Steuerberater

1. Am 21. Oktober 2010 Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohn- und Nebenräume des früheren Vorstandsvorsitzenden und eines aktuellen Vorstandsmitglied der Firma Prevent AG und für die Geschäfts-, Büro- und sonstigen Betriebsräume der Firma Prevent AG in Norderstedt und München, der Erbe Rechtsanwälte und Steuerberater Partnergesellschaft in Berlin, Potsdam und München sowie der Firmen Validd AG und Seed Forensics GmbH in Mainz und Hamburg,

2. am 23. November 2010 Beschlüsse, in denen die Durchsicht der in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel bei Durchsuchungen am 6. Oktober 2010 vorläufig sichergestellten Datenträger/Datenbestände und Unterlagen auch für dieses Verfahren angeordnet wird, und zwar hinsichtlich Datenträgern/Datenbeständen und Unterlagen aus den Geschäfts-, Büro- und sonstigen Betriebsräumen der Firma Prevent AG in Norderstedt, München und Frankfurt sowie Datenträgern/Datenbeständen aus der Wohnung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Firma Prevent AG.

c) Trifft es insbesondere zu, dass das Landgericht Mitte Oktober 2010 in einem Beschluss zu dem Ergebnis gekommen ist, dass gegen die Beschuldigten Hartmut Strauß, Hans Berger, Peter Rieck, Joachim Friedrich, Prof. Dr. Dirk Jens Nonnenmacher und Bernhard Visker der Verdacht der Untreue in einem besonders schweren Fall besteht (§§ 266, 263 Strafgesetzbuch) und gegen die Beschuldigten Nonnenmacher und Friedrich darüber hinaus der Verdacht der unrichtigen Wiedergabe der Verhältnisse der Gesellschaft (§ 400 Aktiengesetz)? Hat sich an diesem Verdacht etwas geändert?

Ja. Es handelt sich um den in der Antwort zu der Frage b) genannten Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 15.Oktber 2010. Der Verdacht besteht nach wie vor.

d) Welche Angaben können derzeit dazu gemacht werden, wann und bei wem Beschlagnahmen, Durchsuchungen und vergleichbare Maßnahmen stattgefunden haben?

Die in der Antwort zu der Frage b) bezeichneten Beschlüsse wurden jeweils bei den bezeichneten natürlichen Personen beziehungsweise Unternehmen vollstreckt. Im Einzelnen:

In dem am 16. Oktober 2009 gegen acht Personen förmlich eingeleiteten Verfahren wurden die in der Antwort zu der Frage b) bezeichneten Beschlüsse zu Ziffern 1., 3. und 4. in der Zeit vom 26. Mai 2010 bis zum 28. Mai 2010 vollstreckt. Die Durchsuchungsbeschlüsse für einen Betriebsdienstleister für Banken und Sparkassen (Ziffer

5.) wurden in der Zeit vom 28. Mai 2010 bis zum 9. Juni 2010 vollstreckt. Im Rahmen der Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse sind mögliche Beweismittel gesichert worden. Der Beschlagnahmebeschluss vom 27. August 2010 (Ziffer 6.) bezieht sich auf Unterlagen, die sich bereits im Besitz der Ermittlungsbehörden befanden, sodass sich die Vollstreckung dieses Beschlusses unmittelbar anschloss. Der Beschlagnahmebeschluss vom 16. September 2010 (Ziffer 7.) ist am selben Tag vollstreckt worden.

In dem am 9. August 2010 unter anderem wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz eingeleiteten Verfahren wurden die in der Antwort zu der Frage b) aufgeführten Beschlüsse am 16. August 2010 (Beschlüsse zu Ziffern 1. und 2.), am 26. August 2010 (Beschluss zu Ziffer 3.) und am 3. September 2010 (Beschluss zu Ziffer 4.) vollstreckt und dabei mögliche Beweismittel gesichert. Ferner wurden am 30. August 2010 mit Einverständnis der HSH Nordbank AG alle Unterlagen im Hamburger Büro des früheren Leiters der Rechtsabteilung der HSH Nordbank AG gesichtet und Unterlagen als Beweismittel sichergestellt.

In dem am 1. Oktober 2010 unter anderem wegen falscher Verdächtigung eingeleiteten Verfahren wurden die in der Antwort zu der Frage b) unter Ziffer 1. aufgeführten Beschlüsse am 3. November 2010 vollstreckt und dabei mögliche Beweismittel gesichert.

e) Welche Angaben sind derzeit dazu möglich, welche Zeugen und Beschuldigten bisher wann und mit welchem Ergebnis vernommen wurden?

In dem am 16. Oktober 2009 gegen acht Personen förmlich eingeleiteten Verfahren ist Luis Marti Sanchez am 14. Oktober 2009 als Zeuge sowie am 25. November 2010, 26. November 2010 und 7. Dezember 2010 als Beschuldigter vernommen worden.

Darüber hinaus sind in der Zeit vom 9. November 2010 bis zum 10. Januar 2011 zwölf (ehemalige) Mitarbeiter der HSH Nordbank AG als Zeugen vernommen worden. Außerdem wurden zwei Mitarbeiter der BNP Paribas London am 13. und 14. Dezember 2010 als Zeugen vernommen. Eine abschließende Bewertung der Aussagen ist noch nicht vorgenommen worden.

In dem am 9. August 2010 unter anderem wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz eingeleiteten Verfahren sind in der Zeit vom 19. August 2010 bis zum 28. September 2010 neun Personen als Zeugen vernommen worden, darunter zwei Mitglieder des Aufsichtsrats der HSH Nordbank AG, und Frank Roth. Keine der zeugenschaftlich vernommenen Personen war unmittelbarer Zeuge der den Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen. Im Übrigen ist eine abschließende Bewertung der Aussagen noch nicht vorgenommen worden. Die Beschuldigten haben sich bisher nicht geäußert.

In dem am 1. Oktober 2010 unter anderem wegen falscher Verdächtigung eingeleiteten Verfahren ist am 28. Oktober 2010 unter anderem der angeblich Geschädigte zeugenschaftlich vernommen worden. Im Übrigen wird im Hinblick auf die Möglichkeit der Gefährdung von Ermittlungen von einer Antwort abgesehen.

f) Inwieweit konnten Ermittlungen abgeschlossen werden, wann und mit welchem Ergebnis?

In keinem der in der Antwort zu der Frage a) genannten Verfahren sind die Ermittlungen abgeschlossen.

g) Wann ist mit einem Abschluss der Ermittlungen und gegebenenfalls mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

Der Abschluss der Ermittlungen ist in keinem der in der Antwort zu der Frage a) genannten Verfahren absehbar.

h) Wie viele Bedienstete sind derzeit bei der Polizei und aufseiten der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen betraut?

Für die Ermittlungen in den Verfahren im Zusammenhang mit Straftaten der Verantwortlichen der HSH Nordbank AG ist in der Abteilung für Wirtschaftsdelikte des Landeskriminalamts (LKA 5) eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, der derzeit 14 Bedienstete der Polizei angehören, davon zwei in Teilzeit (50 Prozent). Bei der Staatsanwaltschaft sind zwei Staatsanwälte und zwei Wirtschaftsreferenten mit den Ermittlungen befasst.

Mit den Ermittlungen in den Verfahren, die am 9. August 2010 unter anderem wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz beziehungsweise am 1. Oktober 2010 unter anderem wegen falscher Verdächtigung eingeleitet wurden, sind beim Landeskriminalamt (LKA 63) derzeit fünf Kriminalbeamte beauftragt. Bei der Staatsanwaltschaft ist ein Staatsanwalt für die Ermittlungen zuständig.