Pflegeeinrichtungen

Pflege in Wohngruppen

Der ursprüngliche Entwurf der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015 stellte für den Neubau von Pflegeeinrichtungen ambulante Wohngruppenkonzepte in den Vordergrund. Ebenso sah die inzwischen zurückgezogene Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) vor, im Wesentlichen nur noch Pflegeeinrichtungen der 4. Generation zu fördern.

Der Ausbau ambulanter Wohngruppenkonzepte in der Pflege ist begrüßenswert und hat sich in der Pflege demenziell erkrankter Menschen besonders bewährt. Die kürzlich vorgestellte Endfassung der „Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015" stellt richtig dar:

· Der Alltag ähnelt mehr dem gewohnten Leben als in einer Einrichtung mit zentraler Versorgung.

· Die Dichte der sozialen Kontakte erhöht sich wesentlich. Einerseits haben die Bewohner mehr miteinander zu tun, andererseits gibt es auch mehr Personal in ihrer Umgebung, weil das hauswirtschaftliche Personal in die Betreuung integriert ist.

· Die Kontinuität in der Pflege und Betreuung kann wesentlich erhöht werden.

· Angehörige und Freiwillige sind nach den vorliegenden Erfahrungen motivierter, sich an der Betreuung zu beteiligen und ihr Einbezug ist leichter möglich.

Die erfolgreiche Umsetzung von Wohngruppenkonzepten hängt jedoch entscheidend davon ab, ob die Träger die entstehenden Kosten refinanzieren können, oder defizitär arbeiten müssten. Aus Sicht der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen ist die Finanzierung des vom Senat bevorzugten Wohngruppenkonzepts schon heute defizitär. Um wirtschaftlich arbeiten zu können, müssten Wohngruppen, so die Träger, schon heute mindestens 14 Pflegebedürftige umfassen, und Pflegeeinrichtungen würden ab circa 100 zu betreuenden Personen wirtschaftlich arbeiten können. Der Senat hingegen vertritt die Auffassung, dass maximal zwölf Personen in einer festen Wohngruppe und maximal 80 Personen in einer Einrichtung leben dürften. Würden diese und weitere enge Vorgaben der inzwischen zurückgezogenen Hamburgischen Wohn- und Betreuungsbauverordnung (WBBauVO) umgesetzt, könnten neue Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg nicht wirtschaftlich betrieben werden. Der CDU-geführte Senat hat hier versucht, Wohnstandards in Pflegeeinrichtungen in einem Schritt durchzusetzen, die sicherlich erstrebenswert, aber unter den gegebenen Bedingungen nicht darstellbar sind. Auch im Entwurf der Rahmenplanung wurde nicht deutlich, wie Pflegeeinrichtungen der 4. Generation unter den bestehenden Rahmenbedingungen wirtschaftlich arbeiten können.

Wir fragen den Senat: Förderung von Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen

1. Liegen dem Senat Beispielrechnungen vor, ab welcher Gruppengröße Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen unter den Bedingungen der aktuellen finanziellen Förderung kostendeckend arbeiten?

Wenn ja, ab wann arbeiten Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen kostendeckend?

Der zuständigen Behörde sind Wohngruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit einer Größe ab acht Personen bekannt, die unter den jeweils geltenden finanziellen Rahmenbedingungen wirtschaftlich betrieben werden können.

Wenn nein, aus welchen Gründen hält der Senat solche Beispielrechnungen für verzichtbar?

Entfällt.

2. In welcher Höhe sollten aus Sicht des Senats die Pflegesätze in Wohngruppen der stationären Pflege liegen? Sollten sie in gleicher Höhe oder über den üblichen Pflegesätzen in der stationären Pflege liegen? (Bitte begründen.)

Die Pflegesätze sind gemäß § 84 Absatz 2 SGB XI so zu bemessen, dass sie leistungsgerecht sind und einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Ein konkreter Betrag für die Höhe der Pflegesätze in Wohngruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen kann nicht benannt werden, da dieser unter anderem von deren Größe, dem Konzept für die Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, der Menge und Qualifikation des eingesetzten Personals, der Bewohnerstruktur, der Einbindung von Angehörigen und Freiwilligen abhängig ist. Die zuständige Behörde hat anhand einer bundesweiten Umfrage, die im Landespflegeausschuss am 24. September 2010 vorgestellt wurde, dargelegt, dass die durchschnittlichen Vergütungen für Pflege, Unterkunft und Verpflegung von Wohngruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen innerhalb des Preisspektrums der stationären Pflege in Hamburg liegen.

3. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln werden seit 2002 jährlich Fördermittel für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt?

Wohngruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen können nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel investiv aus dem Titel 4640.891.15 sowie gegebenenfalls ergänzend als Projekt aus dem Titel 4640.684.03 gefördert werden.

Mittel wurden vollstationären Einrichtungen bisher in einem Fall zur Verfügung gestellt (siehe Antwort zu 3.1).

In welcher Höhe wurden diese Fördermittel

- von welchen Trägern,

- für welche Projekte,

- wann beantragt und

- wann in welcher Höhe bewilligt?

Mittel für vollstationäre Pflegeeinrichtungen wurden von der Marie-Kroos-Stiftung beantragt. Ein Antrag betrifft den Neubau und die Erstausstattung von drei stationären Wohngruppen in Höhe von 510.000 Euro; er wurde am 30. Oktober 2009 gestellt und soll in Kürze beschieden werden.

Zwei Anträge vom 30. Oktober 2009 und 28. Juli 2010 betreffen Leistungen im Zusammenhang mit dem Aufbau von Wohngemeinschaften. Diese beiden Anträge wurden zusammengefasst und am 23. Dezember 2010 wurde ein Bescheid über eine Höhe von 177.277,45 Euro erteilt.

Befürwortet der Senat die weitere finanzielle Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen?

Wenn ja, in welcher Weise und Höhe?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Die zuständige Behörde befürwortet die Förderung von Wohngruppen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und hat das Nähere durch eine Richtlinie zur Förderung von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren bestimmt (siehe Drs. 19/6078). Die Förderhöhe ist von der Antragslage, zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und fachlichen Entscheidungen abhängig.

Ist eine weitere Förderung für Wohngruppen in stationären Pflegeeinrichtungen im Haushalt 2011/2012 geplant?

Wenn ja, in welcher Höhe jährlich?

Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

Da es sich bei weiteren Projekten um neue Maßnahmen im Sinne des Haushaltsrechts handeln würde, ist eine Planung wegen der absehbar längeren vorläufigen Haushaltsführung erst nach Verabschiedung des Haushaltsplans 2011/2012 möglich.

Bestehende stationäre Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept in Hamburg

4. Welche stationären Pflegeeinrichtungen mit Wohngruppenkonzept gibt es bereits in Hamburg?

Wie viele Personen leben hier insgesamt und jeweils in den einzelnen Wohngruppen?

Sind dies ausschließlich Plätze für demenziell erkrankte Menschen oder auch Plätze für andere Zielgruppen?

Wenn ja, in welchem Umfang für welche Zielgruppen?

Bei den folgenden Angaben zur Umsetzung einer Wohngruppenkonzeption handelt es sich um Selbstauskünfte der Einrichtungen. Ein fachlicher Konsens zur Definition von Wohngruppenkonzepten liegt der Aufstellung nicht zugrunde:

· Max Herz-Haus; eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz mit zehn Bewohnerinnen und Bewohnern,

· Hanna Reemtsma Haus; eine Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz mit 14 Bewohnerinnen und Bewohnern, zwei Wohngemeinschaften für andere Pflegebedürftige mit je 14 Bewohnerinnen und Bewohnern; insgesamt 42 Bewohnerinnen und Bewohner,

· ELIM/Alter Güterbahnhof Bergedorf; zwei Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz mit je zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern; insgesamt 24 Bewohnerinnen und Bewohner.

In Drs. 19/6078 listet der Senat drei Träger auf (Marie KroosStiftung, Martha-Stiftung, GbR Veringeck), die bestehende traditionelle Pflegeeinrichtungen in eine Wohneinrichtung mit Wohngruppenkonzept umstrukturieren beziehungsweise neue Wohngemeinschaften einrichten wollen (Gesamtumfang 31 Plätze). Wie wurden die drei Anträge inzwischen beschieden? Wie weit konnten die Projekte jeweils entwickelt werden? In welchem Umfang werden diese Projekte jeweils finanziell gefördert?