Pflegeversicherung

Immer mehr ältere arme Menschen in Hamburg ­ die Altenhilfe ist aber immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005! (II)

Nach Angaben des Statistikamtes Nord haben am Jahresende 2010 in Hamburg 17.700 Frauen und Männer ergänzende Transferleistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Im Vergleich zu 2004 ergibt sich damit eine Steigerung um 42 Prozent.

Viele von Altersarmut betroffene Menschen leiden zusätzlich zu ihrer Armut an besonderen altersbedingten Beschwerden und benötigen daher weitere Leistungen der Altenhilfe. Altenhilfe nach § 71 SGB XII soll insofern zusätzlich und ergänzend zu den übrigen Leistungen der Sozialhilfe gewährt werden. Im Durchschnitt des Jahres 2008 erhielten in Hamburg 2.825 Personen Leistungen der Altenhilfe, während es im Jahre 2009 schon 3. waren. Demgegenüber waren trotz der weiteren zu erwartenden Steigerungen im Jahr 2010 dieselben Mittel wie im Jahr 2009 für die Altenhilfe vorgesehen.

Der Senat hatte auf meine Anfrage vom 22.07.2010 (Drs. 19/6814) mitgeteilt, dass die zuständige Behörde beabsichtige, die fachlichen Vorgaben für die Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII, die sich immer noch auf dem Stand vom 01.10.2005 befinden, noch im Jahr 2010 neu zu fassen. Dies ist bis heute jedoch tatsächlich nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut:

1. Wann ist nunmehr in genauer zeitlicher Hinsicht mit einer Neufassung des „Leistungskataloges Altenhilfe" vom 01.10.2005 zu rechnen?

Durch die ab dem 1. Januar 2011 geltende Zuordnung der Betreuungszuschläge für das Servicewohnen für Seniorinnen und Senioren (Betreutes Wohnen) zur Grundsicherung ist es bei der Neufassung des „Leistungskatalogs Altenhilfe" zu einem weiteren Aktualisierungsbedarf gekommen. Die zuständige Behörde stimmt zurzeit auf Fachebene mit den Bezirksämtern die überarbeiteten fachlichen Vorgaben für die Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII ab und wird nach Abschluss der Abstimmung den neuen Leistungskatalog im Internet veröffentlichen.

2. Welche Mittel sind bislang in 2010 tatsächlich für die Altenhilfe aufgewendet worden und inwiefern ergab sich die Notwendigkeit einer Aufstockung der ursprünglich haushaltsmäßig veranschlagten Mittel?

Die Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII wurden im Titel 4670.681.01 für 2010 mit 1.176.000 Euro veranschlagt und aufgrund von Fallzahl-/Kostensteigerungen mit der Drs. 19/6497 auf 1.450.000 Euro verstärkt. Der Mittelabfluss betrug zum Stand 21. Dezember 2010 1.336.000 Euro.

3. Wie viele Personen erhielten im Durchschnitt des Jahres 2010 Leistungen der Altenhilfe in Hamburg?

Auswertbare Daten für die Altenhilfefallzahlen liegen im Rahmen des Fachverfahrens PROSA/Datawarehouse für die Monate Januar bis September 2010 vor. Im Durchschnitt dieser Monate erhielten 3.243 Personen Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII.

4. In welcher Art und Weise hat sich die bisherige Planung der voraussichtlichen Fallzahlentwicklung in der Altenhilfe anhand der Fallzahlentwicklung in der Grundsicherung als hinreichend sicher erwiesen?

Nach vorliegenden Daten sind 2010 beide Fallzahlen in vergleichbarem Ausmaß angestiegen.

5. Welche Erkenntnisse liegen zur Entwicklung besonderer altersbedingter Beschwerden gerade bei armen älteren Menschen in Hamburg seit dem 01.10.2005 vor?

Zu dieser Fragestellung sind der zuständigen Behörde keine Studien oder sonstigen Daten bekannt.

6. In welcher Art und Weise wird bei den Planungen zur Altenhilfe berücksichtigt, dass in den einzelnen Stadtteilen die Altersarmut sehr unterschiedlich ausgeprägt ist?

Die Leistungen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII richten sich nach dem individuellen Bedarf und der Bedürftigkeit der Hilfeempfänger und werden zentral aus dem Haushaltstitel 4670.681.01 finanziert (siehe auch Antwort zu 2.). Eine besondere Berücksichtigung von Stadtteilunterschieden ist deshalb nicht erforderlich.

7. Wie ist die jeweilige Armutsquote bei Seniorinnen und Senioren in den jeweiligen Bezirken und in den jeweiligen Stadtteilen beschaffen?

Armutsquoten werden aus methodischen Gründen nicht kleinräumig ausgewiesen. Sie werden aus Daten des Mikrozensus in der amtlichen Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermittelt, der auf einer Stichprobe beruht, die für kleine Räume nicht mehr repräsentativ ist.

Die Armutsquote für Senioren betrug in Hamburg 2009 insgesamt 8,1 Prozent, darunter für Seniorinnen 8,4 Prozent.

Der Berechnung liegt der Durchschnittswert des Bundes (Median) zugrunde.

8. Welche Erkenntnisse gibt es zum Zusammenhang zwischen Altersarmut und Migrationshintergrund in Hamburg?

Es liegen keine Daten zu Armutsquoten älterer Menschen in Verbindung mit dem Merkmal Migrationshintergrund vor.

Ersatzweise sind Daten zum Bezug von Leistungen nach dem SGB XII, Kapitel 4

(Grundsicherung im Alter) in Verbindung mit dem Merkmal Staatsangehörigkeit verfügbar.

Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter

Der Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter ist unter Deutschen demnach seltener als unter Ausländern. Bei Deutschen beziehen Frauen und Männer nahezu gleich häufig Grundsicherungsleistungen. Ausländische Frauen beziehen dagegen häufiger Leistungen als ausländische Männer.

9. Welche Erkenntnisse gibt es zum Zusammenhang von Dichte an Altenheimen und der Zahl an von Altersarmut betroffenen Menschen?

Durchschnittlich etwa ein Drittel der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist nicht zuletzt wegen der hohen Kosten für stationäre Pflegesätze auf ergänzende Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege, gegebenenfalls auch Grundsicherung) angewiesen. Bei einer hohen Dichte von Heimplätzen erhöht sich die Zahl der Bezieher dieser Leistungen im Stadtteil entsprechend.

10. Welche Erkenntnisse gibt es zur speziellen Altersarmut von Frauen in Hamburg?

Siehe Antwort zu 7.

11. Auf welche Weise wird die von Altersarmut betroffene Bevölkerung in Hamburg auf die Möglichkeiten des Bezugs von ergänzenden Leistungen der Grundsicherung und der Altenhilfe aufmerksam gemacht?

Die zuständigen Fachämter für Grundsicherung und Soziales beziehungsweise die Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter beraten ältere Menschen auch über staatliche beziehungsweise kommunale Sozialleistungen im Alter (vergleiche Drs. 19/5838). Dort wird, falls erforderlich, auch die Unterstützung bei der Antragstellung geleistet. Darüber hinaus stehen umfangreiche Informationen in der internetbasierten Infoline der zuständigen Behörde zur allgemeinen Verfügung. Informationsbroschüren der zuständigen Behörde wie „Aktiv im Alter" informieren die älteren Menschen über die Unterstützungsmöglichkeiten durch Leistungen der Grundsicherung und der Altenhilfe. Entsprechende Informationen erfolgen auch über die Pflegestützpunkte, wenn beispielsweise Pflegeleistungen erforderlich sind, die die Leistungen der Pflegeversicherung oder die Einkommensgrenzen überschreiten.

12. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, dass viele von Altersarmut betroffene Menschen in Hamburg keine ergänzenden Leistungen der Grundsicherung und der Altenhilfe beantragen und beziehen, obwohl diese ihnen zustehen würden?

Datengestützte Erkenntnisse liegen hierzu nicht vor, allerdings wird bundesweit davon ausgegangen, dass diese Zahlen mit der Einführung der Grundsicherung rückläufig sind, da sich damit die Grundlagen für Rückgriffe auf Einkommen von Angehörigen reduziert haben.

13. Unter welchen Gesichtspunkten spielt die nach Stadtteilen ganz unterschiedlich geartete Altersarmutsquote für die soziale Stadtentwicklung eine Rolle?

Zur Altersarmutsquote siehe Antwort zu 7.und 10.

Im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) wird mithilfe des Sozialmonitorings der Indikator „Mindestsicherung im Alter" kleinräumig ausgewertet. Er erfasst den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II im Alter von 60 bis unter 65 Jahren sowie den Anteil der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsleistungen (nach dem 4. Kapitel, SGB XII) im Alter von 60 Jahren und älter. In den Handlungsfeldern der Integrierten Stadtteilentwicklung wird insbesondere auch im Rahmen der Familienförderung und des Wohnens die Lebenssituation älterer Menschen im Sinne einer seniorenfreundlichen Stadt verbessert.