Spielhallen

72. Sitzung am 26.08.105478

Das ist unbürokratisch, weil das alles aufgrund der Daten und dessen, was die amtliche Lebensmittelkontrolle sowieso macht, geschieht. Die Prozesse der Kontrolle müssen umstrukturiert werden. Ich bin aber der festen Überzeugung, wenn Sie das System richtig vernünftig implementieren, werden Sie eine höhere hygienische Sicherheit und Sauberkeit mit weniger Aufwand erreichen. ­ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) Vizepräsident Ravens: Als nächste Rednerin erhält das Wort die Abgeordnete Frau Nitz.

Abg. Frau Nitz (DIE LINKE): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich störe Sie ja nur ungern, Frau Dr. Mathes, in Ihrer Weltveränderungseuphorie. Ist Ihnen denn aber klar, und das war mir bei Ihrem ersten Redebeitrag nicht ganz deutlich, dass es auch eine Berliner Debatte um dieses Smiley-Modell gibt und dass es genügend Kritiker auch innerhalb der Berliner Bezirke gibt, die vor allem den Internetpranger, den Sie hier vehement in Ihrem Antrag unterstützen, ablehnen? Nicht umsonst wird zum Beispiel im ebenfalls Berliner Stadtteil eine alternative Kennzeichnung diskutiert, die den Gastronomen einen grünen Berliner Bären geben möchte. Das heißt also, die Forderung nach der Negativliste im Internet ist nicht unumstritten.

(Abg. Frau Dr. Mathes [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber unter Grünen ist es unumstritten!) Herr Kollege Oppermann, Sie haben sich darüber aufgeregt, dass wir in der Antragsbegründung, die ja üblicherweise nicht beschlossen wird, auch noch einmal das Modell einer Gebührenerhebung festgestellt haben. Hätten wir sie nicht hineingeschrieben, hätten Sie wahrscheinlich hier vorn gestanden und gefragt, wie wir das Ganze finanzieren wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist ein Vorschlag, und den kann man und sollte man, meine ich, auch diskutieren.

Sehr gut hat mir der Redebeitrag von der Kollegin Frau Winther gefallen, und das meine ich völlig ernst. Es heißt jetzt nicht, dass es mir gefallen hat, dass Sie unseren Antrag ablehnen, sondern mir hat gefallen, dass Sie sich äußerst konstruktiv mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Sie haben Fragen aufgeworfen, Sie haben Hinweise und Anregungen gegeben, die ich mir in weitaus mehr Debatten hier in diesem Haus wünsche.

Insofern war auch unser Antrag zu verstehen, der eben nicht das Korsett aufzwängt, was die Grünen uns hier zusammen mit dem Koalitionspartner SPD vorgeben möchten, sondern hier wurde aufgefordert im Punkt eins, die Initiative überhaupt erst einmal zu ergreifen. Dazu zählt natürlich, dass wir uns Modelle in anderen Städten, in anderen Kommunen anschauen, indem wir Evaluationen vornehmen und dann natürlich auch beurteilen, welches Modell wir denn nun in Bremen wollen.

Senator Günthner hat Ihnen am Dienstag gesagt, welche Bedenken es bei den Vorschlägen gibt, die im Raum sind, die wir beachten müssen.

Ich will hier auf der anderen Seite sagen, von den Vorschlägen, die da sind, sind einige von uns sinnvoll umzusetzen. Man darf nicht den Eindruck haben, man könnte mit Smileys die Welt verändern, aber es spricht nichts dagegen, dass wir jetzt auf freiwilliger Basis in Bremen mit der Einführung eines beginnen. Wir werden das entsprechend dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auch in dieser Weise ins Leben setzen, wenn man das vernünftig macht ­ wir werden darüber auch mit dem DEHOGA sprechen ­, kann das ja vielleicht sogar ein Werbeinstrument für Unternehmen werden.

In diesem Sinn werden wir in den nächsten Wochen und Monaten mit den Unternehmen oder mit den Verbänden sprechen, um zu sehen, wie wir das in Bremen vernünftig einführen können ­ auf freiwilliger Basis, das ist klar, weil es rechtlich gar nicht anders geht. Es steht auch hier im Antrag in Anlehnung. Nun hat niemand gefordert, ich weiß nicht, ob das bei Ihnen so klang, dass wir jetzt erst einmal eine Evaluation von Berlin-Pankow über Nordrhein-Westfalen und Dänemark machen müssen. Wir werden uns natürlich die Bedenken ein bisschen dort anschauen, und insbesondere werden wir natürlich sehr genau darauf achten ­ das muss dann mein Kollege Dr. Schulte-Sasse machen ­, wie wir mit der Internetveröffentlichung umgehen, denn natürlich müssen wir dabei legitimen Interessen von Einzelpersonen und von Betrieben Rechnung tragen.

Insgesamt will ich aber auch einmal sagen: Wir haben, glaube ich, in Bremen ­ das gilt insbesondere für das Gesundheitsressort ­ ein gut funktionieren

72. Sitzung am 26.08.10 5479 des Kontrollsystem. Unser Lebensmittelgewerbe schneidet da auch gut ab. Der Kontrollbericht, der gerade veröffentlicht worden ist, ist auch positiv von vielen gelobt worden.

Insofern: Wir sind für die freiwillige Einführung von Smileys. Man müsste mit dem DEHOGA sprechen, wie wir das auch zu einem Werbeinstrument machen können. Dann muss man sehen, wie man das Internet vernünftig nutzen kann. Das Beste und das Ziel sind natürlich, dass am Ende die Betriebe dadurch ein bisschen unter Druck geraten, dass sich diejenigen, die das noch nicht machen, eben von selbst besser aufstellen. Das wäre wünschenswert.

Dann werden wir mit den anderen Verbraucherschutzministerien im Bund darüber sprechen, ob und wie man verpflichtende Regelungen auf Bundesebene, und das geht nur bundeseinheitlich, einführt.

Insofern wird der Senat entsprechend diesem Antrag von Rot-Grün handeln. ­ Vielen Dank! Vizepräsident Ravens: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD abstimmen.

Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Erstens: Frau Abgeordnete Karin Bohle-Lawrenz hat heute mit sofortiger Wirkung ihren Austritt aus der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen und dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau erklärt. Zweitens: Herr Abgeordneter Manfred Oppermann hat heute mit sofortiger Wirkung seinen Austritt aus der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen erklärt. Drittens: Herr Abgeordneter Klaus Möhle hat mit sofortiger Wirkung seinen Austritt aus dem Ausschuss für die Gleichstellung der Frau erklärt. Ich gehe davon aus, dass sich gegen die eben genannten Austritte kein Widerspruch erhebt ­ das ist der Fall. Ich unterbreche jetzt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Wir treten in die Mittagspause bis 14.30 Uhr ein.

(Unterbrechung der Sitzung 13.02 Uhr) Vizepräsidentin Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 14.30 Uhr.

Vizepräsidentin Dr. Mathes: Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Kontrolle von Bordellbetreibern verbessern Antrag der Fraktion der CDU vom 15. Juni 2010

(Neufassung der Drs. 17/1258 vom 20. April 2010) (Drucksache 17/1346)

Wir verbinden hiermit: Bordellbetriebe kontrollieren, Profite abschöpfen, Ausbeutung von Prostituierten und Menschenhandel konsequent verfolgen Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. August 2010

Dazu als Vertreter des Senats Senator Mäurer.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Hinners.

72. Sitzung am 26.08.105480 Abg. Hinners (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Arbeitsbedingungen vieler Prostituierten im Land Bremen sind nach wie vor nicht zufriedenstellend, entweder leiden die Frauen unter Zwang und Gewalt von Zuhältern und Bordellbetreibern oder zwischen den Bordellen und deren Nachbarn gibt es erheblichen Streit. An dieser Situation hat sich auch durch die am 20. Dezember 2001 vorgenommene Änderung des Prostitutionsgesetzes nichts geändert, eher das Gegenteil ist eingetreten.

Mit diesem Gesetz wurde der Prostitution zwar völlig zu Recht der Makel der Sittenwidrichkeit genommen, aber durch die Legalisierung der Prostitution wurden notwendigerweise auch ordnungsrechtliche Eingriffsmöglichkeiten reduziert. Eine Anerkennung als legale Gewerbstätigkeit nach der Gewerbeordnung wurde bisher jedoch mit der Folge nicht vorgenommen, dass es damit bis heute auch keine Kontrollmöglichkeiten der Bordellbetreiber gibt. Insofern hat die Gesetzesänderung vom Dezember 2001 die Situation der einzelnen Prostituierten in diesen Etablissements häufig nicht verbessert, sondern eher verschlechtert.

Allein in Bremen soll es nach Angaben des Senats knapp 300 Modelwohnungen geben, in denen Prostituierte arbeiten. Viele davon werden von Bordellbetreibern geführt. Ohne Anmeldepflicht nach dem Gewerberecht ist eine Kontrolle der Bordellbetriebe nicht möglich, und damit ist insbesondere der Zwangsprostitution und Prostitution Minderjähriger Tür und Tor geöffnet worden.

Meine Damen und Herren, Frauen, die aus Osteuropa, Afrika, Asien oder Südamerika teilweise illegal und unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt oder eingeschleust werden, werden damit häufig mit der Folge zu Leibeigenen der Bordellbetreiber, dass nicht hinnehmbare Gefahren für Leben, Gesundheit und körperliche oder seelische Unversehrtheit einhergehen. Brutalste Vergewaltigungen, gewaltsame Drogenverabreichung und weitere schwere Misshandlungen sind bei vielen Frauen, die dem Menschenhandel, der Zwangsprostitution oder der minderjährigen Prostitution zum Opfer gefallen sind, die Regel. Darauf weisen viele Ermittlungsergebnisse des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter hin. Auch in Bremen hat es in jüngster Zeit, Sie werden sich daran erinnern, diesbezüglich mehrere Verfahren gegeben, und der Ausgang ist Ihnen sicherlich auch bekannt.

Um das in Zukunft zu verhindern, fordert die CDU-Fraktion eine Änderung des Gewerberechtes zur Schaffung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Ebenso wie bei anderen Gewerbeformen, wie zum Beispiel Spielhallen, Anlageberatern, Ehevermittlern et cetera, muss es unserer Meinung nach auch im Prostitutionsgewerbe möglich sein, die Gewerberäume anlassunabhängig zu betreten und besichtigen zu können. Mehr Transparenz soll nach unserer Einschätzung das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten verbessern und den Prostituierten die Scheu nehmen, Straftaten anzuzeigen, denn dieses Vertrauen, das können, glaube ich, auch viele nachvollziehen, ist bei den Prostituierten aufgrund der Erfahrung in ihrem Heimatland häufig nicht besonders ausgeprägt.

Meine Damen und Herren, diese Änderung des Gewerberechtes würde die Gefahr körperlicher Misshandlung nachhaltig verringern und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten hinsichtlich des Gesundheits- und Jugendschutzes in den Bordellbetrieben deutlich verbessern. Wir bitten Sie daher, unseren Antrag zu unterstützen. ­ Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU) Vizepräsidentin Dr. Mathes: Das Wort hat der Abgeordnete Ehmke.

Abg. Ehmke (SPD): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stimme dem Kollegen Hinners zu, die Intention der Reform des Prostitutionsrechts von 2002, mit der erreicht werden sollte, dass die Stellung der Betroffenen, in erster Linie Frauen, aber gegebenenfalls auch Männer, die der Prostitution nachgehen, verbessert werden sollte, ist in der Praxis vielfach nicht erreicht worden.

Wir haben den Rechtsstatus verbessert, aber wir haben in der Praxis Probleme geschaffen, wo man nachsteuern muss.

Herr Kollege Hinners, ich will das auch gleich sagen, Sie haben den Antrag ja schon vor einiger Zeit eingebracht, manchmal ist es gar nicht so schlecht, dass unsere Tagesordnung so voll ist, dann bleiben Dinge auch noch einmal eine oder zwei Sitzungen liegen, das hat uns die Möglichkeit gegeben, die Beratungen in unseren Fraktionen noch voranzutreiben und einen eigenen Antrag zu diesem Thema hier vorzulegen, auf den ich kurz eingehen möchte.

Die Regelungen für den Prostitutionsbereich, für den Betrieb einer Prostitutionsstätte, eines Bordells, sind in Deutschland vollkommen unzureichend. Gegenwärtig sind die Anforderungen zur Eröffnung einer Kneipe oder einer Imbissbude um einiges höher als für die Eröffnung eines Bordells. Das ist falsch, da müssen wir zu anderen Regelungen kommen.