Die Elbgaustraße ist unter den Eisenbahnbrücken für Fahrzeuge mit einer Höhe über 360 m gesperrt

Höhenkontrolle bei der Unterführung beim S-Bahnhof Elbgaustraße ­

Von der Kommunalpolitik verlangt. Wie will der CDU-Senat entscheiden?

Die Elbgaustraße ist unter den Eisenbahnbrücken für Fahrzeuge mit einer Höhe über 3,60 m gesperrt. Eine deutliche Ausschilderung vor den Brücken sowie auch bereits am Eidelstedter Platz und an der Abzweigung zum Farnhornweg ist vorhanden. Dennoch bleiben regelmäßig zu hohe Lkws aus Richtung Eidelstedt oder Lurup kommend unter den Brücken hängen und sorgen für erhebliche Störungen im Straßen- und Schienenverkehr: Dabei ist diese Durchfahrtsstraße eine der Hauptverkehrsachsen im Hamburger Westen und entwickelt sich in Hauptverkehrszeiten schnell zu einem Staumagneten.

Besonders betroffen von den steckengebliebenen Lkws ist die S-Bahn, deren Brücken noch circa 10 cm tiefer sind als andere Brückenteile. Laut Auskunft der S-Bahn Hamburg GmbH wurden hier seit 2006 mehr als 50 Brückenanfahrten registriert, das sind fast ein Drittel aller Fälle bei der S-Bahn insgesamt. Der S-Bahnbetrieb ist in solchen Fällen meist bis zu 60 Minuten unterbrochen. Bis sich der Betriebsablauf nach Besichtigung und Freigabe der Gleise wieder normalisiert hat, vergehen oft weitere Stunden.

Nicht vergessen darf man dabei, dass die Elbgaustraße, die zum Ring 3 gehört, auch vom Schwerlastverkehr gerne als Ausweichstrecke genutzt, wenn auf der A 7 eine Staulage herrscht. Da die A 7 wegen der geplanten Baumaßnahmen (Überdeckelung) in den nächsten Jahren nur eingeschränkt zur Verfügung steht, ist mit einem erhöhten Aufkommen des Schwerlastverkehrs in der Elbgaustraße zu rechnen ­ und damit auch mit noch mehr Unfällen unter den Eisenbahnbrücken.

Da eine Absenkung der Elbgaustraße aus Kostengründen derzeit nicht in Betracht kommt, scheint aus Senatssicht kein Handlungsbedarf zu existieren.

Die Kommunalpolitik findet sich hiermit jedoch nicht ab: Im November 2010 hat die Altonaer Bezirksversammlung einen neuen Versuch unternommen und auf Empfehlung des Verkehrsausschusses in einem Beschluss die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgefordert, die Einrichtung einer Höhenkontrolle beidseitig der Eisenbahnbrücken über die Elbgaustraße umgehend in die Wege zu leiten (vergleiche Drs. XVIII-2601): Auch im Bezirk Eimsbüttel wird dieses Thema in der Bezirksversammlung beraten und parteiübergreifend gefordert: Daher verdient das Thema eine intensive Beachtung des Senats und der zuständigen Behörden.

Dies vorausschickend fragen wir den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bundespolizeiinspektion Hamburg und der Deutsche Bahn AG (DB AG) wie folgt:

1. Wie beurteilen der Senat und die zuständigen Behörden den Beschluss der Altonaer Bezirksversammlung grundsätzlich?

2. Kann dem Anliegen nach jetzigem Entscheidungsstand entsprochen werden?

Wenn ja, wann und wie?

Wenn nein, warum nicht?

Zu dem Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 25. November 2010 hat die zuständige Behörde mit Schreiben vom 7. Januar 2011 bereits Stellung genommen.

Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Im Übrigen siehe Drs. 19/4947.

Gegen die Einrichtung einer Höhenkontrolle beidseitig der Eisenbahnbrücke zum Beispiel in Form eines T-Trägers mit an Ketten hängenden Barken bestehen unter anderem aus Gründen der Verkehrssicherheit Bedenken.

3. Wie oft wurde nach Kenntnis der zuständigen Behörden das Brückenbauwerk im Jahre 2009 und 2010 von Autos (Pkw oder Lkw) beschädigt? Wie viele wurden dabei von Lkws verursacht?

Im Jahre 2009 wurden durch die Bundespolizeiinspektion acht sogenannte Brückenanfahrschäden festgestellt; im Jahre 2010 wurden sechs Brückenanfahrschäden registriert. Alle Anfahrschäden erfolgten ausschließlich mit Lkw.

4. In der Drs. 19/7993 führt der Senat aus, dass die zuständige Behörde davon ausgeht, dass sich in den kommenden Jahren das gegenwärtige Verkehrsaufkommen im Bereich der Brückenunterführung an der Elbgaustraße nicht spürbar verändern wird.

Wie passt diese Aussage zu dem Umstand, dass bei den geplanten Baumaßnahmen (Überdeckelung) in den nächsten Jahren die A 7 nur eingeschränkt zur Verfügung steht und mit einem erhöhten Aufkommen des Schwerlastverkehrs in der Elbgaustraße zu rechnen ist?

Für die geplante Erweiterung der A 7 wird ein Verkehrskonzept für das nachgeordnete Netz während der Bauzeit erarbeitet. Die Elbgaustraße wurde in diesem Konzept nicht als Alternativ- beziehungsweise Umleitungsstrecke aufgenommen. Gegenüber der gegenwärtigen Situation werden daher nach derzeitigem Stand keine wesentlichen Änderungen in der Verkehrsbelastung durch die Baumaßnahme an der A 7 erwartet.

5. Welche Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten wurden bei der Eisenbahnbrücke in den vergangenen zehn Jahren vorgenommen? Bitte neben der Art der Arbeit auch ­ wenn möglich ­ die jeweilige Investitionssumme benennen.

Über Reparaturarbeiten kann die DB AG keine Angaben machen, da dies in der Regel Versicherungsschäden sind. Zu den Instandsetzungsarbeiten hat die DB AG keine Angaben geliefert.

6. Sind dem Senat und den zuständigen Behörden zu diesem Thema weitere Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksversammlungen in Altona und Eimsbüttel sowie deren jeweiligen Fachausschüssen zu dieser Thematik bekannt?

Wenn ja, welche und mit jeweils welchem Sachstand? Bitte ausführen.

Neben dem Beschluss der Bezirksversammlung Altona vom 25. November 2010 (Drs. XVIII-2601) ist ein weiterer Beschluss der Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 28. Oktober 2010 (keine Drucksachennummer bekannt) zu diesem Thema bekannt.

Beide Beschlüsse wurden zwischenzeitlich beantwortet.

7. Welcher finanzielle Aufwand wäre mit der Installierung einer Höhenkontrolle beidseitig der Eisenbahnbrücken verbunden?

Da gegenwärtig keine Maßnahmen geplant sind, können auch keine Kosten genannt werden. Im Übrigen siehe Drs. 19/4947.

8. Die Straßenverkehrsbehörde weist gegenüber den bezirklichen Beschlüssen darauf hin, dass in der Vergangenheit die Brückenbeschilderung bereits mehrfach überprüft und optimiert wurde, sodass von dort alle gesetzlich notwendigen und erforderlichen Maßnahmen ausgeschöpft worden seien.

a) Welche Optimierungen sind in diesem Zusammenhang vorgenommen worden?

· Anbringung zusätzlicher Hinweistafeln durch Zeichen 265 (tatsächliche Höhe) zum Teil mit Zusatzzeichen (Entfernungsangaben), die bereits vor den letzten Abzweigungen auf die Beschränkungen hinweisen, um ein zeitgerechtes Ausweichen des Schwerlastverkehrs zu ermöglichen,

· Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung durch Zeichen 274 (30 km/h) und des Zusatzzeichens „Im Brückenbereich" beidseitig der Brücken,

· Anordnung des Zeichens 101 (Gefahrenstelle) mit abgewandeltem Zusatzzeichen 1006-39 (eingeschränkte Höhe),

· Verbesserung der Umleitungsbeschilderung für Lkws mit Zeichen 442,

· Eindrehen eines beleuchteten Zeichens 265 (tatsächliche Höhe) zur Verdeutlichung, weil die Annahme bestand, dass die Fahrer von Lkws diese Beschilderung nur auf die vorgelagerte Brücke der AKN Eisenbahn AG beziehen würden, die jedoch höher ist als die nachfolgende S-Bahn-Brücke Elbgaustraße.

b) Welche gesetzlichen Bestimmungen mussten von der Bahn und den zuständigen Behörden im Einzelnen beachtet werden? Bitte ausführen.

Zu beachten sind die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO), die Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen und die Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen (RUB).