Innenrevision der Finanzbehörde

5. Liegen der Finanzbehörde die zur Prüfung notwendigen Unterlagen lückenlos vor?

Wenn nein, warum nicht?

Die Prüfungen der Innenrevision der Finanzbehörde sind noch nicht abgeschlossen.

6. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist zuständig für die Vergabe, Bescheiderteilung und Verwendungsnachweisprüfung der Zuwendungen und Zuweisungen an den Verein Horner Geest e.V. Getrennt bezogen auf die Haushaltsjahre 2008, 2009, 2010 wird um folgende Angaben (tabellarisch) zu den Zuwendungen und Zuweisungen an den Verein Horner Geest e.V. gebeten:

- Höhe und Zweck der Rahmenzuweisungen

- Höhe, Zweck der Zuwendungen sowie Datum der Zuwendungsbescheide und des Zuwendungszeitraumes

- Zahlungsgrundlage der Zuwendungen (Vertrag, Projektantrag oder dergleichen)

- Zu welchen Daten waren jeweils die Verwendungsnachweise vorzulegen und wann wurden sie tatsächlich vorgelegt?

- Welcher dieser Verwendungsnachweise wurde zu welchem Datum abschließend geprüft und mit welchen Feststellungen? Welche Forderungen wurden daraus jeweils für die weiteren Zuwendungen an den Verein Horner Geest e.V. gezogen?

Aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit" ­ Titel 4440.684.81 hat die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz dem zuständigen Bezirksamt in 2008 einen Anteil von 4.875.000 Euro, in 2009 einen Anteil von 5.773.000 Euro und in 2010 einen Anteil von 5.829.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Mittel dieser Rahmenzuweisung sind vorgesehen für:

· Betrieb und Angebote der bezirklichen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen,

· Förderung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit von Trägern der freien Jugendhilfe und suchtvermeidende Angebote,

· anonyme Jugendberatung, aufsuchende Jugendsozialarbeit sowie stadtteilorientierte Projektarbeit und Kooperation sowie

· Gewaltprävention.

Aus diesen; dem zuständigen Bezirksamt zur Verfügung gestellten Mitteln der Rahmenzuweisung; wurden an den Verein „Jugendzentrum Horner Geest e.V." Zuwendungen in 2008 in Höhe von insgesamt 224.477,04 Euro, 2009 in Höhe von insgesamt 232.016,06 Euro und 2010 in Höhe von insgesamt 224.952,81 Euro gewährt (siehe Anlage 1).

Darüber hinaus wurden im Rahmen des Hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogrammes „Aktive Stadtteilentwicklung" ­ Titel 686.04.(440) ­ an den Verein „Jugendzentrum Horner Geest e.V." Zuwendungen in 2009 10.000 Euro und in 2010 20.000 Euro gewährt.

Zu Zahlungen aus der Rahmenzuweisung an den Verein „Jugendzentrum Horner Geest e.V." in den Jahren 2008, 2009 und 2010 siehe Drs. 19/7970. Für 2010 sind die Daten durch ein Büroversehen nicht vollständig übernommen worden. Die aktuellen Daten für 2010 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

7. Gibt es weitere Zuwendungen an den Verein Horner Geest e.V. von anderen Zuwendungsgebern?

Wenn ja, welche, in welcher Höhe, wofür und wie schließt das Bezirksamt Hamburg-Mitte eventuelle Doppelförderungen an den Verein aus?

Siehe Antwort zu 4. e., ansonsten von staatlichen Stellen keine.

Das Fachverfahren INEZ prüft regelhaft bei Eingabe einer Zuwendung, ob gegebenenfalls eine Doppelförderung vorliegt und weist die Zuwendungssachbearbeiter auf eine mögliche Doppelförderung durch andere Hamburger Dienststellen hin.

Die Prüfung der Doppelförderung ist Bestandteil im Prozess der Zuwendungsbearbeitung.