Ja Bei der Berufsfeuerwehr werden außerdem Langzeitatemschutzgeräte Typ Dräger BG4
Bestehen Unterschiede in der Atemschutzgeräte-Technik (AG-Technik) zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr?
Wenn ja, welche?
Ja. Bei der Berufsfeuerwehr werden außerdem Langzeitatemschutzgeräte Typ Dräger BG4 eingesetzt. x. Welche Sicherheitseinrichtungen stehen der Freiwilligen Feuerwehr für den Einsatz unter Atemschutz zur Verfügung?
Es stehen Atemschutzüberwachungstafeln zur Verfügung.
y. Gibt es Sicherheitspakete und Ersatzgeräte für den Atemschutznotfall und inwieweit hat es eine einheitliche Ausbildung der in den Wehren Aktiven dazu gegeben?
Ersatzgeräte für den Atemschutznotfall stehen gegebenenfalls auf den Löschfahrzeugen zur Verfügung oder können bei Bedarf angefordert werden, Sicherheitspakete stehen nicht zur Verfügung.
Es findet eine einheitliche Atemschutzausbildung für alle Atemschutzgeräteträger statt.
7. Förderung des Sports in den Freiwilligen Feuerwehren
a. Werden den Freiwilligen Feuerwehren Turnhallen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt und in welchem Umfang geschieht dies?
Eine generelle Bereitstellung von Turnhallen für die Freiwillige Feuerwehr gibt es nicht. Eine Reihe von Wehren verfügt Mitbenutzungszeiten in staatlichen und privaten Turnhallen.
b. Wie viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren wurden im Jahr 2010 zu Sportübungsleitern ausgebildet?
Drei.
c. Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben ein Angebot der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord seit 2007 genutzt und einen professionellen Sportübungsleiter in der „Anschubphase" eingesetzt?
24 Freiwillige Feuerwehren haben das Angebot der HFUK Nord genutzt.
1. Wie viele Freiwillige Feuerwehren haben anschließend das Sportprogramm eigenverantwortlich weitergeführt?
18 Freiwillige Feuerwehren haben das Sportprogramm anschließend eigenverantwortlich weitergeführt.
2. Welche Angaben sind dazu möglich, bei wie vielen Freiwilligen Feuerwehren sich aufgrund fehlender Räumlichkeiten Schwierigkeiten entweder bei der Inanspruchnahme des Angebots der HFUK Nord oder bei der Fortführung nach der „Anschubphase" ergeben haben?
17 Wehren können derzeit wegen fehlender Möglichkeiten das Sportprogramm nicht weiterführen.
d. Wie viele Freiwillige Feuerwehren führen regelmäßig (wöchentlich oder zweiwöchentlich) Dienstsportabende durch?
34 Freiwillige Feuerwehren führen wöchentlich oder zweiwöchentlich Dienstsportveranstaltungen durch.
e. Welche Freiwilligen Feuerwehren nutzen eine Sporthalle einer Schule oder eine andere Sporthalle? (Bitte nach Feuerwehren und genutzten Sporthallen aufführen.)
1. Werden diese Kosten aus Mitteln des Einzelplans 8.1 der Behörde für Inneres übernommen? Inwieweit müssen diese Beiträge privat von den Angehörigen der Freiwilligen und Jugendfeuerwehren getragen werden?
Nein. Anfallende Kosten werden gegebenenfalls von der Wehr- oder Jugendfeuerwehrkasse oder den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr übernommen werden.
2. Welche Anstrengungen fordern das Amt F und die FeuerwehrUnfallkasse von den Freiwilligen Wehren im Bereich Einsatzfitness?
Die körperliche Konstitution, insbesondere die Ausdauerleistung der Atemschutzgeräteträger wird in Abstand von drei Jahren im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 26/3 überprüft. Die Leistungsanforderungen dieser Untersuchung müssen von den Atemschutzgeräteträgern erfüllt werden.
3. Wie wird die Regelung der Kostenbeteiligung im Hinblick auf die geforderten Bedarfe auf Senatsseite beurteilt? Stimmt der Senat der Einschätzung der Fragesteller zu, dass die vorliegende Regelung der vom Senat geschätzten Förderung des Ehrenamtes zuwider läuft?
Die Möglichkeiten zur Durchführung des sportlichen Trainings und die dabei eventuell anfallenden Kosten sind regional sehr unterschiedlich und entsprechend den jeweiligen Besonderheiten zu beurteilen. Das Programm für das sportliche Training befindet sich noch in der Entwicklung. Der Senat wird auch weiterhin an der Förderung des Ehrenamtes festhalten und entsprechende zielgerichtete Förderprogramme ausbauen und im Hinblick auf breite Akzeptanz verstetigen.
8. Anerkennung der Arbeit in der FFH
a. Wird die gezielte Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit zum Beispiel durch einen „Freiwilligenausweis" mit Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher Schwimmbäder oder des Öffentlichen Nahverkehrs (HVV) auf Senatsseite für sinnvoll erachtet?
1. Wenn ja, gibt es zurzeit konkrete Überlegungen, um entsprechende Vergünstigungen für Aktive der Freiwilligen Feuerwehren zu ermöglichen? Welche?
2. Wenn nein, warum nicht?
Der Senat hält die Gewährung von allgemeinen monetären Vorteilen wie zum Beispiel Rabatte oder Ermäßigungen für das Ehrenamt nicht für sinnvoll. Eine finanzielle Förderung läuft dem Grundgedanken der Unentgeltlichkeit entgegen. Darüber hinaus kann nicht sichergestellt werden, dass nur ehrenamtlich Tätige diese Vergünstigungen erhalten. Die Mitgliedschaft in einer Organisation aus finanziellen Vorteilsgründen ohne Engagement in der Sache kann das Ansehen des Ehrenamts wegen der Mitnahmeeffekte eher schädigen. Die Unterscheidung der Ehrenamtlichen in Aktive, Passive oder Förderer können die Organisationen nach eigenem Bekunden nicht leisten.
b. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren haben oft Probleme, in dicht besiedelten Wohngebieten einen wohnortnahen Parkplatz zu finden, um bei Bedarf entsprechend zeitnah zum Feuerwehrhaus zu fahren. Ist beabsichtigt, für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bei Bedarf entsprechende Parkräume zu ermöglichen?
Nein. Dringende Probleme wurden bisher nicht an den Senat herangetragen.
c. Welche Maßnahmen zur Würdigung und Anerkennung des Ehrenamtes bei der Freiwilligen Feuerwehr gibt es bereits?
Zum 25- und 40-jährigen Dienstjubiläum werden den Feuerwehrleuten Medaillen verliehen.
Daneben gibt es Auszeichnungen für Verdienste im Feuerlöschwesen durch den Deutschen Feuerwehrverband für besondere Verdienste im Ehrenamt. Weiterhin fördert der Senat die Darstellung und Anerkennung des Ehrenamtes für Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen durch öffentliche Veranstaltungen wie Hamburger Katastrophenschutztag und Tag des Ehrenamtes.
d. Erhalten Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Mitglieder der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung von 90 Euro, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren erhalten eine jährliche Aufwandsentschädigung von 41 Euro.
Daneben werden weitere Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger gewährt.
e. Welche gezielten Maßnahmen wurden zur Förderung des Ehrenamtes und Mitgliedergewinnung ergriffen durch
1. die Behörde für Inneres,
2. das Amt Feuerwehr,
3. die Freiwillige Feuerwehr?
1. Durch die Behörde für Inneres und Sport wurden gezielt Maßnahmen ergriffen:
a. Anlässlich der Messe „Du und Deine Welt" hat die Behörde für Inneres in der Zeit vom 26.08.2005 bis zum 04.09.2005 mit einem eigenen Stand für das Ehrenamt geworben.