Verbraucherschutz
Durch die Zuständigkeitsregeln wurde zudem erreicht, dass die Staatsanwaltschaft über den persönlichen Hintergrund von Beschuldigten genauer informiert ist und diese Erkenntnisse sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung einbringen kann, um auf eine geeignete staatliche Reaktion hinzuwirken.
Bewertung und Schlussfolgerung für die Maßnahme PROTÄKT
Die Verbesserungsvorschläge der Evaluation betreffen im Wesentlichen den Umfang, in dem die jeweils fallzuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an Hauptverhandlungsterminen teilnehmen, die gegen die ihnen zugewiesenen PROTÄKT-Täter anberaumt sind. Die Justizbehörde wird weiterhin in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und den Jugendgerichten sicherstellen, dass die jeweiligen Sonderdezernentinnen und Sonderdezernenten in der Regel die Hauptverhandlungstermine wahrnehmen. Andernfalls wird sichergestellt, dass der betreffende Sitzungsvertreter mit allen Erkenntnissen über den PROTÄKT-Täter vertraut ist.
Projekt Prioritäres Jugendstrafverfahren für junge Schwellentäter (PriJuS)
Im August 2010 ist das Projekt PriJuS in die neunte Säule des Handlungskonzepts aufgenommen worden. Ziel von PriJuS ist es, erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken, bei denen auf Grund strafrechtlicher Auffälligkeiten im Kindes- und frühen Jugendalter kriminelle Karrieren zu befürchten sind. Zielgruppe sind zur Tatzeit 14- bis 16jährige Jugendliche, bei denen auf Grund mehrfacher strafrechtlicher Auffälligkeit, einer gewichtigen Ersttat oder der persönlichen Lebensumstände eine Negativprognose in Hinblick auf die weitere kriminelle Entwicklung besteht. Um in solchen Fällen zeitnah mit den Mitteln des Jugendstrafrechts reagieren zu können, beschleunigt PriJuS die Verfahrensabläufe durch eine vertiefte Kooperation. Die Polizei, die Jugendstaatsanwaltschaft, das Jugendgericht, die Jugendgerichtshilfe und die Jugendarrestanstalt arbeiten eng und zügig mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel zusammen. Dadurch wird erreicht, dass eine individuell angepasste staatliche Reaktion zügig auf die Tat erfolgt.
4.10 Opferschutz Aspekte des Opferschutzes fanden sich bereits im ursprünglichen Konzept „Handeln gegen Jugendgewalt" wieder, insbesondere hinsichtlich des Ausgleichs mit Geschädigten (siehe Ziffer 4.7). Darüber hinaus hat der Opferschutz in fast allen Säulen des Handlungskonzepts insofern eine hohe Bedeutung, als diese auch einen präventiven Charakter haben und die Verhütung von Gewalttaten den besten Opferschutz darstellt. Um darüber hinaus dem Gesichtspunkt des Opferschutzes ein besonderes Gewicht zu geben, hat der Senat das Handlungskonzept im Jahr 2008 um die zehnte Säule Opferschutz erweitert.
Zielgruppe der zehnten Säule „Opferschutz" sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die Opfer unmittelbarer oder mittelbarer Gewalt im Schwerpunkt durch jugendliche Gewalttäter werden. Zu den Gewalttaten in diesem Zusammenhang zählen auch die sexualisierte Gewalt und die einfache vorsätzliche Körperverletzung. Die Opfer häuslicher Gewalt und von Zwangsheirat Betroffene sind in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht erfasst; ihre Belange werden im Rahmen des Landesaktionsplans Opferschutz berücksichtigt.
4.10.1 Sachstand zur Umsetzung der Maßnahme
Eine überbehördliche Arbeitsgruppe „Opferschutz Minderjähriger" unter Federführung der BSG hat zunächst eine Bestandsaufnahme über die Maßnahmen und Angebote zugunsten des Opferschutzes vorgenommen und festgestellt, dass es ein breit aufgestelltes Hilfeangebot in Hamburg gibt, das einzelner Optimierungen bedarf12).
In einem ersten Schritt ist die Konzeption des Ausgleichs mit Geschädigten weiter entwickelt worden (siehe Ziffer 4.7).
Darüber hinaus wurde der Einsatz von Opferbeiständen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches auf alle Tatbestände ausgeweitet. Das seit Ende 2007 sporadisch angebotene Opfer-Empathie-Training in der Jugendarrestanstalt wird zukünftig regelhaft angeboten, da die vorliegenden Erkenntnisse darauf hindeuten, dass dieses Training zu positiven Effekten bei den Teilnehmern führt und die Gewaltbereitschaft reduziert. Eine Evaluation der Maßnahme ist geplant.
Für minderjährige Opfer von Straftaten, die von Minderjährigen begangen wurden, gibt es in Hamburg eine Reihe von staatlichen und privaten Hilfeangeboten. Hier können Opfer rechtliche, psychologische und finanzielle Unterstützung finden. Darüber hinaus erhalten sie Informationen über die Rechte und Leistungen, die Opfern gesetzlich zustehen.
Gerade für minderjährige und für heranwachsende nicht selten traumatisierte Gewaltopfer ist vordringlich, sie durch qualifizierte Beratung und Unterstützung aufzufangen und an die jeweiligen für spezifische Bedarfe kompetenten Opferhilfestellen weiterzuvermitteln. Dieses neue Regelangebot im Sinne einer Lotsenfunktion soll einem freien Träger nach Möglichkeit mit Erfahrung in der Opferbetreuung übertragen werden. Die Finanzierung erfolgt in den Einzelplänen der Fachbehörden.
Opfer sollen damit in die Lage versetzt werden, eine wirksame Rechtsberatung zur Ausschöpfung ihrer Rechte im Strafrecht, im Zivilrecht und im staatlichen Opferentschädigungsrecht verstärkt wahrzunehmen einschließlich der neuen Optionen des Opferrechtsreformrechtsgesetzes von 2009. Darüber hinaus soll das neu einzurichtende Regelangebot für junge Gewaltopfer insbesondere folgende Aufgaben erfüllen:
Erstberatung vor und nach einer Anzeige bei der Polizei;
Vermittlung einer geeigneten anschließenden Beratung bzw. Hilfe vor, während und nach dem Strafverfahren;
Vermittlung einer psychologischen und gegebenenfalls psychotherapeuthischen Behandlung;
Öffentlichkeitsarbeit und Zusammenarbeit mit den Institutionen der Opferhilfe.
Außerdem soll eine Qualitätssicherung erfolgen, bei der der Träger unter anderem die Anzahl und die Struktur der Beratung suchenden Personen sowie der ihnen vermittelten Hilfen und Anschlussbetreuungen erhebt.
4.10.2 Bewertung und Schlussfolgerung Ziel weiterer Maßnahmen des Opferschutzes ist es, die Handlungssicherheit der beteiligten Akteure zu verbessern, um Retraumatisierungen der betroffenen Opfer zu 12) Die Angebote sind unter www.hamburg.de/opferschutz/veröffentlicht. vermeiden. Zu diesem Zweck werden von der überbehördlichen Arbeitsgruppe folgende Aufgaben und Themenfelder bearbeitet und umgesetzt.
Verbesserung der Interventionsketten: Die Arbeitsgruppe wird interdisziplinäre Strategien zur verbesserten Zusammenarbeit, die für eine ausreichende Sicherheit und den Schutz der Betroffenen notwendig sind, entwickeln bzw. weiterentwickeln. Anhand von exemplarischen Fallbeispielen werden die Interventionsketten überprüft und Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Im Fokus steht dabei zunächst der Kontext Schule.
Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen: Die Arbeitsgruppe erarbeitet weitere Vorschläge im Hinblick auf verbesserte Präventionsmaßnahmen in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Insoweit wird ebenfalls das Ersuchen der Bürgerschaft zum Thema Jungensozialisation (Drucksache 19/2762) berücksichtigt.
Weiterentwicklung und Ausbau von Hilfe- und Unterstützungsangeboten sowie Verbesserung der Erreichbarkeit der jugendlichen Opfer: Unter Berücksichtigung des 2. Opferrechtsreformgesetzes (umfassende staatliche Informationspflichten für Opfer) soll geprüft werden, wie jugendliche Opfer über bestehende Hilfe- und Unterstützungsangebote besser informiert und zu einer Inanspruchnahme motiviert werden können.
Bestehende Fortbildungsmaßnahmen und -konzepte werden im Hinblick auf die Berücksichtigung des Opferschutzes überprüft sowie zielgruppenspezifisch und interdisziplinär weiterentwickelt.
5. Schlussfolgerungen aus dem Tötungsdelikt vom 14. Mai 2010 am Jungfernstieg
Die Präsides der Behörde für Inneres und Sport, der Justizbehörde, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Behörde für Schule und Berufsbildung haben nach dem Tötungsdelikt vom 14. Mai 2010 die Amtsleiterrunde „Handeln gegen Jugendgewalt" beauftragt, eine kritische Betrachtung der Abläufe vorzunehmen, und die beteiligten Behörden gebeten, jeweils für ihre Verantwortungsbereiche Schwachstellen und Defizite mitzuteilen sowie Handlungsansätze zur Verbesserung zu benennen.
Die Ergebnisse sind von den zuständigen Präsides beraten und mit folgenden Maßgaben für das weitere Handeln den Behörden zur Umsetzung aufgetragen worden:
Erzieherische Maßnahmen im schulischen Bereich (Case-Management)
Ab sofort werden Schülerinnen und Schüler, die der Schnittmenge FIT-Zuständigkeit und Intensivtäter-Ausschreibung der Polizei (IT) angehören, bzgl. der schulischen Einzelhilfe über ein zentrales Case-Management in der Beratungsstelle Gewaltprävention betreut, um das Risiko eines Informationsverlustes bei Schulwechseln oder einen mit dem Schulwechsel verbundenen Zuständigkeitswechsel bei REBUS zukünftig zu verhindern.
Der Beratungsstelle Gewaltprävention wurden zu diesem Zweck zusätzlich drei Stellen zugewiesen.
Die Fachkräfte des schulischen Case-Managements, die in Kontakt mit den betroffenen Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten stehen, werden sämtliche bisherigen schulischen Förderangebote und -maßnahmen recherchieren sowie über eine spezielle Diagnostik einen langfristigen Förderplan erstellen, der mit der zuständigen Schule, dem Familieninterventionsteam (FIT) und den polizeilichen Dienststellen abgestimmt wird. In überbehördlichen Fachgesprächen und Fallkonferenzen werden die Unterstützungsangebote und Hilfen für den Jugendlichen bzw. die Familie unter Berücksichtigung der Ressourcen und Potenziale des Jugendlichen, der Zeitperspektive des abgestimmten Maßnahmenpakets und der jeweiligen Rollen und Aufgaben der Fachkräfte festgelegt. Bei erneuten Straftaten im schulischen Kontext erfolgt sofort eine Unterstützung des Systems Schule und eine konsequente Grenzziehung gegenüber dem Tatverdächtigen.
Der BSB als Fachbehörde und den betroffenen Schulen sollen nunmehr wichtige, für die Gewährleistung der Schulpflicht und besondere Gefährdungen relevante Daten zur Verfügung stehen. Da das Zentrale Schülerregister (ZSR) für die Identifizierung delinquenter oder delinquenzgefährdeter Schülerinnen und Schüler ausscheidet, soll unter datenschutzrechtlichen Aspekten die Einrichtung einer Datei besonders gefährdeter Schülerinnen und Schüler geprüft werden.
Kooperation zwischen dem schulischen Bereich und der Jugendhilfe
Die Kommunikationsbeziehungen zwischen Schule und Jugendhilfe werden optimiert; das schließt die Allgemeinen Sozialen Dienste, das Familieninterventionsteam und die Jugendgerichtshilfe gleichermaßen ein.
Dazu wird das hamburgweit geltende Grundsatzpapier zur Kooperation zwischen Schulen, REBUS und ASD aktualisiert und die konsequente Umsetzung in den Regionen überprüft. Die Ergänzung um bilaterale Kooperationsvereinbarungen zwischen den beteiligten Dienststellen wie dem BZBS, dem FIT, dem Fachamt Straffälligen- und Bewährungshilfe und der Beratungsstelle Gewaltprävention ist noch für 2010 vorgesehen. Die modellhafte Zusammenarbeit der behördlichen und bezirklichen Institutionen aus Schule und Jugendhilfe wird über die Maßnahmen Gewaltprävention im Kindesalter (siehe Ziffer 4.2) fortgeschrieben bzw. zukünftig um das unter Ziffer 5.1 beschriebene schulische Case-Management der Beratungsstelle Gewaltprävention mit dem FIT ergänzt.
Gemeinsame Fallkonferenzen
Die gemeinsamen Fallkonferenzen werden sich zukünftig zügiger mit minderjährigen Intensiv- und/oder FIT-Tätern befassen sowie häufiger stattfinden.
Die konzeptionelle Weiterentwicklung der gemeinsamen Fallkonferenzen sieht daher folgende Veränderungen vor:
temporäre Erhöhung der Anzahl der Fallkonferenzen,
Festlegung stringenterer Anmeldekriterien,
grundsätzliche Festlegung der Zielgruppe auf Intensivtäter der Polizei und/oder Minderjährige in der FITZuständigkeit und/oder Schüler, die sich im CaseManagement der Beratungsstelle Gewaltprävention (siehe Ziffer 5.1) befinden,
Bestimmung einer fallführenden Verantwortung nach der Befassung in der Fallkonferenz.
Die oben beschriebenen Maßnahmen sorgen durch die Konzentration der gemeinsamen Fallkonferenzen auf die dringendsten Fälle für eine zügigere Befassung und kürzere Wartezeiten.
Die überbehördliche Zusammenarbeit bei jugendlichen Gewalttätern auf bezirklicher Ebene ist gewährleistet.
Auf die Einführung dezentraler Fallkonferenzen wird verzichtet. Die positiven Erfahrungen aus den zentralen Fallkonferenzen fließen schon jetzt in die Arbeit des ASD mit jugendlichen Tätern ein, in dem in geeigneten Fällen die Polizei und die Jugendgerichtshilfe in die Hilfeplangespräche einbezogen werden. Damit ist gewährleistet, dass zeitnah alle relevanten Informationen der am jeweiligen Einzelfall beteiligten Institutionen zur Erstellung eines wirksamen Hilfeplans berücksichtigt werden.
Risikoeinschätzung
Es werden systematische Diagnostik-Instrumente für gewaltauffällige Jugendliche entwickelt und in differenzierter Weise auch bei den jeweils beteiligten Stellen eingeführt.
Diese werden in Anlehnung an die Diagnostik aus der Maßnahme „Gewaltprävention im Kindesalter" (siehe Ziffer 4.2) auch für gewaltauffällige Jugendliche entwickelt und nicht nur beim FIT, sondern in differenzierter Weise auch bei den jeweils beteiligten Stellen eingeführt. Die standardisierte Beurteilungsmethode soll Fachkräfte in ihrer Praxis unterstützen, Einschätzungen über erforderliche Interventionen mit angemessenen und am individuellen Bedarf des Jugendlichen orientierten Hilfen zu verbessern und eine transparente Bewertung der aktuellen Situation des Jugendlichen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, später auch ein entsprechendes Modul im DiagnoseTeil der neuen Jugendamts-Software zu realisieren. Eine Auswahl unter mehreren geeigneten Methoden wird im
4. Quartal 2010 erfolgen.
Intensivpädagogische Einrichtung
Die zuständige Behörde hat Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, um zusätzliche intensivpädagogische Betreuungsplätze für gewaltauffällige Jugendliche im Raum Hamburg zu akquirieren.
In geschlossenen bzw. fakultativ geschlossenen Einrichtungen anderer Bundesländer stehen bundesweit ca. 352
Plätze (Stand: Januar 2010) für Mädchen und Jungen (107
Plätze für Mädchen und Jungen, 130 Plätze für Jungen und 115 Plätze für Mädchen) zur Verfügung. Die Zahl der Plätze ist seit 2003 (180 Plätze) deutlich gestiegen. Dennoch gibt es derzeit keine Gewährleistung für die Unterbringung Hamburger Jugendlicher in auswärtigen Einrichtungen. Die Einrichtungen haben auf Grund der hohen Nachfrage Wartezeiten zwischen drei und sechs Monaten und führen Auswahlverfahren durch.
Deshalb hat die zuständige Behörde geeignete Träger schriftlich über die vorhandenen Bedarfe unterrichtet und sie aufgefordert, ihr Interesse am Abschluss entsprechender Leistungs- und Entgeltvereinbarungen zu bekunden.
Auf diese Weise sollen bis Ende 2010 ein oder mehrere weitere Anbieter dafür gewonnen werden, zusätzliche intensiv-pädagogische Plätze zu schaffen.
Für die psychiatrisch auffälligen Minderjährigen hat die Behörde bereits ein sozialtherapeutisches Angebot für Mädchen und Jungen, die sich an der Schnittstelle zwischen psychiatrischer und pädagogischer Betreuung befinden, entwickelt und einen Träger in Niedersachsen mit der Umsetzung beauftragt. Im Rahmen des Konzeptes besteht die Möglichkeit, bei Krisensituationen die Minderjährigen auch fakultativ geschlossen unterzubringen. Gleichzeitig findet eine enge Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lüneburg statt, die im Notfall die Minderjährigen stationär aufnehmen kann. Das Projekt hat als Kooperationsprojekt von Hamburg und Niedersachsen seinen Betrieb im Oktober 2010 aufgenommen. Es hält sein Angebot für maximal neun Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren vor.
Mitteilungen zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht
Die Staatsanwaltschaft informiert die Jugendgerichte in einem laufenden gerichtlichen Verfahren über eine nachträgliche Aufnahme des Täters in das PROTÄKTProgramm.
Dadurch wird das Jugendgericht über die Notwendigkeit einer besonderen Verfahrensbeschleunigung informiert und erlangt über die zu erstellende Täterakte einen differenzierten Überblick über die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen.
Außerdem informiert die Staatsanwaltschaft die Jugendgerichte über strafrechtliche Auffälligkeiten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden, die sich nicht aus der Bundeszentralregisterauskunft ergeben (z. B. strafrechtliche Auffälligkeiten im Kindesalter; aktuelle Verurteilungen, die noch nicht im Bundeszentralregister erfasst sind).
Damit erhält das Jugendgericht ergänzende Informationen über Vorbelastungen des Täters und kann zielgenaue wirksame erzieherische Maßnahmen treffen.
Mitteilungen der Staatsanwaltschaft und der Gerichte an Schulen
Unter Beteiligung der Justizbehörde, der Staatsanwaltschaft, der Polizei Hamburg, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Behörde für Schule und Berufsbildung wird eine Richtlinie erarbeitet, wie Schulen mit Mitteilungen über Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten verfahren sollen (MiStra-Mitteilungen).
Die Behörde für Schule und Berufsbildung erarbeitet derzeit den Entwurf einer Richtlinie für die Schulen zum Umgang mit Mitteilungen der Staatsanwaltschaft in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende. Dieser Entwurf wird mit der Justizbehörde, der Staatsanwaltschaft, der Polizei Hamburg und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt und soll zu Beginn des Jahres 2011 vorliegen.
Bei der Formulierung der Richtlinie wird zugleich berücksichtigt werden, dass MiStra-Mitteilungen auch seitens der Gerichte erfolgen können.
Einzelne Kommunikationsdefizite
Die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden wird zukünftig durch eine neue Jugendamts-Software unterstützt.
Das Berichtswesen der Polizei an die Jugendämter findet nach Einführung der neuen Jugendamts-Software elektronisch statt.
Im Rahmen des Projekts JUS-IT wird der Senat die Standard-Software (Cúram) einführen, die an die hamburgischen Gegebenheiten angepasst und implementiert wird.
Alle relevanten Arbeitsprozesse und Kommunikationsvor gänge werden im System erfasst und im System hinterlegt.
Die Plausibilität aller Arbeitsschritte wird vom System ständig kontrolliert. Polizeimeldungen werden direkt aus dem IT-System der Polizei (COMVOR) über eine Schnittstelle an die Software der Jugendämter übermittelt, so dass Übertragungsfehler ausgeschlossen sind. Die Inbetriebnahme erfolgt im Dezember 2012.
Effizientere Wahrnehmung der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Die Jugendgerichtshilfe beteiligt sich wie folgt verstärkt an der Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen:
Überprüfung und Optimierung der Kooperationsvereinbarung zwischen den Jugendämtern und der JGH,
verbindliche Teilnahme der JGH an Hilfeplangesprächen,
verstärkte Herbeiführung erzieherischer Maßnahmen nach § 71 Absatz 1 JGG (z. B. Teilnahme an einem AntiAggressivitätstraining).
6. Leitstelle
Die institutionalisierte überbehördliche Zusammenarbeit in der Amtsleiterrunde „Handeln gegen Jugendgewalt" sowie die Steuerung durch eine Staatsrätelenkungsgruppe, ihre Unterstützung durch eine Referentenrunde und eine Leitstelle haben sich bewährt. Diese Arbeitsstruktur soll deshalb bis zur Überführung aller Maßnahmen des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt" in die behördlichen und bezirklichen Regelaufgaben beibehalten werden. Dies sollte bis zum 30. Juni 2012 erfolgt sein.
Das Controlling für das Handlungskonzept wird durch die Leitstelle fortgeführt.
7. Auswirkungen auf den Haushalt
Die notwendigen personellen Ressourcen aller zehn Maßnahmen des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt" sind im Haushaltsplan 2011/2012 beantragt. Alle weiteren Mittel werden aus bestehenden Haushaltsmitteln der beteiligten Behörden bereitgestellt.
8. Petitum
Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle von der dargestellten Fortschreibung des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt" und den weiteren Maßnahmen gegen Jugendgewalt Kenntnis nehmen.