Deckel A 7 ­ Grundstückserwerb in Stellingen

Betreff: Deckel A 7 ­ Grundstückserwerb in Stellingen

Für den Ausbau der A 7 werden beidseitig der Autobahn Grundstücksflächen von privaten Eigentümern benötigt. Trotz der nun beginnenden Planauslegung ist der Erwerb noch nicht vollzogen beziehungsweise sind noch keine Erwerbsverhandlungen geführt worden (siehe Drs. 19/8316).

Ich frage daher den Senat:

1. 595 m² 729 m² 2350 170 m² 280 m² 655 m² 2269 kein Erwerb keine Inanspruchnahme 40 m²

2. Wurden bereits Gespräche mit den Grundeigentümern der Flurstücke 2243, 2350 und 2269 geführt?

Nein.

a.) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Entfällt.

3. Wurde den Eigentümern bereits ein Kaufangebot unterbreitet?

Nein.

4. Wann und durch wen wird der Ankauf der Flurstücke oder der Teilflächen erfolgen?

Die Grunderwerbsverhandlungen und der Ankauf erfolgen durch die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) im Auftrag der Bundesfernstraßenverwaltung. Sie beginnen im Februar 2011.

5. Welche Flurstücke beziehungsweise Teilflächen von Flurstücken werden während der Bauphase in Stellingen benötigt:

a.) Schopbachweg

b.) Imbekstieg?

Siehe Anlage.

6. Ist weiterhin eine Baustraße geplant?

Nein.

a.) Wenn ja, über welche Flurstücke?

Entfällt.

7. Welche temporären Lärmschutzmaßnahmen sind während der Bauphase geplant:

a.) Schopbachweg

b.) Imbekstieg?

Für die Herstellung des Tunnelbauwerks sind als Ersatz der vorhandenen Lärmschutzwände beidseitig der Autobahn (Schopbachweg und Imbekstieg) temporäre Lärmschutzwände vorgesehen.

Die temporäre Lärmschutzwand zum Schutz des Schopbachweges wird auf eine Verbauwand im Böschungsbereich aufgesetzt, die temporäre Lärmschutzwand zum Schutz des Imbekstieges auf den neuen Mittelpfeiler des Tunnelbauwerkes.

8. Wurden mittlerweile Verschattungsgutachten in Auftrag gegeben?

Nein.

a.) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Entfällt.