Euro anderen Quellen zufolge waren es 35000 DM von der Freien und Hansestadt Hamburg angeschafft worden Drs

Ausverkauf von Kunst im öffentlichen Raum?

Durch eine Senatsantwort (Drs. 19/8234) wurde bekannt, dass die 1979/1980 geschaffene, 203 cm hohe Bronzefigur „Eva" des bekannten Bildhauers Bernd Stöcker, die am 15. August 1984 im Park hinter dem Dienstgebäude des ehemaligen Ortsamtes Rahlstedt in der Rahlstedter Straße 151 ­ 157 eingeweiht wurde, 2006 mit dem Grundstück und damit im Bestand mit der Statue „Eva" an einen privaten Investor verkauft („Projekt PRIMO") worden ist. Die Bronzefigur war 1984 zum Preis von angeblich umgerechnet 40. Euro, anderen Quellen zufolge waren es 35.000 DM, von der Freien und Hansestadt Hamburg angeschafft worden (Drs. 19/8280).

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH wie folgt:

1. In welchen weiteren Fällen wurden im Rahmen des Projekts PRIMO welche auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befindliche Kunstwerke ebenfalls an private Investoren verkauft?

Soweit es Anhaltspunkte für das Vorhandensein von fest mit dem Grundstück beziehungsweise den Gebäuden verbundenen Kunstwerken gegeben hat, sind vor dem Verkauf von Objekten des Projekts Immobilienmobilisierung (PRIMO) separate vertragliche Regelungen getroffen worden. Dies ist in zwei Fällen, Große Theaterstraße 31 (Gedenkbüste für Herrn Prof. Dr. med. Paul Gerson Unna) und Große Theaterstraße 34 („Petruschka-Glaswand"), geschehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4.

2. Wann und zu welchem Preis waren diese Kunstwerke zuvor von der Stadt angeschafft worden beziehungsweise welchen Wert hatten sie im Zeitpunkt des Verkaufs?

3. Warum wurden diese Kunstwerke nicht vom Verkauf ausgenommen?

4. Gegebenenfalls welche vertraglichen Regelungen wurden diese Kunstwerke betreffend getroffen?

Der Auftrag für die „Petruschka-Glaswand" von Olaf Deimel (1916 ­ 1984), Große Theaterstraße 34, wurde 1965 durch die damalige Baubehörde im Rahmen des Programms „Kunst am Bau" erteilt. Der Künstler erhielt für den Entwurf 1.600 DM, für die Durchführung 14.500 DM. Eine aktuelle Schätzung des Wertes ist möglich, wenn Werke des jeweiligen Künstlers noch auf dem Kunstmarkt gehandelt werden. Dies gilt für bewegliche Gemälde, Skulpturen oder Ähnliches. Für eine fest eingebaute Glaswand ist eine Einschätzung des Wertes insoweit nicht möglich.

Über den Wert und Anschaffungszeitpunkt der Gedenkbüste, Große Theaterstraße 31, liegen der zuständigen Behörde keine Informationen mehr vor.

Im Übrigen hatte die Freie und Hansestadt Hamburg für das Objekt „Große Theaterstraße 31" beim Ankauf 1955 die Verpflichtung übernommen, eine Gedenkbüste für Herrn Prof. Dr. med. Paul Gerson Unna aufzustellen und diese zu pflegen. Zudem hatte sie im Kaufvertrag zugesagt, diese Verpflichtung auf Rechtsnachfolger zu übertragen. Dies ist im PRIMO-Kaufvertrag vom 24. November 2006 geschehen.

Die im Objekt „Große Theaterstraße 34" befindliche und fest eingebaute „PetruschkaGlaswand" wurde speziell für dieses Gebäude geschaffen. Im Falle einer baulichen Veränderung oder bei Abriss ist der Käufer vertraglich verpflichtet worden, die Glaswand fachgerecht zu demontieren und zur Sicherstellung in das Depot der Kulturbehörde zu transportieren.

5. Inwieweit wurden die neuen Eigentümer verpflichtet, Versicherungen beispielsweise gegen Verlust und Beschädigung abzuschließen, die diese Kunstwerke umfassen?

Den Käufern wurden keine derartigen Verpflichtungen auferlegt.

6. In welchen Fällen wurden im Rahmen des Projekts PRIMO welche auf den Grundstücken oder in den Gebäuden befindliche Kunstwerke vom Verkauf ausgenommen und warum?