik und ihrer Durchführung. (...)"

Ist diese Beschreibung der Aufgaben des Planungsstabes noch aktuell?

Hat es dennoch im Umfeld des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise in der Senatskanzlei an Unterstützung und an politischen Einschätzungen gefehlt?

Ist es Planungsstab und Senatskanzlei bislang nicht gelungen, Strategien zu entwickeln, um den Ersten Bürgermeister zu unterstützen?

Wer hat diese Aufgabe bisher wahrgenommen?

Die Beschreibung der Aufgaben des Planungsstabes ist weiterhin aktuell. Die zusätzlichen Beratungsaufgaben sind keine Folge bestehender Defizite, sondern eine Ergänzung der strategischen Beratung des Ersten Bürgermeisters.

3. Auf meine Frage, ob Herrn Fritzenkötter erläutert wurde, dass er als Dienstleister der Stadt nicht für Interessen einer politischen Partei tätig sein darf, hat der Senat mitgeteilt, dem Mitarbeiter seien „seine Pflichten als Angestellter der Stadt bekannt". Wie wurde dies auf Senatsseite sichergestellt? Ist Herr Fritzenkötter hierzu befragt oder belehrt worden, wann, von wem und mit welchem Inhalt?

Herr Fritzenkötter ist bei Unterzeichnung von dem Ersten Bürgermeister und dem Chef der Senatskanzlei über seine Pflichten als Angestellter der Stadt belehrt worden.

Im Übrigen wurde ihm ein Merkblatt über die allgemeinen Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg (siehe Anlage) ausgehändigt.

4. Laut Senat hat Herr Fritzenkötter einen Sonderarbeitsvertrag erhalten, der sich „nach den Rahmenbedingungen des TV-L richtet und ein Entgelt in Höhe von monatlich 8.300 Euro" vorsehe.

Wann genau wurde der Vertrag jeweils von den Parteien unterzeichnet und wer hat dies für die Senatskanzlei getan?

Der Vertrag wurde am 18. November 2010 seitens der Senatskanzlei von zwei für die Senatskanzlei unterschriftsberechtigten Personen unterzeichnet.

Nach welchen Rahmenbedingungen des TV-L richten sich die Vereinbarungen des Vertrages und welche Bedingungen und Bestimmungen des TV-L finden in dem Vertrag keine Berücksichtigung?

Erhält der Mitarbeiter Weihnachts- und Urlaubsgeld? Wie schlagen sich die Erfahrungsstufen im Öffentlichen Dienst auf die Höhe seiner Vergütung nieder?

Für das Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich die Anwendung des TV-L vereinbart. Allerdings wurde ein monatlicher Festbetrag ohne einen Anspruch auf Sonderzahlung oder sonstige zusätzliche Zahlungen vereinbart.

Mit welchem Jahresbudgetwert an Personalkosten wird auf Senatsseite im Zusammenhang mit der neuen Funktion gerechnet und aus welchem genauen Titel im Einzelplan 1.1. Kapitel 1100 ­ Senat werden die Personalkosten für den Berater finanziert?

Der Jahresbudgetwert für die angefragte Stelle liegt bei rund 128.000 Euro inklusive der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und dem Versorgungszuschlag. Die fälligen Zahlungen werden aus den Titeln 1100.428.91 (Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) und 1100.438.91 (Kostenanteil an den Versorgungsbezügen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) geleistet.

5. Der Senat hat mitgeteilt, Herr Fritzenkötter erhalte ein Entgelt „in Höhe von monatlich 8.300 Euro". Damit wird dem Berater eine Vergütung gewährt, welche die Besoldung etwa der Bezirksamtsleiter, des Datenschutzbeauftragten, des Landesschulrats und des Polizeipräsidenten übersteigt.

War der Erste Bürgermeister mit der Frage der Höhe der Vergütung seines Beraters befasst?

Wenn nein, war ihm die Höhe der Vergütung nicht wichtig?

Warum hält der Erste Bürgermeister es für angemessen, einem persönlichen Berater eine Vergütung zu gewähren, welche nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz nur von wenigen Amtsträgern übertroffen wird, namentlich neben den Senatsmitgliedern und Staatsräten dem Präsidenten des Rechnungshofs und dem Oberbaudirektor?

Die Vergütung ist seitens der Senatskanzlei in Abstimmung mit dem Ersten Bürgermeister ausgehandelt worden und entspricht der Bedeutung der Aufgabenwahrnehmung sowie der Qualifikation und Berufserfahrung des Mitarbeiters.

6. Auf meine Frage zur Zahl der Bediensteten in der Präsidialabteilung der Senatskanzlei hat der Senat mit dem Hinweis, es gebe in der Senatskanzlei keine Präsidialabteilung, Angaben zum „Büro des Ersten Bürgermeisters" gemacht. Anfang Juni 2010 hatte der Senat auf Anfrage (Drs. 19/6335) andere Zahlen zur Senatskanzlei genannt.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren am 1. Juni 2010, also im Zeitpunkt der Antwort des Senats zu Drs. 19/6335, im Büro des damaligen Ersten Bürgermeisters tätig und welche Funktionen haben sie wahrgenommen (bitte aufschlüsseln wie die Darstellung in Drs. 19/7934)?

1. Juni 2010

Büroleiter/Büroleiterin 1

Sekretariat 1

Persönlicher Referent/Persönliche Referentin 1

Terminreferent/Terminreferentin 1

Redenschreiber/Redenschreiberin 1

Gesamt 5

Organisatorisch angegliedert an das Bürgermeisterbüro ist das Bürgerbüro mit damals vier Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern.

Wie sieht die Personalausstattung der Präsidialabteilung/Senatskanzlei im November 2010, im Dezember 2010 sowie im Januar 2011 aus, wenn die Angaben aufgeschlüsselt werden wie zuletzt in der Senatsantwort Drs. 19/6335 Seite 2?