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Zukunft des Sülau-Hauses in der Greifenberger Straße (V)

Das sogenannte Sülau-Haus in der Greifenberger Straße 50 in Rahlstedt war bereits Gegenstand mehrerer Schriftlicher Kleiner Anfragen (Drs. 18/4835, 18/6337, 19/280, 19/1929, 19/4790, 19/6046). Seit rund sechs Jahren steht das Gebäude, das im Jahre 1968 vom Verein SOS-Kinderdorf e.V. als Grundstückspächterin errichtet worden war und bis Ende 2004 durch den Verein Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. für die Erstversorgung und Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche, überwiegend für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, genutzt worden war, leer. Das in privatem Eigentum befindliche Grundstück ist bis zum 30. Juli 2059 mit einem Erbbaurecht zugunsten der SAGA belastet. Im Mai 2007 wurde der Pachtvertrag zwischen SAGA und dem Verein SOS-Kinderdorf e. V. einvernehmlich aufgelöst und das Gebäude von der SAGA übernommen.

Ursprünglich wollte SAGA GWG auf dem Grundstück durch Umbau und Aufstockung der vorhandenen Baulichkeiten eine betreute Seniorenwohnanlage mit 36 Wohneinheiten errichten. Anfang 2009 hieß es, der Baubeginn solle im 3. Quartal 2009 erfolgen, im Dezember 2009 dann, mit den Bauarbeiten solle im Frühjahr 2010 begonnen werden. Auch dazu ist es nicht gekommen, Bauaktivitäten sind auf dem Grundstück weiterhin nicht erkennbar. Mittlerweile ist zu hören, dass an der Idee einer Seniorenwohnanlage festgehalten werde, sich jedoch ein kompletter Neubau als kostengünstiger herausgestellt habe. In der Senatsantwort (Drs. 19/7859) ist nunmehr von 45 öffentlich geförderten Zweizimmerwohnungen im Passivhaus-Standard die Rede, mit einer Wohnungsgröße zwischen 50 und 62 m². Als Baubeginn wird 2011 genannt.

Das Gebäude macht einen mehr und mehr verwahrlosten Eindruck, die Fenster im Erdgeschoss sind vernagelt, das Grundstück wuchert mehr und mehr zu. Dabei wurden seit Mitte der 1990er Jahre in das damalige STEPGebiet Greifenberger Straße erhebliche Mittel investiert, vornehmlich um das damals trostlos und abweisend wirkende Wohnumfeld der Siedlung zeitgemäß umzugestalten. Der Zustand des Sülau-Hauses steht in krassem Gegensatz zu diesen von SAGA GWG und Stadt gemeinsam verfolgten Zielen.

Außerdem erhofft man sich vor Ort durch die Neubelebung des SülauHauses auch positive Impulse für das gegenüberliegende Einkaufszentrum Greifenberger-Passage, das wegen des andauernden Leerstands der dortigen Supermarktfläche und mittlerweile auch der dortigen Sparkassenfläche gewisse Not leidet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der SAGA GWG wie folgt:

1. Wie stellt sich bezüglich der geplanten Errichtung einer Seniorenwohnanlage auf dem Grundstück Greifenberger Straße 50 der aktuelle Sachstand dar?

Nach jetzigem Planungsstand soll das vorhandene Gebäude abgerissen werden und ein Neubau für Senioren im Passivhausstandard entstehen.

2. Inwieweit haben sich zwischenzeitlich an der in den letzten Senatsantworten (Drs. 19/1929, 19/4790 und 19/6046) mitgeteilten Planung (Anzahl der Wohneinheiten, Ausstattung der Wohnungen und der betreuten Seniorenwohnanlage und so weiter) Änderungen ergeben?

SAGA GWG hat am 11. November 2010 einen Bauvorbescheidsantrag für den Neubau gestellt. Bei der Erteilung eines positiven Bauvorbescheids wird derzeit von einem Baubeginn im 2. Quartal 2012 ausgegangen. Zur weiteren Planung siehe Drs. 19/7859.

3. Warum ist es in 2010 nicht mehr zu einem Baubeginn gekommen? Warum zieht sich das Vorhaben so lange hin?

Durch veränderte energetische Auflagen und Brandschutzvorgaben war der ursprünglich avisierte Umbau des vorhandenen Gebäudes nicht mehr rentabel und es musste eine völlig neue Planung erfolgen.

4. Welche zeitliche Perspektive strebt SAGA GWG nunmehr für den konkreten Baubeginn (Monat/Jahr) an?

5. Wurde zwischenzeitlich eine Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt?

Wenn ja: Wann ist dies geschehen?

Wenn nein: Warum nicht?

6. Wurde wenigstens bereits der Bauantrag gestellt?

Wenn ja: Wann ist dies geschehen?

Wenn nein: Warum nicht?

SAGA GWG hat am 11. November 2010 einen Bauvorbescheidsantrag für den Neubau gestellt. Bei der Erteilung eines positiven Bauvorbescheids wird derzeit von einem Baubeginn im 2. Quartal 2012 ausgegangen. Zur weiteren Planung siehe Drs. 19/7859.

7. Wurde seitens der Wohnungsbaukreditanstalt mittlerweile die vorgesehene öffentliche Förderung bewilligt?

Wenn ja: Wann ist dies geschehen?

Wenn nein: Warum nicht?

Nein. Ein Antrag auf öffentliche Förderung ist zum jetzigen Zeitpunkt nach den Richtlinien der Wohnungsbaukreditanstalt noch nicht möglich.