Asylbewerber

Warum dauert die Bearbeitung von Anträgen im Bereich Grundsicherung und Sozialleistungen zurzeit so lange?

Wie der Presse entnommen werden konnte, dauern zurzeit die Bearbeitungen insbesondere in den Sozialen Dienstleistungszentren und Fachämtern für Grundsicherung und Soziales sehr lange. Und das, obwohl es hier um existenzsichernde Leistungen geht, die häufig keinen Aufschub dulden. Am dramatischsten seien die Engpässe zudem bei den Hilfen zur Betreuung.

Aus den Bezirken wird insbesondere mehr Personal für die zu leistende Arbeit gefordert und als Ursache für die überlangen Bearbeitungsdauern auf die Sparvorgaben des Senats verwiesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf die jeweiligen nachfolgenden Grundsicherungs- und Sozialleistungen (Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid/Auszahlung) in den einzelnen Bezirken:

a. Hilfe zum Lebensunterhalt

b. Grundsicherung bei Erwerbsminderung

c. Grundsicherung im Alter

d. Hilfen zur Gesundheit

e. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

f. Hilfe zur Pflege

g. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

h. Altenhilfe

i. Bestattungskosten

j. sonstige Hilfen in anderen Lebenslagen k. Leistungen nach dem Hamburger Blindengesetz l. Leistungen nach dem Hamburgischen Landespflegegesetz m. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Bearbeitungszeiten werden statistisch nicht erfasst und können mit einem vertretbaren Aufwand auch nicht ermittelt werden (rund 80.500 Fälle).

Es wäre ein manueller Abgleich sämtlicher Papierakten mit den Zahlungsanweisungen erforderlich.

Die Bearbeitungszeiten sind von verschiedenen Faktoren abhängig und variieren je nach Komplexität der Leistungsarten. Sie sind darüber hinaus abhängig von der Mitwirkung des Antragstellers hinsichtlich der Beibringung erforderlicher Nachweise sowie gegebenenfalls der Bearbeitungszeit bei anderen Dienststellen (zum Beispiel Gesundheitsamt, Fachamt Eingliederungshilfe).

Die Bearbeitungszeiten können auch aus der Erinnerung einzelner langjähriger Sachbearbeiter heraus in Durchschnittswerten qualifiziert nicht genannt werden.

2. Wie viele Anträge auf Vorschussleistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Sozialhilfeleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Altenhilfe) mussten in den jeweiligen Bezirken in den einzelnen Quartalen des Jahres 2010 sowie im laufenden Jahr 2011 bearbeitet werden (bitte nach Bezirken, nach Quartalen sowie nach Leistungsarten aufschlüsseln)? Keine.

Dringende Fälle wie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden grundsätzlich vorrangig bearbeitet. Andere Leistungsarten erfordern in der Regel keine sofortigen Zahlungen, allenfalls Bewilligungen oder Bescheide über die bewilligte Leistung.

3. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Hilfen zur Betreuung (Zeitraum zwischen Antragstellung und Bescheid/Hilfegewährung) in den einzelnen Bezirken nach zentraler Betreuung durch den Bezirk Altona?

Alle Bezirksämter bearbeiten die Anträge, in denen die unmittelbare Sicherstellung des Lebensunterhalts und damit die Beseitigung einer gegenwärtigen Notlage erforderlich sind, mit Vorrang. Im Rahmen einer Prioritätensetzung werden andere Aufgaben gegebenenfalls zeitlich verschoben. Darüber hinaus werden Geschäftsprozesse regelhaft einer Überprüfung unterzogen und bei Bedarf optimiert. Dazu gehört auch die konkrete und übersichtliche Aufbereitung von notwendigen Informationen für die Sachbearbeitung.

5. Wie sieht zurzeit der jeweilige Personalbestand in den für Grundsicherung und Soziales zuständigen Fachämtern in den Bezirken sowie im für die Hilfen zur Betreuung zuständigen Fachamt aus (bitte nach Bezirken, nach Anzahl der Planstellen, der besetzten und unbesetzten Stellen und nach dem jeweiligen Anteil an Teilzeitkräften aufschlüsseln)?

Siehe Anlage.

6. In welcher Art und Weise sollen jeweils unbesetzte Planstellen wieder besetzt werden?

7. Welche Nachbesetzungstermine werden angestrebt und welche Nachbesetzungsverfahren laufen zurzeit jeweils?

Grundsätzlich gilt für alle Bezirksämter das vom Senat vorgegebene Ausschreibungsund Nachbesetzungsverfahren.

Die Nachbesetzung von Stellen hängt von stellen- und personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Bewirtschaftungsgründen ab, zum Beispiel Ausschöpfung der Personalausgabenbudgets, Reduzierung von Arbeitszeit, Nutzung flexibler Arbeitszeitmodelle, in deren Folge Stellen beziehungsweise Stellenanteile nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Im Bezirksamt Harburg und im Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz sind derzeit keine Stellen unbesetzt.

Folgende Nachbesetzungen sind geplant: Hamburg-Mitte: zwei Nachbesetzungsverfahren mit dem Ziel der baldmöglichen Besetzung.

Das Bezirksamt Altona hat für das Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz zwei zum 1. März und 1. Juni 2011 frei werdende Stellen zur Nachbesetzung ausgeschrieben.

8. Zu welchen jeweiligen Terminen laufen welche befristeten Stellen jeweils aus (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Die Bezirksämter haben in diesem Bereich grundsätzlich keine befristeten Stellen.

Lediglich im Bezirksamt Altona laufen vier temporär ausgebrachte Stellen im Bereich SGB XII bis spätestens Ende 2013 aus.

9. Wie ist zurzeit jeweils die Anzahl der durchschnittlich zu bearbeitenden Fälle je Vollzeitstelle in den für Grundsicherung und Soziales zuständigen Fachämtern in den Bezirken sowie im für die Hilfen zur Betreuung zuständigen Fachamt beschaffen (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)?

Die durchschnittlich zu bearbeitende Fallzahl je Vollzeitstelle wird regelhaft nicht ermittelt; vor dem Hintergrund laufender Veränderungen im Fallaufkommen und wechselnder Personalbestände werden Fallzahlen im Fachamt lediglich für anwesende und eingearbeitete Sachbearbeiter/-innen ausgewertet. Bei der Fallzahlerhebung werden grundsätzlich nicht nur die Fälle laufender Hilfen nach allen anzuwendenden Gesetzen, sondern auch zum Beispiel die Bearbeitung von Forderungsfällen einbezogen.

Nach Angaben der Bezirksämter (zum Teil auf Basis von Schätzungen) liegt die durchschnittliche Zahl der zu bearbeitenden Fälle laufender Hilfen in Hamburg-Mitte bei circa 206 Fällen (Stand: 30.11.2010), in Altona bei 190 Fällen, in Eimsbüttel bei 195 Fällen, in Hamburg-Nord bei circa 200 Fällen, in Wandsbek bei circa 200 Fällen, in Bergedorf bei circa 200 Fällen, in Harburg bei 196 Fällen.

Im Fachamt Hilfen nach dem Betreuungsgesetz des Bezirksamts Altona wurde im Jahr 2010 je Vollzeitstelle durchschnittlich folgende Anzahl an Unterstützungsaufträgen für die Amtsgerichte bearbeitet: Bezirksamt Altona ­ Fachamt Hilfen nach Betreuungsgesetz Betreuungsstelle Vorgänge pro Vollzeitstelle Altona/Eimsbüttel 234

Bergedorf 220