Wohnungen

2009 5 Fünf Wohnnutzungsgebote.

Die Daten für 2010 liegen insgesamt noch nicht vor.

8. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 1. Juli 2010 heißt es unter anderem, dass beim Arbeitsaufkommen der im Bezirk Hamburg-Mitte mit dem Leerstand beschäftigten beiden Personen ­ eines Abschnittsleiters Wohnraumschutz sowie eines Sachbearbeiters ­ „andere Zweckentfremdungsformen als das Leerstehenlassen deutlich überwiegen". Um welche anderen Zweckentfremdungsformen handelt es sich dabei und welche absolute und relative Dimension macht die jeweilige Kategorie aus?

Die weiteren Zweckentfremdungsformen sind:

· gewerbliche Zweckentfremdung von Wohnraum (Ferienwohnungen, Monteurunterkünfte, Prostitution, Büros, Kanzleien, Praxen et cetera),

· Abbruch von Wohnraum.

Die Dimension liegt nach Mitteilung des zuständigen Bezirksamts im Durchschnitt bei rund 80 gewerblichen Zweckentfremdungen (70 Prozent), rund fünf Abbrüchen (4 Prozent) und rund 30 Leerständen (26 Prozent).

9. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Altona mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

10. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Bergedorf mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

11. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Eimsbüttel mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

12. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Harburg mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

13. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Nord mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

14. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 9 Absatz 2 Ziffer 5 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz sind in den vergangenen fünf Jahren im Bezirksamt Wandsbek mit welchem Ergebnis durchgeführt worden?

Siehe Antwort zu 7.

15. Alleine der Verein „MIETER HELFEN MIETERN" hat seit August 2010 rund 100 Fälle von Wohnungsleerstand mit konkreten Angaben und der jeweiligen Anschrift benannt. Was ist seitens welcher Behörden und in den betreffenden Bezirken nach diesen Meldungen passiert?

Leerstände, die von Dritten, zum Beispiel dem Verein „MIETER HELFEN MIETERN", bei dem örtlich zuständigen Bezirksamt angezeigt werden, werden entsprechend der Antwort zu 4. bearbeitet.

Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen und dem Verlauf in jedem einzelnen Fall sind nicht möglich, da hierzu umfangreiche, händische Einzelfallrecherchen anhand der Aktenlage in allen Bezirksämtern erfolgen müssten. Diese Auswertungen können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden.

16. Alleine dem im Internet einzusehenden „Leerstandsmelder" sind die Angaben und Adressen von wenigstens 200 längerfristig leer stehenden Gelassen zu entnehmen. Wie gehen die für diesen Bereich zuständigen Behörden und Bezirksämter grundsätzlich mit den dort gemachten Angaben um?

17. Werden sämtliche (Neu-)Eintragungen beim „Leerstandsmelder" regelmäßig geprüft und abgearbeitet?

Wenn ja, in welcher Weise und in wie vielen Fällen ist das seit Einrichtung der betreffenden Website geschehen?

Wenn nein, warum nicht?

Anlassbezogen nutzen die bezirklichen Dienststellen je nach Schwerpunkt Informationen aus dem Internet, insbesondere Portale für bestimmte, häufiger zweckentfremdungsrechtlich relevante Sachverhalte wie Prostitution, Ferienwohnungen, freie Berufe aber auch Zeitungen und andere Portale wie zum Beispiel den „Leerstandsmelder". 18. Planen der Senat oder die einzelnen Bezirksämter angesichts der wachsenden Wohnungsnot einerseits und des Wohnungsleerstandes andererseits, eigene Leerstandsmelder einzurichten?

Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

Nein, eine effiziente und zweckentsprechende Umsetzung des Schutzes gegen Zweckentfremdung von Wohnraum ist durch die in Drs. 19/6436 dargestellte Erreichbarkeit der zuständigen Stellen gewährleistet.

19. Planen der Senat oder die einzelnen Bezirksämter der Leerstandsproblematik mehr Aufmerksamkeit zu zollen?

Wenn ja, in welcher Form und ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

Der zuständigen Behörde liegt das von der Bürgerschaft beschlossene Ersuchen aus den Drs. 19/7876 und 19/7061 zur Beantwortung vor.

20. Mit welchen Folgen kann ein Eigentümer rechnen, wenn seine Wohnung mehr als ein halbes Jahr leer steht und der bezirklich zuständige Wohnraumschutz diesen Umstand bereits bemängelt hat?

Das Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, siehe insbesondere § 14 HmbWoSchG.

Welche Ordnungsstrafe beziehungsweise welches sonstige Strafmaß droht in diesem Zusammenhang bei konsequenter Nichtbeachtung behördlicher Gebote?

22. In welcher Dimension sind in den vergangenen fünf Jahren überhaupt Strafen verhängt worden?

Keine, da Zuwiderhandlungen nicht strafrechtlich, sondern als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen sind, im Übrigen siehe Antwort zu 21.