Mietwohnungsbau

Welche weiteren professionellen Unterstützungsleistungen zum Aufbau einer so konzipierten Wohngemeinschaft stehen Interessierten zurzeit zur Verfügung?

Die Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften bei der STATTBAU HAMBURG GmbH unterstützt den Prozess zum Aufbau von Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige.

Welche Anteile der Gewinnung, Schulung und Begleitung der WGBegleiter/-innen und WG-Paten sollen in welcher Höhe finanziert werden? (Bitte die Haushaltstitel mit angeben.)

Die Gewinnung, Schulung und Begleitung von WG-Begleitern und -Paten soll aus dem Titel 4640.684.02 finanziert werden, soweit ausreichend Haushaltsmittel vorhanden sind. Über förderfähige Kosten und ihren Anteil an den Gesamtkosten wird im Rahmen des Zuwendungsverfahrens entschieden werden.

Wie viele freiwillige WG-Begleiter/-innen unterstützen zurzeit die Wohngemeinschaften in Hamburg?

Derzeit sind zehn Personen auf diese Aufgabe vorbereitet, davon sind drei Personen zum Aufbau von ambulanten Wohngemeinschaften im Einsatz.

Sozial integratives Wohnhaus in Wilhelmsburg

In Drs. 19/5599 schildert der Senat: „Im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA) soll in Wilhelmsburg ein sozial integratives Wohnhaus mit verschiedenen abgestuften Pflege- und Hilfsangeboten, einer Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige und einer Tagespflegeeinrichtung insbesondere für deutsche und türkische Senioren entstehen. Eine Förderung ist durch die BSG, die IBA und aus dem Mietwohnungsneubauprogramm des Senats geplant. Die genaue Höhe der Förderung steht noch nicht fest."

9. Ist inzwischen geklärt, in welcher Höhe das integrative Wohnhaus mit verschiedenen Pflege- und Hilfsangeboten in Wilhelmsburg gefördert werden soll?

Ja.

Wer ist Träger des Bauvorhabens?

Träger des Bauvorhabens ist die GbR Veringeck.

Welche Stellen, Träger und Einrichtungen wirken an der Planung mit?

Für das Projekt wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die die Planung begleitet; vertreten sind der Investor GbR Veringeck, die IBA Hamburg GmbH, der Pflegedienst Multi Kulti, die Gutzeit Architekten, die Hamburger Koordinationsstelle für WohnPflege-Gemeinschaften bei der STATTBAU HAMBURG GmbH, das zuständige Bezirksamt und die zuständigen Behörden.

Welches Wohnkonzept für welche Mietergruppen ist hier geplant?

Es ist ein sozial integratives, barrierefreies Wohnhaus mit abgestuften ambulanten Pflege- und Hilfsangeboten für Senioren aus verschiedenen Kulturen geplant.

Das Konzept sieht Wohnungen für pflegebedürftige Senioren (1. und 2. Obergeschoss) und eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft (3. Obergeschoss) vor.

Interkulturelles Wohnen für pflegebedürftige Senioren: Die Bewohner können innerhalb einer offenen Hausgemeinschaft in ihren eigenen Wohnungen leben und ambulante Pflege in Anspruch nehmen. Angestrebt wird eine kulturelle Vielfalt und Offenheit der Bewohnerschaft (18 Wohneinheiten auf zwei Etagen).

Wohn-Pflege-Gemeinschaft: Im 3. Obergeschoss entsteht eine ambulante WohnPflege-Gemeinschaft für demenziell erkrankte, türkische Senioren. Auf rund 400 Quadratmetern können zehn Senioren in eigenen Zimmern leben und rund um die Uhr betreut werden.

Integration in den Stadtteil: Im Erdgeschoss ist ein Stadtteilcafe, ein kleines Hamam (türkisches Dampfbad) und eine Tagespflegeeinrichtung für die Mieter des Wohnhauses sowie Pflegebedürftige aus der Nachbarschaft vorgesehen.

Aus welchen Titeln erfolgt die Förderung für das Projekt?

Die Förderung durch das Mietwohnungsneubauprogramm erfolgt durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) über den Zins- und Verlustausgleich.

Die Förderung nach der Förderrichtlinie der BSG (siehe Antwort zu 3.2) erfolgt aus dem Haushaltstitel 4640.891.15.

Sollen auch öffentliche Finanzmittel zur Investitionskostenförderung von Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage, zu wann und in welcher Höhe?

Das genannte Wohnhaus ist keine stationäre Pflegeeinrichtung. Die unter 9.3 genannte Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz wird als ambulante Wohngemeinschaft nach der Förderrichtlinie der BSG gefördert.

Die Finanzierung der WK erfolgt auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (HmbWoFG). Die Förderung erfolgte nach den Förderrichtlinien Mietwohnungsbau Segmente A und R, „Besondere Wohnformen" und mit Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Zu wann soll das Bauvorhaben bezugsfertig gestellt sein?

Das Gebäude soll im Herbst 2011 fertiggestellt sein.