m HNF in der Karte mit A bezeichnet abgerissen werden

Ein Baufeld für den ersten Schritt erstreckt sich entlang der östlichen Seite der Bundesstraße von der Ecke Papendamm über die südliche Ecke Sedanstraße bis hin zum Gebäude Sedanstraße 19. Für erste Bauschritte muss hier lediglich die baulich abgängige und nur noch übergangsweise genutzte Sedanstraße 15 (ZMK ­ Baracke) mit rund 440 m² HNF ­ in der Karte mit A bezeichnet ­ abgerissen werden. Um im ersten Zug noch mehr Baufläche generieren zu können, könnte man auch an einen Teilabriss und die Überbauung des derzeit u.a. von der Haustechnik der Chemie genutzten Gebäudes mit einer Fläche von rund 1.240 m² HNF ­ in der Karte mit B bezeichnet ­ denken.

Die Frage, ob sich diese Option eignet und welches Bauvolumen städtebaulich attraktiv und wissenschaftlich funktional realisiert werden kann, soll Teil der Wettbewerbsaufgabe werden. Ein weiteres Baufeld liegt zwischen dem Geomatikum und dem Schröderstift sowie ­ entlang des Geomatikums an der Bundesstraße/Beim Schlump. Erste Bauschritte können so gestaltet werden, dass keine Abrisse erforderlich werden. Zur vollständigen Ausschöpfung des Baufelds wird in weiteren Bauschritten der Pavillon mit rd. 1.200 m² HNF abgerissen werden, nachdem in den umliegenden Gebäuden entsprechende Ersatzflächen geschaffen worden sind.

Für das Wettbewerbsverfahren zur Bundesstraße (MINCampus) ist folgender Zeitplan vorgesehen:

­ Im Dezember wurde die EU-weite Ankündigung des Wettbewerbs veröffentlicht (nach Vorankündigung im November).

­ Januar/Februar 2011: Die Wettbewerbsteilnehmer werden gemeinsam von Vertretern der BWF, der BSU, der Universität Hamburg und des Bezirks Eimsbüttel ausgewählt und das Wettbewerbsverfahren wird begonnen.

­ Juli 2011: Das Preisgericht wählt die Wettbewerbssieger aus. Im Preisgericht werden neben der BWF als Bauherrin u.a. die Universität, der Bezirk, die Finanzbehörde und die BSU vertreten sein.

Die Bürgerschaft wird erneut mit einer Drucksache befasst, sobald die Konzeption Umsetzungsreife erlangt hat (Gebäudeplanung/Kosten der Vorhaben) und das weitere Verfahren präzisiert ist.

Wettbewerbskosten, Baukosten

Die Kosten des Wettbewerbs werden von der BSU aus dem Titel 6200.799.01, im Übrigen aus den Planungsmitteln der BWF gedeckt. Diese sind enthalten in der Haushaltsplanung des Aufgabenbereichs 146 „Wissenschaft", zum einen im Ergebnisplan in den Kosten aus Verwaltungstätigkeit (Ziffer 7 der Tabelle III.2) für den Anteil der aufwandswirksamen Planungen, zum anderen im Finanzplan in den Auszahlungen für Baumaßnahmen (Ziffer 10 der Tabelle III.4) für den Anteil der bilanziell aktivierbaren Planungen.

Sobald die Bauplanungen und die jeweiligen Kosten entscheidungsreif vorliegen und die Grundsatzentscheidung über die künftige Organisation und Finanzierung des Hochschulbaus gefallen ist, wird der Senat die Bürgerschaft gesondert befassen.

5. Petitum:

Die Bürgerschaft wird gebeten, den Bericht des Senats zur Kenntnis zu nehmen.